F2L 612/5 Deutz F2l612-5N Anhängerkupplung Kugelkopf

Diskutiere Deutz F2l612-5N Anhängerkupplung Kugelkopf im Forum FL 612 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Guten Morgen, ich hab vor ein paar Jahren meinen Deutz durch den TÜV gebracht und angemeldet. Da habt ihr mir ja schon geholfen und ich dachte...
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Schocki

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Guten Morgen,

ich hab vor ein paar Jahren meinen Deutz durch den TÜV gebracht und angemeldet.
Da habt ihr mir ja schon geholfen und ich dachte ich Frag jetzt auch die Profis hier!


Und zwar hab ich an meinem Deutz einen Kugelkopf angeschraubt, der aber keine Zulassung/ABE/E-Nummer hat. Heißt Illegal...
Ich brauch Ihn auch nur um ab und zu einmal etwas einen halben Kilometer zu Transportieren. Abgeschaubt ist er auch schnell.
Nun hab ich 2 Fragen dazu:


1. Die Stahlplatte, wo der Kugelkopf gerade montiert ist, hat einen bestimmten Namen. Den wusst ich einmal... Konnte man nicht dort auch Anbaugeräte mit einer Kette montieren. Wie heißt das, und was hat man damals damit gemacht?

2. Bekomm ich auch eine TÜV Eingetragene Anhängerkupplung an meinen 612? Hat da schon jemand Erfahrung gemacht. Ich weiß nur das man den Kugelkopf auch an die Ackerschiene machen kann. Aber dann bräuchte ich eine Blockierung an meiner 3-Punkt-Hydraulik, damit diese sich nicht mehr nach oben bewegen kann.




20160808_082451.jpg
 
Raini750

Raini750

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Moins,

zu 1.:
Die Bezeichnung nach der ETL ist "Zugplatte für Schnellkupplung". Mehr kann ich dazu nicht sagen.

zu 2.:
Eine Kugelkopfkupplung mit Prüfzeichen sollte, an dieser Stelle montiert, eintragungsfähig sein, da sie fest/unbeweglich mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Es soll angeblich (, die zahllosen Threads zu dem Thema kann ich jetzt nicht durchforsten, es stand aber hier schon irgendwo geschrieben,) auch Kupplungen geben, bei denen in einer mitgelieferten ABE sinngemäß steht:
"Eine Eintragung ist nicht erforderlich, wenn die Kupplung an geeigneter Stelle fest mit dem Fahrzeug verbunden ist".
(Angaben ohne Gewähr, da TÜV-Prüfer auch nur eine Teilmenge von Homo Sapiens sind :P )

Gruß Raini
 
Petersnr1

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Hallo,

klare Aussage......hat auch mir geholfen. Werde mir jetzt so eine Platte besorgen (wo?) und den Kugelkopf von der Ackerschiene abnehmen. Ist doch immer irgendwie schwammig.

Danke, Gruss aus Rheda-Wiedenbrück

Peter
 
Petersnr1

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Hallo Philipp,

vielen Dank für Dein Angebot, habe aber schon eine Platte. Deine Website ist übrigens wirklich gut!

Gruss, Peter
 
Thomebau

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Danke für das Kompliment ;)
Hast du schon was eingetragen bzgl. Kugelkopf?
 
passer montanus

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Hallo,

die Kugelköpfe haben auch zwei Schlüsselflächen. Diese Schlüsselflächen habe
mit einem Verdrehungsschutz versehen, in dem an die Platte zwei Knacken
angeschweißt habe.

Gruß PM
 
Petersnr1

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Danke für das Kompliment
Hast du schon was eingetragen bzgl. Kugelkopf?
Hallo Philipp,

bin etwas langsam :( weil ich Probleme mit meinem Bohrloch im Wald hatte. Nein, eingetragen habe ich noch nichts. Im Juli habe ich erst den TÜV gemacht und keine Lust jetzt schon wieder dafür Geld auszugeben. Und da ich ein Saisonkennzeichen 4 bis 10 habe wirds wohl auch erst im kommenden Jahr was werden. Mein Kugelkopf hat aber eine Prüfnummer und ich denke, dass dies im Falle einer Kontrolle erst mal reicht.

Was ich aber nicht vertehe: Als ich den Trecker angemeldet habe musste ein neuer Brief ausgestellt werden weil die alte Pappe voll war. Im neuen Brief war die Anhängevorrichtung/das Zugmaul nicht eingetragen. In dem alten Brief wohl. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass dies nicht mehr notwendig sei. ?( Ich habe aber darauf bestanden und dann wurde das auch gemacht.

Wieso son Trouble wegen dem Kugelkopf?

Bis dann, Gruss

Peter
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

bei einer Typ geprüften Anhängerkupplung ist eine Abnahme und Eintragung nicht
mehr nötig.
Wird eine Kugelkopfkupplung an die Ackerschiene geschraubt, ist dieses eine Eigenfertigung
und ist bei einer Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum abnahmepflichtig.

Ist eine Kugelkopfkupplung mit Zentralbefestigung an die Ackerschiene montiert,
darf ein Anhänger (z.B. Wohnwagen zum Treckertreff) mit einer Antischlingerkpupplung
nicht gezogen werden.

Gruß PM
 
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Schocki

Threadstarter
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Hallo,

bei einer Typ geprüften Anhängerkupplung ist eine Abnahme und Eintragung nicht
mehr nötig.
Wird eine Kugelkopfkupplung an die Ackerschiene geschraubt, ist dieses eine Eigenfertigung
und ist bei einer Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum abnahmepflichtig.

Ist eine Kugelkopfkupplung mit Zentralbefestigung an die Ackerschiene montiert,
darf ein Anhänger (z.B. Wohnwagen zum Treckertreff) mit einer Antischlingerkpupplung
nicht gezogen werden.

Gruß PM
Hallo,

brauche ich mit einem Kugelkopf der eine eingestanzte Nummer und ABE hat also keine Eintragung? Wenn ich das so machen wie auf meinem ersten Bild. Oder verstehe ich das gerade Falsch?

Ich will mir diesen Kugelkopf für den nächsten TÜV besorgen:
Kugelkopf
 
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passer montanus

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Hallo,

Die Kupplungskugel hat eine Prüfnummer, aber die Ackerschiene nicht, somit ist eine Abnahme
erforderlich.

Mache eine Skizze oder male in ein Foto (Paint) Dein Vorhaben ein, und suche Dir einen Prüfer
und zeige ihm dieses. Frage ihn gleichzeitig ob er noch zusätzliche Wünsche zur Ausführung hat.

Frage ihn aber nicht, ob eine Berechnung für die Abnahme erforderlich ist!

Mit etwas Glück und einem gut gelaunten Prüfer bekommst Du die Abnahme.


Gruß PM
 
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NisHeinrich

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Hallo
Ich hab da auch schon so was (Bild) gesehen auf der Platte eines D40L.
Eine K80 Kugelkopf, mit erheblich mehr Stützlast (genaue Angaben bei dem Trecker hab ich aber nicht) als bei einer K50 Kugel.
Das Bild zeigt ein Scharmüllerteil.
Nis
500.png
 
passer montanus

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Ja, das kann ich.

Die Konsole hat auch keine Prüfnummer, daraus resultiert folgendes Ergebnis.
Siehe Anhang.

PM
 

Anhänge

  • Anhängerk_TÜV.pdf
    1,4 MB · Aufrufe: 656
  • Bild 001.jpg
    Bild 001.jpg
    1,4 MB · Aufrufe: 385
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NisHeinrich

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...jawoll PM schon wieder Deine Zugvorrichtung.

Die beantwortet aber nicht Raini´s Frage.
Die Platte da oben ist genauso eine vorgesehene Zugvorrichtung wie die starre Ackerschiene.
Sie erfüllt auf jeden Fall die Belastung einer K50 Kugelkopfkupplung.
Nis
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo Nis,
nur der Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, daß eine K 50 etwas ganz anderes wie eine ISO50 Kugel ist. An einer K 50 Kugel darf man keinen Anhänger dran hängen, die ist für Zwangslenkung, außerdem ist die zu niedrig und das Zugmaul des Anhängers kann nicht sicher verriegelt werden.

Die Tragplatten der K80 sind ziemlich unterschiedlich, und bei bis zu 4to Stützlast selbstredend berechnet, geprüft und mit Typenschild. Nur für Oldtimer hat weder Sauermann noch Scharmüller was im Programm.

Gruß
Jürgen
 
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NisHeinrich

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Hallo Jürgen
Das K50 und ISO50 nicht das Gleiche ist ist ein Fauxpas von mir...OK. Gemeint habe ich natürlich ISO50.
Das es nichts für alte Schlepper gibt bei Scharmüller stimmt insofern, das alte Trecker nicht explizit genannt sind.
Es gibt aber Sachen zum selber konfigurieren. z.b. Bild. Das ersetzt dann auch gleich die Platte von Deutz.
Das ev. die Kugel zu tief ist für einen PKW Anhänger kann jeder selbst nachmessen an seinem Schlepper.
500.png
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo,
mein TÜV sieht das wie folgt:

Die Stützlast von Ackerschiene und Dreipunktanbau ist nicht durch Vorschriften bzw Normen beschränkt. Die Verwendung von Ackerschiene und Dreipunktanbau in Verbindung mit Transportanhänger ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Verwendung dieser Verbindungseinrichtungen ist ausschließlich für Arbeitsgeräte (Anbau- und Anhängegeräte) vorgesehen.

In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich z. B bei Verwendung der Kupplungskugel nach DIN 74058 auf der Ackerschiene. Dies ist der Fall, wenn Arbeitsgeräte diese Verbindungseinrichtung benötigen.

Dabei ist zu beachten:
Gegen den Anbau von Kugelköpfen nach DIN 74 058 an Ackerschienen von Zugmaschine bestehen keine technischen Bedenken, wenn die Ackerschiene starr und fest angebaut ist (Demontage nur mit Werkzeug möglich) Die Ackerschiene selber wird dann zu einem bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeug Teil entsprechend dem Anhängebock für Anhängekupplungen.

Eine Abnahme nach §13 FzTv ist erforderlich! Immer vorher die Angelegenheit mit dem TÜV abklären!

Ist die Bauartgenehmigung erteilt worden, steht einer Verwendung mit Transportanhänger nichts entgegen. Die Erneuerung der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist nicht notwendig, wenn der Kugelkopf zwischenzeitlich abgebaut und wieder befestigt wird.

Schockis fest montierte Zugplatte ist auch nur für die Verwendung von Arbeitsgeräten vorgesehen. Das oben zur Ackerschiene genannte gilt im gleichen Umfang.

Gruß
Jürgen

PS: "Eine Eintragung ist nicht erforderlich, wenn die Kupplung an geeigneter Stelle fest mit dem Fahrzeug verbunden ist". "Ja und? Hier kommen 16 Jährige auf den Hof, denen ist das Teil schon auf der Herfahrt abgefallen. Wie will ein Laie das beurteilen?"
 
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NisHeinrich

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...OK Dein TÜV...
Das es unterschiedliche Meinungen gibt bei den TÜV´lern ist hinreichend bekannt.
Sogar innerhalb einer TÜV-Station. ;)
Nis
 
Lois 06 DX

Lois 06 DX

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Hallo Homer Jay
Du schreibst das der Anhängebock am Schlepper ein bauartgenrmigungspflichtiges Teil ist ( ist eigentlich klar ).
Ich habe bei meinem DX einen " Schlitten " für das Zugmaul nachgerüstet , muss der dann extra eingetragen werden ?
Der hersteller ist die Firma Scharmüller .
Gruß Alois
 
Thema: Deutz F2l612-5N Anhängerkupplung Kugelkopf

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