Nummernschilder (Grün / Schwarz) und verschiedene Anhänger

Diskutiere Nummernschilder (Grün / Schwarz) und verschiedene Anhänger im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo liebes Forum, ich habe mich schon ein wenig durch die verschiedenen Themen gewühlt, allerdings immer noch nicht so richtig die...
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DerWalheimer

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Hallo liebes Forum,

ich habe mich schon ein wenig durch die verschiedenen Themen gewühlt, allerdings immer noch nicht so richtig die allumfassende Antwort auf meine Frage(n) gefunden.
Mir ist natürlich bewusst, nicht der erste zu sein, der mal wieder "blöd frägt", aufgrund mangelnder Unternehmung am heutigen Tag, wollte ich das Thema aber einfach mal für mich aufrollen. Sofern mir jemand weiter helfen könnte, wäre das echt super :)

Ist-Zustand:
  • - Bundesland: Baden-Württemberg
    - Bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angemeldet (geschah schon vor Jahren, durch die Großeltern), am Besitzt und der Bewirtschaftung hat sich nichts geändert
    - Schlepper: Deutz 3006 mit grünem Nummernschild
    - Anhänger: kleiner Einachser, ungebremst mit grünem, zum Traktor passenden Folgenummernschild

Wunsch:
  • - Anbringen eines Kugelkopfes (nein, nicht diese Ackerschienen-Schei..e!) durch den örtlichen Metallverarbeiter. Der Kugelkopf soll fest mit dem Traktor verschraubt werden, am "Hinter-Achsblock", unterhalb der Zapfwelle.
    - Kaufen eines "großen" gebremsten Einachs-PKW-Anhängers (Tief oder Hochlader) mit Kugelkopf.
    - Zulassung des Anhängers mit schwarzem Nummernschild

Fragen:
  • 1.) Muss ich den Kugelkopf vom TÜV abnehmen lassen (ich denke mir "ja, logisch")

    2.) Was darf mit meinem "alten Gespann" getan werden?
    2a.) Auf die Streuobstwiese fahren (mit Werkzeug und Zubehör, z.B. Säge, Leiter, Eimer, Obstkisten, Motorsense, Notstrom-Aggregat und elektrischer Fuchsschwanz) und arbeiten?
    2b.) Den Balkenmäher aufladen zur Wiese fahren und Mähen?
    2b.) Abgeschnittene Äste, Streucher etc. von der Wiese auf den örtlichen Brandplatz fahren.
    2c.) Wasserfass und eine Benzin-Motorbetriebene Pflanzenschutzspritze auf das Grundstück fahren?
    2d.) "Baumaterial" auf das Grundstück fahren um (nun Obacht!) eine Mauer oder das Häuschen zu reparieren?
    2e.) (Noch mal Obacht!) Schotter auf das Grundstück fahren, um die Auffahrt am Hang "auszubauen" bzw. zu befestigen, damit man sich eben nicht im Schlamm hinauf quällen muss, sondern mehr "Gripp" hat.
    2f.) Baumaterial auf das Grundstück fahren und z.B. einen Grill mauern?

    3.) Darf ich den "neuen Anhänger" an den Traktor hängen (sprich: Zugmaschine mit grünem, Anhänger schwarzem Nummernschild)?
    3a.) Vermutlich alles, was ich unter 2.) auch mit dem grünen Anhänger darf?
    3b.) Den Aufsitzrasenmäher aufladen zur Wiese fahren und Mähen?
    3c.) Dinge auf das Grundstück transportieren? Sprich (Mauer-) Steine, Schotter, Beton, etc. Für Reparatur und Ausbesserung.
    3d.) Dinge auf das Grundstück transportieren? Thema von oben "Grill"
    3e.) Dinge woanders hin transportieren? Sprich beispielsweise beim Hausbau Material irgendwo abholen (Kieswerk, Steinbruch, "Gartencenter")

    4a.) In der Variante "PKW + schwarzer Anhänger" darf ich natürlich alles, vorrausgesetzt die Gewichte und Lasten sind nicht überschritten und "das Gelände lässt es zu" ;)
    4b.) Die Antworten auf einen Großteil der Fragen kann ich mir schon fast denken. Hauptaugenmerk liegt mir eigentlich auf "macht es einen Unterschied, ob der Anhänger am grünen Traktor ein grünes oder ein schwarzes Nummernschild hat?"


Vielen Dank an alle, die sich die Zeit nehmen das hier zu lesen und vielleicht sogar zu antworten!

Marcus
 
D_4006

D_4006

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Der einzige Unterschied den es für dich gibt, wenn du den Anhänger hinter deinen Traktor mit grünem Nummernschild hängst ist, ob du Steuern zahlst oder nicht.

Da dich die Zugmaschine auf LoF Zwecke beschränkt kannst du den Anhänger solange du ihn nur dafür brauchst steuerlich befreien lassen.

Gruß
Maximilian
 
Raini750

Raini750

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Hallo Marcus,

zu 2.)
a,b,b,c: Ja, das lässt sich unter LoF verbuchen.
d,e,f: Nein.

zu 3.) Ja. (umgekehrt ginge das nur in speziellen Fällen)
3a) Ja, und damit auch 3b. (3c,d,e Nein)

zu 4.)
a: ;) ja
b: Satz 1: Ja :D, Satz 2: Nein, die Nutzungseinschränkung liegt in diesem Fall beim "grünen" Traktor


zu 1.) will ich nichts verbindliches sagen, aber ich denke genauso wie Du.


Gruß Raini
 
4zylinderflo

4zylinderflo

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Hallo,
schau mal hier rein:
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Dort siehst du auch wie ich es gemacht habe.
 
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Kurt

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Kommt drauf an, wie es der Finanzbeamte sieht. 2a - 2f ist klar, da ja auch die Sachen instand gehalten werden müssen. Die Frage ist nur, zu was dient das Häuschen. Als Unterstand oder Aufenthalt während der Arbeitspausen, zum aufbewahren von Arbeitsmitteln oder Erntegut oder nur zum "feiern". Falls letzteres, dann gilt natürlich 2d für das Häuschen nicht.
Wobei der "Gril"l auch wieder grenzwertig ist. Denn man braucht ja was zum Essen während der Arbeit. Aber erklär das mal einem Finanzbeamten.

Klar ist auch, alles was du unter 2 darfst, darfst du auch unter 3. Da eben die 3d und 3e nicht. 3d unter dem Vorbehalt, dass du es dem Finanzbeamten erklären kannst. ;)

Es ist egal was für ein Kennzeichen der Anhänger hat. Er darf eben hinter einem grünen Kennzeichen nur "bestimmungsgemäß" eingesetzt sein.

Kurt
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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...darf ich was zur Verwirrung beitragen???

Mein Schwiegersohn konnte seinem Finanzbeamten die grüne Nummer nicht erklären, obwohl er damit nur Holz macht. Er muß schwarz zahlen, darf aber seine grünen Nummernschilder dran lassen..laut dem selben Finanzbeamten.
 
Raini750

Raini750

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Stan_Bolle schrieb:
...darf ich was zur Verwirrung beitragen???

Hast Du! ?(

Sachen gibt's, die gibt's gar nicht.

Also mit dem Holz ist das zwar so eine Sache, da gibt es nicht überall eine grüne Nummer, aber der Rest ist schon sehr komisch.

Gruß Raini
 
Stan_Bolle

Stan_Bolle

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Also wenn es nicht so sicher wäre, weil ich hab den Steuerbescheid selbst gesehn, wo alles schwarz auf weiß so steht, würde ich es auch nicht glauben.
 
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uli0601

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Hallo Stan,

mußte Dein Schwiegersohen seine Anhänger auch versteuern?
Also "Versteuerte" Grüne Schlepper gibt es. Das wird immer dann gemacht wenn der Schlepper in der LOF und anders genutzt wird. Dadurch kann man sich die zulassungsfreien, nur für LOF, Anhänger mit Folgekennzeichen erhalten.

Gruß Uli
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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...nein, weil er keinen hat.
Er hat hinten so ne Kiste drauf, für ca. 1 Ster.
Sonst nutz er dann meinen Anhänger, für Holz holen. Sonst steht sein Schlepper immer still.
 
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DerWalheimer

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Ich danke allen, die sich hier geäußert bzw. bei "Schiffe versenken" mitgespielt haben :)

Im Großen und Ganzen habe ich mir das auch so gedacht. Mir war von vorne rein klar, dass 2d bis 2f grenzwertig sind - ich denke aber auch, dass mir niemand eine "wirklich richtige Antwort" dazu geben kann und es im Fall der Fälle sehr sehr auslegungsabhängig ist.
Einen offiziellen Schrieb / Gerichtsurteil oder ähnliches gibts wohl auch nicht.
Oder um mal ein dummes Beispiel zu nennen: ich fahre einen Sack Zement auf die Wiese und nichts passiert. Dann fahre ich wieder Heim, hole Wasser in einem Fass (um den Zement zu mischen) und ich habe dann auf der erneuten Hinfahrt einen Unfall. Und naaaaaaaaatürlich kann ich dann aussagen, ich wollte mit dem Wasser meine Bäumchen bewässern - alles in allem also nunja ;)


Raini750 schrieb:
zu 4.)
a: ;) ja
b: Satz 1: Ja :D, Satz 2: Nein, die Nutzungseinschränkung liegt in diesem Fall beim "grünen" Traktor
Das war / ist eigentlich meine Kernfrage. Kurz und knapp: würde ich den "neuen Anhänger" "nur grün" machen, darf ich damit eben z.B. in Kombination mit dem PKW keine Möbel transportieren, sondern eben nur Dinge, die einen direkten Bezug zur Landwirtschaft haben.



4zylinderflo schrieb:
Hallo,
schau mal hier rein:
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Dort siehst du auch wie ich es gemacht habe.

Genau so stelle ich mir das vor. Hast du das vom TÜV abnehmen / eintragen lassen?


@Stan_Bolle
Der erste Teil kommt ggf. auf den Wohnort / das Bundesland an.
Der zweite Teil ist irgendwie total seltsam.





Sollte es noch weitere Meinungen oder sogar Links / Belege zum "Do and don't" geben, würde mich das sehr freuen!
 
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DerWalheimer

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Ich hätte übrigens noch eine ganz spontane, weitere Frage zu diesem Thema ;)

Mein Deutz hat einen Überrollkäfig.
Ist es mit (oder ohne) diesem Käfig eigentlich zulässig, eine weitere Person mit auf dem Traktor mitfahren zu lassen?
Tendenziell denke ich an "nein". Natürlich wissen wir alle, dass auf beiden "Radkästen" eine Sitzgelegenheit angebracht ist... und natürlich kennen wir alle die Bilder, in denen Opa mit dem Traktor fährt und Oma mit auf dem Fahrzeug sitzt.

(Es geht mir nun nicht um das Befördern von Personen auf dem Anhänger, weil das geht absolut gar nicht :) )



Danke und Gruß
Marcus
 
Raini750

Raini750

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Moins,
der Überrollbügel hat nichts mit der StVO und StVZO zu tun. Personen dürfen mit oder ohne Bügel in genau der Anzahl mitfahren, wie es im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Was die BG dazu sagt, steht auf einem anderen Blatt Papier und enzieht sich meiner Kenntnis. Verkehrsrechtlich ist es aber nicht relevant.

Gruß Raini
 
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DerWalheimer

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Hallo,

mein örtlicher KFZ-Händler hat mir erzählt / behauptet, dass die Art der Zugmaschine (grün oder schwarz) nicht relevant ist. Sobald der Anhänger schwarz ist, ist die darauf befindliche Ladung versichert und ich kann mit dem grünen Traktor und dem schwarzen Anhänger quasi alles durch die Gegend fahren.


---> ?(



Wo könnte ich denn eine definitiv korrekte Aussage dazu bekommen?
Habe mir schon überlegt, einfach mal bei der Rechtsschutzversicherung bzw. bei der KFZ-Versicherung anzurufen.

Gruß
Marcus
 
Raini750

Raini750

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Moins,
versichert wird die Ladung möglicherweise sein, aber die Zugmaschine ist wegen Steuerbefreiung an rein landwirtschaftliche Tätigkeit gebunden!

Gruß Raini
 
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uli0601

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Hallo Marcus,

§3 Absatz 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz beschreibt die Tatsache die Raini genannt hat...

Zitat:
.Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a)in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b)zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c)zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d)zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e)von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
8.a)Zugmaschinen, solange sie ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden,

Gruß Uli
 
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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo liiebe Deutz-Gemeinde,

ich schließe dieses Thema, da ich der Meinung bin, dies wurde hier im Forum schon sehr stark behnadelt. Weiterhin sind zu diesen Thema oder verwande Themen einge Beiträge eingestellt.

gruß

Rüdiger
 
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Thema: Nummernschilder (Grün / Schwarz) und verschiedene Anhänger

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