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uli0601
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Hallo,
@Ralf, habe gerade mal mit meiner Zulassungsstelle gesprochen..
Danach wäre es so wie Du Schreibst.
In der Fahrzeugverordnung steht kein Verwendungszweck drin und das wäre auch in der alten StvZo so gewesen...
d.h. diese "fahrbare Baubude", vorrausgesetzt es steht diese Fahrzeugart in der BE, wäre demnach tatsächlich zulassungsfrei mitzuführen egal was man damit macht...
Gruß Uli
@Ralf, habe gerade mal mit meiner Zulassungsstelle gesprochen..
Danach wäre es so wie Du Schreibst.
In der Fahrzeugverordnung steht kein Verwendungszweck drin und das wäre auch in der alten StvZo so gewesen...
d.h. diese "fahrbare Baubude", vorrausgesetzt es steht diese Fahrzeugart in der BE, wäre demnach tatsächlich zulassungsfrei mitzuführen egal was man damit macht...
Gruß Uli