Abstellen von Anhängern

Diskutiere Abstellen von Anhängern im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Leute Ist es eigentlich zulässig PKW-Anhänger für längere Zeit am Strassenrand innerhalb geschlossener Ortschften abzustellen? Erlebe es in...
DX80

DX80

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Hallo Leute

Ist es eigentlich zulässig PKW-Anhänger für längere Zeit am Strassenrand innerhalb geschlossener Ortschften abzustellen?
Erlebe es in letzter Zeit immer wieder dass PKW-Anhänger auf der Strasse abgestellt werden, schön mit einer Plane abgedeckt dass man sie im Dunkeln kaum sieht.

m.f.G.Harald
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Harald,

diese Aussage gilt nur für Anhänger mit einem schwarzen Nummernschild.
Ob ein Unterschied zu einem grünen Nummernschild besteht, vermag ich nicht
zu sagen.

Steht ein zugelassener Anhänger mit schwarzem Nummernschid im
öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugfahrzeug, darf dieser
Anhänger 2 Wochen geparkt werden.
Dieses gehört zum ruhenden Verkehr.
Anmerkung: Es handelt sich hier nicht um eine erotische Bemerkung

Ist der besagte Anhänger an ein Zugfahrzeug gekoppelt, darf
dieses Gespann bis Ultimo parken.
Wird aber eine Baustelle o.ä. eingerichtet, besteht die Gefahr,
daß der Anhänger auf einmal im Halteverbot steht.

Gruß PM
 
treckernils

treckernils

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Hallo,

bis zu 14 Tagen ist es zulässig. Danach muss er bewegt werden, aber nicht einfach drei Meter vorschieben.

Da ich meinen Pkw-Anhänger auch des Öfteren am Straßenrand (für längere Zeit) abstelle, habe ich mir hierzu schon Gedanken gemacht. Ich frage mich deshalb: Warum darf ich einen Pkw-Anhänger, der eine gültige HU hat, versichert, versteuert (bei mir 59 € für 1600 Kg...der hat noch nicht mal einen Motor :rolleyes:) und mit einem Schloss versehen ist, nicht für länger als 14 Tage am Straßenrand abstellen.

Einen zugelassenen, nicht fahrbereiten, Pkw darf man hingegen abstellen bis der TüV abgelaufen ist. Komisch nicht?

Gruss Nils
 
Deutzfan 7207

Deutzfan 7207

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Dieses gehört zum ruhenden Verkehr.
Anmerkung: Es handelt sich hier nicht um eine erotische Bemerkung

Hallo Passer,
war nicht meist in der Regel ruhender Verkehr?
Hättest Du das nicht drunter geschrieben wär ich nie auf die Idee gekommen, dies zweideutig zu sehen. Aber so mußte ich herzlich lachen, was mir nach diesem verkorksten Abend sehr gut tat.

Danke

Gruß Markus
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

vor vielen Jahren durften Anhänger wozu auch Wohnwagen gehören, unbegrenzt
parken.
Die Motorisierung nahm zu, und der Parkraum wurde eng bzw. klein.
Der Gesetzgeber wollte eigentlich nur die Wohnwagen von der Straße verbannen.
Um das Gleichheitsprinzip nicht zu verletzen, mußte das Gesetz für alle Anhänger
ausgelegt werden.

Gruß PM
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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treckernils schrieb:
Hallo,

bis zu 14 Tagen ist es zulässig. Danach muss er bewegt werden, aber nicht einfach drei Meter vorschieben.
Warum darf ich einen Pkw-Anhänger, der eine gültige HU hat, versichert, versteuert (bei mir 59 € für 1600 Kg...der hat noch nicht mal einen Motor :rolleyes:) und mit einem Schloss versehen ist, nicht für länger als 14 Tage am Straßenrand abstellen.


Gruss Nils

Hallo,

viele Anhänger dienen der Werbung. Sie werden gern an Stellen abgestellt wo man sie gut sehen kann. Ich kenne viele die das so machen, alle 14 Tage wird er angehängt und umgestellt.
Manche haben diese Anhänger sogar nur zur Werbung angeschafft, Arbeiten verrichten die nur selten.
Da würde man gern einen Riegel vorschieben, allerdings wäre das unfair gegenüber Leuten wie dir, deshalb die 14 Tage Frist.

Gruß Jörg.
 
Thema: Abstellen von Anhängern

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