Geschwindigkeit bei Sprinterklasse bis 3,5 Tonnen

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DX80

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Servus Leute

Zählt ein Kastenwagen der Sprinterklasse bis 3,5 Tonnen schon als LKW?


In Deutschland gelten gemäß § 3 Abs. 3 StVO für alle Kraftfahrzeuge als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 50 km/h, wie in den meisten Ländern Europas. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h. Darüber hinaus gilt auf den Bundesautobahnen sowie allen anderen Straßen mit einem Mittelstreifen oder mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung eine Richtgeschwindigkeit (empfohlene maximale Geschwindigkeit) von 130 km/h, also keine definierte generell maximal zulässige Geschwindigkeit. Eine Ausnahme bildet seit 2008 das Bundesland Bremen: Auf den Bremer und Bremerhavener Stadtautobahnen gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.[1] Die jeweils gültige zulässige Geschwindigkeit kann jedoch durch das Sichtfahrgebot und andere Bedingungen des § 3 (Fahrzeugbeherrschung, Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnisse, persönliche Fähigkeiten, Fahrzeug- und Ladungseigenschaften) weiter eingeschränkt werden.
Für Motorräder, Trikes, Quads und andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z. B. Lieferwagen, Wohnmobile) gelten dieselben obigen Bestimmungen wie für PKW.




Hintergrund dieser Frage, ein Kollege wurde im 100er Bereich mit 110Km/h geblitzt worden und die Strafe ist für eine LKW ausgefallen. Sprich der Kastenwagen wurde als LKW berechnet worden er hätte nur 80 Km/h fahren dürfen.
Mit der Folge einer höheren Strafe berechnet wurden 106Km/h 26Km/h zu schnell knapp 200€ ! Punkt sowie ein Monat Fahrverbot.
Und da ich auch diesen Wagen fahre wüsste ich schon gerne was Sache ist.

m.f.G.Harald
 
Kuhlerter Deutzer

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Hallo Harald,

Meines Wissens kommt es darauf an, wie das Kfz in den Papieren benannt wird.
Als Firmenfahrzeug wird es oft als LKW eingetragen, als Privatfahrzeug als PKW Kombi.
Daraus ergeben sich auch die Nutzungsvor- und Nachteile.
Geschlossene Kastenwagen ohne hintere Sitze werden oft als LKW eingetragen.
Deswegen hatten wir bei unserem letzten Transporter immer eine Sitzreihe eingebaut,
weil er als PKW Kombi angemeldet wurde.
Schau mal in den Zulassungspapieren nach.

Gruß, Philipp
 
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K

Kampfnoob

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Hat das nicht mit der tonage zu tun?
Über 3.49t gilt 80kmh und Über 7.49 t dann 60kmh auf Landstraße.
Hatte vll dein Kollege einen Anhänger dran ?
Zwillingsräder an der Hinterachse?
Woher sollte die Polizei so schnell fest stellen das er Lkw Zulassung hat.
Die normalen 3 er Sprinter haben 2.8t Gesamtgewicht.
Mfg
 
A

ackerschiene

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Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h gilt für Kfz über 3,5 t zGG/zGM.
Nachzulesen im § 3 StVO:

außerhalb geschlossener Ortschaften a)
für aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)
Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,


Ein Sprinter kann ein Lkw, also "Kfz zur Güterbeförderung" sein oder auch eine "Kombilimousine",also zur Personenbeförderung, je nach Ausstattung - aber IMMER gilt, dass das zGG ÜBER 3,5 t liegen muss, die meisten Sprinter haben 3,5 oder 3,49 t in den Papieren stehen, sind davon also nicht betroffen, egal, als welche Fahrzeugart sie zu klassifizieren sind !
Im angesprochenen Fall kann sich ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen, je nachdem, was es denn nun für ein Sprinter war.
Wenn er natürlich über 3,5 t liegt und kein Pkw ist, hat er Pech !
@ Kampfnoob: Ein 3,5 t Sprinter hat eine Zuladung von max. 800-860 kg, wiegt also leer schon ca. 2,6t. Was willst Du bei einem zGG von 2,8 t noch laden ?
Gruß, Uwe
 
Kuhlerter Deutzer

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Hallo Uwe,

bei uns im Betrieb liefen von 1987 bis 2009 insgesamt vier Mazda E 2000 mit insgesamt
über 600 000 km Laufleistung, die konnten bei 2,8 to zGG 1200 bis 1300 kg zuladen.
Leider werden die für den deutschen Markt nicht mehr gebaut.
Sie hatten nur maximal 96 PS, für Deutschland wohl zu wenig.
Sie waren ab Werk als LKW eingestuft, wir haben alle als PKW Kombi (mit Sitzbank)
eintragen lassen. Anhängelast max. 1550 kg. Das waren extrem kostengünstige Fahrzeuge.

Der nachfolgende schnellere und wesentlich teuere PKW Kombi hatte bei zGG 3,5 to nur 1000 kg Zuladung.
So, wie Du es beschrieben hast.

Gruß, Philipp
 
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Kuhlerter Deutzer

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Hallo Kampfnoob (ist das Dein Name?),

wenn Kraftfahrzeuge geblitzt werden, werden die vom Blitzer erst mal nach den
Außenmassen sortiert. (PKW - Maße oder LKW-Maße)
Wenn dann bei der Bearbeitung festgestellt wird, dass es sich bei den LKW -Maßen
um einen eingetragenen PKW-Kombi handelt, bzw. das Fahrzeug unter zGG 3,5 to liegt,
fällt das Kfz aus der Bilder-Sammlung raus und es gibt kein Knöllchen.
So ist es vor einiger Zeit meinem Sohn passiert, nachdem er geblitzt wurde. Es kam kein
Anschreiben.
Das geht natürlich nicht schnell, das dauert einige Wochen, bis das klar ist.


Gruß, Philipp
 
DX80

DX80

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Servus Leute

Der Kastenwagen ist zwar steuerlich als Lkw eingetragen ist aber als Van in der Zulassung eingetragen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 148km/h.
Als Lkw müsste dann aber eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit eingetragen sein.

m.f.G.Harald
 
A

ackerschiene

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Warum, Harald ?
Vmax ist Vmax, es ist nicht verboten, dass ein Lkw über 3,5 t 148 km/h fahren kann, er darf es in D halt nicht. Dem Hersteller nutzt eine hohe Vmax auch für Verkäufe im Ausland, das macht die Autos dort attraktiver.

Im Übrigen wäre das eine absolut unübliche Konstellation: In den Papieren steht Kombilimousine, aber das Finanzamt sagt, steuerlich wäre es ein Lkw ? Die Folge wäre, dass der Fahrzeughalter nur Steuern auf das (für einen Lkw geringe) Gesamtgewicht bezahlt und nicht auf Hubraum/CO2-Ausstoß, der Staat hätte also einen finanziellen Nachteil. Das ist eher mal völlig ausgeschlossen, so schlau ist das Finanzamt auch. Andersrum ist die Regel: Man kauft sich einen Pickup, der aussieht wie ein Lkw und wundert sich dann, dass das Finanzamt das eben nicht als Lkw anerkannt und man die normale Hubraum-Steuer auf seinen Ami-V8 zahlen muss.
Gruß, Uwe
 
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Kampfnoob

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I bin da Schosch

Sprinter hat Zuladung bissl über 1000kg
Zumindest unserer in der Arbeit. Bei 2.98t Gesamtgewicht. Is a 313.
Ist zugelassen als LKW Kastenwagen.
Höchstgeschwindigkeit 138kmh.

Das mit den Außenmaße Abmessung is mir neu und bei uns hier nicht bekannt.
Ist das dann die neuste Generation der Blitzer ?

Was ich noch nicht ganz verstehe , wieso wird in einer 100 er zone nach lkw einstufung geblitzt .
Da ist bei 90kmh schluss.
Wurde dann gezielt nach transporter und ähnliches geblitzt?🤔

Mfg
 
Lausbua

Lausbua

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Servus miteinander,

also ich habe das von verschiedenen Busfahrern schon gehört und selbst als Beifahrer im Bus erlebt, dass z.B. an der Schilderbrücke am Irschenberg runter Richtung München regelmäßig die Reisebusse mit erlaubten Tempo 100 geblitzt werden.

Aussage mehrerer Busfahrer unabhängig: die automatischen Blitzer können nicht zwischen Bus und LKW unterscheiden und werden deswegen erstmal geblitzt. Bei der Bilderauswertung fallen sie dann aber aus dem Raster und es kommt kein Knöllchen.

LG Emanuel, der beim Busfahren oft vorne sitzt, weil's da das Bier gibt
 
100 06A

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zumindest früher war das mit den Blitzern ganz einfach gelöst. Die "LKW"-Geschwindigkeit wurde aufgrund der Fahrzeughöhe geblitzt, und die erlaubten Fahrzeuge wurden im Nachgang aussortiert...
 
N

niedersasse

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Naja, er scheint ja schon einen Bescheid bekommen zu haben.
Entweder fehlen wesentliche Fakten oder ein Faktum ist falsch dargestellt oder es wurde bei der Bescheid erstellenden Behörde ein Fehler gemacht.

Grüße

Richard
 
V

Vitolik

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Hallo,
die meisten Stationären Blitzer haben eine Umriss Erkennung. Im Nachgang werden die LKW`s oder Buse die diese Geschwindigkeit fahren dürfen aussortiert. Über das Kennzeichen kann die Behörde Fahrzeugdaten abfragen und somit die Fahrzeuge aussortieren oder mit einen Bußgeld belegen.
Bin vor einiger Zeit auf der B7 mit einem MB-Ateco Zul. Gesamtgewicht 7,49t gemessen worden mit ca. 75Km/h. Das Fahrzeug darf aber 80Km/h auf der Bundesstraße fahren. Da ist kein Bußgeldbescheid oder der gleichen gekommen.
 
DX80

DX80

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Servus Leute

Das Verfahren wurde eingestellt, der Kollege musste nur ein Verwarnung in Höhe von 30€ bezahlen.
die meisten Stationären Blitzer haben eine Umriss Erkennung
Der Kollege wurde gelasert, da hätte man doch schon sehen können dass ein Transporter und kein Lkw ist.

m.f.G.Harald
 
Thema: Geschwindigkeit bei Sprinterklasse bis 3,5 Tonnen

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