DEUTZ_KRAMER
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Guden,
Ich wollte mal Fragen wann wurde der Warnblincker Pflicht Also Bj 58...
Muss ich nachrüsten?
Ich wollte mal Fragen wann wurde der Warnblincker Pflicht Also Bj 58...
Muss ich nachrüsten?
Lasca34 schrieb:Bremslichter sind erforderlich, wenn der Schlepper schneller als 25 km/h fährt.
Ohne Warnblinker riskiert man beim TÜV schlicht, daß keine Plakette erteilt wird, weil das Fahrzeug als nicht verkehrssicher befunden wird.
Gruß
Michael
Uwe Scharnagel schrieb:Hallo Leute ,
ich komme gerade mit meinem D 30 von der geplanten TÜV Abnahme.
Hat keinen gegeben, wegen fehlender Warnblinkanlage.
Das Eigenartige ist nur, als ich den Deutz vor 2 Jahren gekauft hatte, hatte der die Warnblinkanlage auch nicht, aber eine nagelneue TÜV Plakette.
Ist schon komisch, in diesem Lande.
Meiner Kentniss nach gibt es den Paragraphen für die Fahrtrichtungsanzeiger (§54 StVZO) seit Ende 1951 in der StVZO. Demnach müssten eigentlich die Fahrzeuge, deren Allgemeine Betriebserlaubniss davor erteilt wurde, wie Rüdiger richtig zitierte, keinen Fahrtrichtungsanzeiger und somit keine Warnblinkanlage benötigen. Bei einem Fahrzeug an welchem die ABE danach erteilt wurde sieht es natürlich völlig anders aus, da immer die Rechtslage der zum Fahrzeug passenden Zeit betrachtet werden muss.Rüdiger schrieb:...die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen...
Konny,Alle Angaben ohne Gewähr.