Hallo Lothar,
die Dinger heißen 375/75R20 oder 380/75R20, und das darf man nicht einfach anders schreiben, weil die Schreibweise bei Reifen und Felgen Informationen zur Bauart enthält.
Geänderte Reifengrößen müssen in die Papiere eingetragen werden. Das gilt z.B. beim Wechsel von 11.2R24 auf 320/70R24. Ob dazu eine Reifenfreigabe des Herstellers erforderlich ist, hängt von der Ahnung und Kleinkariertheit des Prüfers sowie der Art der Umbereifung ab. So wird ein Prüfer mit Ahnung niemals eine Herstellerfreigabe bei der Umbereifung von 11.2R24 auf 320/70R24 fordern. Einer ohne schon.
Kein Eintrag ist erforderlich, wenn eine andere Reifenbezeichnung zum Einsatz kommt, die aber für einen gleichen Reifen steht. Steht in den Papieren z.B. 10-24, dann muß man Reifen 11.2-24 nicht eintragen lassen, weil 11.2-24 nur eine neuere Bezeichnung für das frühere Format 10-24 ist. Sogar 11.2R24 (Gürtelreifen) kann man anstelle von 10-24 oder 11.2-24 (Diagonalreifen) verwenden, ohne daß das in die Papiere eingetragen werden muß.
Leider weiß ich nicht, ob tatsächlich 380/75R20 eine neue Bezeichnung für 375/75R20 ist. Dann wäre kein Eintrag notwendig. Geben gibt es beides, allerdings anscheinend 375/75R20 heute nicht mehr als Ackerschlepperreifen. Michelin und Klébèr geben als Ersatz für 11.2R24 auch 380/70R20, natürlich mit Felgenwechsel, an, führen diese Größe aber anscheinend nicht selber im Programm.
Und noch ein Tip:
375/75-r20 gegen die 380/75-r20 wechsle ( 5 mm breiter )
kann man so nicht sagen. Die
Nennbreite ist 5 mm größer. Wieviel breiter der eine Reifen gegenüber dem anderen
tatsächlich ist, steht in den Reifenhandbüchern der Hersteller. Ohne die geht gar nichts. Reifen der Serien /70 sind fast immer etwas breiter, als die Reifenbezeichnung vermuten läßt, jene der Serien /5 meist etwa schmaler. Da muß man höllisch aufpassen und immer die Herstellerangaben vergleichen.
Gruß
Michael