Mal wieder Anhänger....

Diskutiere Mal wieder Anhänger.... im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - So liebe Rechtsexperten unter uns, ich habe eine Frage zu der ich bis jetzt im Forum nichts gefunden habe. Wenn da doch ein Thread existieren...
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mart1711

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So liebe Rechtsexperten unter uns,

ich habe eine Frage zu der ich bis jetzt im Forum nichts gefunden habe. Wenn da doch ein Thread existieren sollte, Schande über mich, dann hab ich ihn nicht gesehen :(

Folgen Frage: Ich fahren meinen Deutz mit grünem Kennzeichnen, da wir noch Wald und Felder besitzen. Entsprechend habe ich an meinem Gummiwagen ein grünes Wiederholungskennzeichen. Dieser Gummiwagen steht jetzt leider schon ein paar Jahre im Freien und die Substanz wird nicht mehr besser. Irgendwann kracht das Ding zusammen.

Die Frage ist jetzt: Angenommen ich kaufe mir einen PKW-Anhänger. Der wäre dann mit schwarzem Kennzeichen zugelassen und geTÜVT. Darf ich denn dann am Kugelkopf in der Ackerschiene an den Schlepper mit grünem Kennzeichen hängen? Und darf ich dann das Gespann noch mit L fahren? Oder schließt sich grün-schwarz irgendwie aus?

Herzliche Grüße und viele Dank

auf ein Hurra dem Rechtsstaat Deutschland :(

Martin
 
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Gast300

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Hallo Martin,

an der Ackerschiene darf man keinen Kugelkopf anbringen. Es sei denn es ist eine feste Ackerschiene. Ausserdem muß der Kugelkopf in den Papieren vom TÜV eingetragen sein. Gabe da mal einen Bericht darüber in der Schlepperpost.

Gruß
Jürgen
 
Wildschwien

Wildschwien

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Kugelkopf darf an Ackerschiene!
(feste?!?!?!)

Steht im Fahrschulhandbuch folgendes:
"Die bauartgeprüfte Kugelkopfkupplung darf an der Ackerschiene angebracht sein. (Bedienungsanleitung beachten)"

Daneben ist ein Bild, welches genannte Montage zeigt.
 
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Christian...

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*Vermutung*
Der Trecker darf nur für Land- und/oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dafür brauchst du den PKW-Anhänger nicht zulassen, nicht zu versteuern, nicht TÜV-en, sondern nur ein grünes Folgekennzeichen dranpappen.
Nicht-lof-Fahrten dürftest du zwar mit zugelassenem PKW-Anhänger mit schwarzem Kennzeichen MIT stempeln am Anhänger machen, aber nicht mit "grünem" Trecker.
 
M

mart1711

Threadstarter
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Hallo und herzlichen Dank für eure Antworten,

dass ich Trecker grün nur für LOF-fahrten benutzen darf ist klar. Die Frage die sich mir jetzt stellt ist: Darf ich einen Anhänger, den ich sonst am PKW fahre, und der schwarz zugelassen ist, mit meinem Trecker (grün) auch für LOF-Fahrten benutzen. Also ganz konkret. Wenn ich zum Holz machen in den Wald fahre, darf ich das dann mit dem Hänger der auf schwarz zugelassen sind hinter dem Schlepper, der auf grün läuft, ziehen, oder mache ich mich da irgendwie strafbar? Oder muss ich für LOF-Fahrten zwingerderweise auch einen Hänger mit grünem Wiederholungskennzeichen nehmen? Dann könnte ich den aber sonst "privat" nicht mehr ans Auto hängen. Das hieße ja ich bräuchte zwei Hänger oder müsste Kennzeichen tauschen, je nachdem ob der hinter dem Auto oder hinter dem Trecker hängt!?!?

Herzliche Grüße

Euer Martin
 
Gernot Schnell

Gernot Schnell

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Hallo Martin,

ja du darfst!
Der Hänger darf mit schwarzem Kennzeichen zugelassen sein.


Gruß Gernot
 
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Christian...

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Du zahlst ja dann quasi die Steuern für den Hänger "zuviel" ... von daher kann dir keiner was.

Aber ich könnte mir vorstellen, daß die Versicherung im Schadensfall sowas sagt wie lof-Nutzung = gewerbsmäßige Nutzung = höheres Risiko als Privatnutzung" oder sowas in der Richtung --> ruf mal an und frag nach.
 
Thema: Mal wieder Anhänger....

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