M
mart1711
- Beiträge
- 24
- Likes
- 0
So liebe Rechtsexperten unter uns,
ich habe eine Frage zu der ich bis jetzt im Forum nichts gefunden habe. Wenn da doch ein Thread existieren sollte, Schande über mich, dann hab ich ihn nicht gesehen
Folgen Frage: Ich fahren meinen Deutz mit grünem Kennzeichnen, da wir noch Wald und Felder besitzen. Entsprechend habe ich an meinem Gummiwagen ein grünes Wiederholungskennzeichen. Dieser Gummiwagen steht jetzt leider schon ein paar Jahre im Freien und die Substanz wird nicht mehr besser. Irgendwann kracht das Ding zusammen.
Die Frage ist jetzt: Angenommen ich kaufe mir einen PKW-Anhänger. Der wäre dann mit schwarzem Kennzeichen zugelassen und geTÜVT. Darf ich denn dann am Kugelkopf in der Ackerschiene an den Schlepper mit grünem Kennzeichen hängen? Und darf ich dann das Gespann noch mit L fahren? Oder schließt sich grün-schwarz irgendwie aus?
Herzliche Grüße und viele Dank
auf ein Hurra dem Rechtsstaat Deutschland
Martin
ich habe eine Frage zu der ich bis jetzt im Forum nichts gefunden habe. Wenn da doch ein Thread existieren sollte, Schande über mich, dann hab ich ihn nicht gesehen
Folgen Frage: Ich fahren meinen Deutz mit grünem Kennzeichnen, da wir noch Wald und Felder besitzen. Entsprechend habe ich an meinem Gummiwagen ein grünes Wiederholungskennzeichen. Dieser Gummiwagen steht jetzt leider schon ein paar Jahre im Freien und die Substanz wird nicht mehr besser. Irgendwann kracht das Ding zusammen.
Die Frage ist jetzt: Angenommen ich kaufe mir einen PKW-Anhänger. Der wäre dann mit schwarzem Kennzeichen zugelassen und geTÜVT. Darf ich denn dann am Kugelkopf in der Ackerschiene an den Schlepper mit grünem Kennzeichen hängen? Und darf ich dann das Gespann noch mit L fahren? Oder schließt sich grün-schwarz irgendwie aus?
Herzliche Grüße und viele Dank
auf ein Hurra dem Rechtsstaat Deutschland
Martin