Ja!: Pflicht ist er dann wenn du Mitglied der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bist, denn die haben einen Überollbügel zur Unfallverhütung vorgeschrieben.
Nein!: Pflicht ist er auf deutschen Straßen nicht solange du den Schlepper privat benutzt und nicht Mitglied der Landw. BG bist.
Aber!: Man sollte aus eigenem Interesse einen Überrollbügel am Schlepper haben, wenn einem sein Leben bzw. das der anderen Fahrer; der Beifahrer wichtig ist.
Gruß
Maximilian