zulassungsfreie Anhänger bis 25 Kmh Wie ist das nochmals ?

Diskutiere zulassungsfreie Anhänger bis 25 Kmh Wie ist das nochmals ? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo ich bin etwas verunsichert wegen zulassungsfreien landw. Anhänger. Bisher war ich der Meinung, dass ich einen Anhänger zulassungsfrei bis...
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1014ts

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Hallo Klaus,
was ist das denn für ein Blödsinn? ?( ?(

Gruß
Thomas
 
U

uli0601

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Hallo Klaus,

...gerade eben wenn die von einem Gewerbebetrieb gefahren werden sind die zulassungspflichtig...ein LOF Betrieb ist kein Gewerbebetrieb wenn ich die Sachlage richtig verstanden habe!

Gruß Uli
 
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... und da gehen die Missverständnisse schon wieder los. Es gibt einen im Grunde klaren Text und nach dem der Dritte geantwortet hat, ist die Karheit dahin.
Jetzt könnte ich alles noch mehr verwirren und schreiben, daß z.B. ein klar landwirtschaftlicher Anhänger zB. ein Miststreuer ist und wenn ein Baubetrieb denkt, daß er damit seine Ziegel auf die Baustelle fahren muss, ist das i.O.! Ist natürlich großer Quatsch!!!

Fazit: eigendlich ist der Gesetzestext schon dehnbar wie der Begriff "landwirtschaftlicher Anhänger" und es wäre besser von einem Anhänger zu schreiben, der landwirschaftlich verwendet wird. (und die ganzen anderen Bedingungen natürlich mit dazu)
 
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Hallo zusammen

Mein Beitrag kommt zwar gute 6 Jahre zu spät ;)
Aber ich denke der Kern von Brunos Beitrag ist doch, dass ältere vor dem 1 Juli 1961 zugelassene Anhänger auch keine Betriebserlaubnis benötigen.
Das dürfte auf viele Anhänger und Kippkarren zutreffen, die zu dieser Zeit von örtlichen Schmieden und Landwirtschaftshändlern gebaut wurden welche teilweise nicht mehr existieren. Den Besitzern dieser Anhänger und Kippkarren bleibt eine Menge "Rennerei" und Geld zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erspart.
Es wird nur wichtig sein das noch ein einigermaßen lesbares Typenschild angebracht ist auf u.a. dem drauf steht von welchem Baujahr der Anhänger stammt.


BrunoG schrieb: „Landwirtschaftliche Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sind zulassungsfrei. Sind diese Anhänger darüber hinaus noch vor dem 1. Juli 1961 erstmals in Verkehr gekommen, benötigen sie auch keine Betriebserlaubnis. Eine von den Polizeibehörden geforderte nachträgliche Einholung einer solchen Betriebserlaubnis ist daher nicht erforderlich“.


Grüsse vom Niederrhein
Ingoö
 
N

NisHeinrich

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@Ingoö

Wenn Deinen Beitrag streichst und in 2 Jahren nochmal hier einstellst, sind es gute 6 Jahre zu spät. Jetzt noch nicht.

Außerdem ist es nicht so, das ein Anhänger von vor Anno Weißkohl ein Typenschild braucht, schon gar nicht das da eine Jahreszahl mit eingeschlagen ist.
Nur muss man glauben können, das der Anhänger alt genug ist um unter die Regel: Alles OK, auch ohne Betriebserlaubnis, zu fallen.
Weil es fallen unter diese Regel auch eine Menge Eigenbauten, die dann eben noch nie ein Typenschild hatten.
Das hatte noch nicht mal jeder Anhänger vom Dorfschmied.
Nis
 
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@NisHeinrich

Ich berichtige! >> GUTE 4 Jahre und 3 Monate 8)

Nichts desto trotz erleichtert ein vorhandenes Typenschild mit Bj. <07/1961 bei den "Blauen Freunden und Helfern" mit Sicherheit den Nachweis, dass diese Regelung für den Anhänger gilt ;)

Viele Grüße von
Ingo ohne "ö" :D
 
Thema: zulassungsfreie Anhänger bis 25 Kmh Wie ist das nochmals ?

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