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Beitrag
<blockquote data-quote="matthiasgennermann" data-source="post: 12408" data-attributes="member: 566"><p>moin</p><p>so jetzt muß ich auch noch meinensenf dazu geben.</p><p>@meiko-auch wenn sich der süd-westliche landkreis</p><p>UELZEN sich ja bekanntlichch ständig in der grauzone bewegt <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /> gelten dort aber wohl trotzdem die gleichen regeln wie im nord-ost landkreis UE zur erteilung des grünen kennzeichen weil ja gleiches FA ,der antrag für das FA ist immer fällig pacht vertrag,auszug katasteramt nur bei zweifel brauchten wir noch nie vorlegen,der antrag ist immer fahrzeug bezogen,das heißt bei jeder neu anmeldung und erteilung des grünen kennzeichen</p><p>neuen antrag beim FA einreichen.</p><p>mfg </p><p> MG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="matthiasgennermann, post: 12408, member: 566"] moin so jetzt muß ich auch noch meinensenf dazu geben. @meiko-auch wenn sich der süd-westliche landkreis UELZEN sich ja bekanntlichch ständig in der grauzone bewegt ;) gelten dort aber wohl trotzdem die gleichen regeln wie im nord-ost landkreis UE zur erteilung des grünen kennzeichen weil ja gleiches FA ,der antrag für das FA ist immer fällig pacht vertrag,auszug katasteramt nur bei zweifel brauchten wir noch nie vorlegen,der antrag ist immer fahrzeug bezogen,das heißt bei jeder neu anmeldung und erteilung des grünen kennzeichen neuen antrag beim FA einreichen. mfg MG [/QUOTE]
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