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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Umweltzone mit schwarzer Nummer aber Landwirtschaftlicher Zugmaschine
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<blockquote data-quote="100 06A" data-source="post: 434739" data-attributes="member: 743"><p>Hallo,</p><p></p><p>ich war der Meinung, wenn im Schein das Fahrzeug als "Landwirtschaftliche Zugmaschine" eingetragen ist, bin ich von der Plakettenpflicht befreit und darf somit über all in die Umweltzonen fahren.</p><p>Nun hab ich mich für einen Unimog interessiert, der Verkäufer nutz ihn im Gartenbaubetrieb und verkauft Ihn, da er damit (trotz Eintarg als landwirtschaftliche Zugmaschine) nicht in die Umweltzone darf.</p><p>Was zählt hier? Die grüne Nummer oder der Eintrag im Schein?</p><p></p><p><em>Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1</em></p><p><em>Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-</em></p><p><em>Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:</em></p><p><em>1. mobile Maschinen und Geräte,</em></p><p><em>2. Arbeitsmaschinen,</em></p><p><em><span style="color: #FF0000">3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,</span></em></p><p><em>4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,</em></p><p><em>5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).</em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="100 06A, post: 434739, member: 743"] Hallo, ich war der Meinung, wenn im Schein das Fahrzeug als "Landwirtschaftliche Zugmaschine" eingetragen ist, bin ich von der Plakettenpflicht befreit und darf somit über all in die Umweltzonen fahren. Nun hab ich mich für einen Unimog interessiert, der Verkäufer nutz ihn im Gartenbaubetrieb und verkauft Ihn, da er damit (trotz Eintarg als landwirtschaftliche Zugmaschine) nicht in die Umweltzone darf. Was zählt hier? Die grüne Nummer oder der Eintrag im Schein? [i]Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1[/i] [i]Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:[/i] [i]1. mobile Maschinen und Geräte, 2. Arbeitsmaschinen, [color=#FF0000]3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,[/color] 4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, 5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).[/i] [/QUOTE]
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