Du darfst das im Prinzip so fahren.
Erstmal steht da maximal 25Km/h. Man darf also auch eine Zahl die kleiner als 25 auf den Anhänger kleben. Manchmal begrenzen ja auch die Achsen die Geschwindigkeit.
Das mit den Vorschriften ist kompliziert. So kompliziert, dass da auch manchmal die zuständigen Behörden nicht mehr ganz durchblicken und deshalb im Zweifel gegen den Angeklagten entscheiden.
Nur mal als Beispiel. Die Klasse 5. Da steht nur Zug- und Arbeitsmaschinen. An meiner vorletzten Arbeitsstätte war ein Betrieb gegenüber der damals PKWs für Klasse 5 Inhaber mit 25Km/h baute. Wie kann das sein?
Ausser durch einen Irrtum.
Da steht Zug- und Arbeitsmaschienen. An eine Zugmaschine darf ich logischerweise 2 Anhänger ran hängen, ob zugelassen oder nicht. Es gab damals auch noch keine Anhängerführerscheine. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass man eben auch 2 zugelassene Anhänger mit nicht mehr als 25Km/h hinter eine Zugmaschine hängen könnte und mit Klasse 5 fahren. Eine Zugmaschine ohne Anhänger zu fahren macht ja auf Dauer auch keinen Sinn. Nun ist die Frage, wer hat recht? Die Klasse 2 oder die Klasse 5? Und wen hat das damals interessiert? Eigentlich niemanden.
Nein, ich habe nur noch 2 Monate CE.
Hatte ich auch ursprünglich bei der BW gemacht. Als ich 21 war ging ich zur Führerscheinstelle und bekam den nicht umgeschrieben, weil er angeblich nicht dem der Klasse 2 entspricht. Bin dann eben ein paar Monate später nochmal hin und es ging wieder problemlos in in den 2er um zu tauschen.
Kurt