Trecker mit Anhänger überführen

Diskutiere Trecker mit Anhänger überführen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Ich habe ja so einiges gelesen. Auch in diesem Forum sind hilfreich viele Beiträge zum Thema Zulassung und Nummernschildführung sowie Führerschein...
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JoKing

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Kurz für mich zusammengefasst:
Mit L 174 darf ich Zugmaschine mit 2 Hängern auch ohne LoF fahren. Beide Hänger angemeldet, bis 15km/h gekennzeichnet.
Mit 5 darf man nur 1 Hänger ohne LoF fahren. 2 Hänger mit LoF-Bescheinigung.

Richtig?
 
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uli0601

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Hallo,

@JoKing, Ja so kann man das sagen. Wobei die Kennzeichnung der Wägen mit dem 25 Km/h Schild, außerhalb der LOF, nur dann notwendig ist wenn die Zugmaschine schneller als 25 Km/h laufen kann wenn ich das richtig gelesen habe.

Zulassungsfreie Anhänger, also z.B. innerhalb der LOF, müssen dagegen immer mit u.a. diesem 25 Km/h Schild gekennzeichnet sein wenn ich richtig informiert bin.

@Kurt, also irgenwann mal wurde die Klasse 5 auf Zugmaschinen bis 32 Km/h ausgeweitet...das gilt aber schon relativ lange. Ob sich jetzt die neue Regelung der Klasse L, das meintest du doch..oder?, auf Inhaber der alten Klasse 5 ausgeweitet hat weiß ich nicht. Aber du hast doch eh die alte Klasse 2 oder?

Im übrigen rätsle ich gerde noch ob diese neue Rgelung vom L sich auch auf den L 174 übertragen hat... ?(

Was die Schausteller betrifft so darf da jemand genauso fahren als wie es in der LOF gilt..oder? Also kommt es im wesentlichen drauf an ob die Wägen zulassungsfrei sein können oder nicht bzw. wie die Wägen bzw. das Gespann verwendet wird...

Gruß Uli
 
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Kurt

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Du darfst das im Prinzip so fahren. ;)

Erstmal steht da maximal 25Km/h. Man darf also auch eine Zahl die kleiner als 25 auf den Anhänger kleben. Manchmal begrenzen ja auch die Achsen die Geschwindigkeit.

Das mit den Vorschriften ist kompliziert. So kompliziert, dass da auch manchmal die zuständigen Behörden nicht mehr ganz durchblicken und deshalb im Zweifel gegen den Angeklagten entscheiden. :P
Nur mal als Beispiel. Die Klasse 5. Da steht nur Zug- und Arbeitsmaschinen. An meiner vorletzten Arbeitsstätte war ein Betrieb gegenüber der damals PKWs für Klasse 5 Inhaber mit 25Km/h baute. Wie kann das sein? ?( Ausser durch einen Irrtum.
Da steht Zug- und Arbeitsmaschienen. An eine Zugmaschine darf ich logischerweise 2 Anhänger ran hängen, ob zugelassen oder nicht. Es gab damals auch noch keine Anhängerführerscheine. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass man eben auch 2 zugelassene Anhänger mit nicht mehr als 25Km/h hinter eine Zugmaschine hängen könnte und mit Klasse 5 fahren. Eine Zugmaschine ohne Anhänger zu fahren macht ja auf Dauer auch keinen Sinn. Nun ist die Frage, wer hat recht? Die Klasse 2 oder die Klasse 5? Und wen hat das damals interessiert? Eigentlich niemanden.
Nein, ich habe nur noch 2 Monate CE. ;) Hatte ich auch ursprünglich bei der BW gemacht. Als ich 21 war ging ich zur Führerscheinstelle und bekam den nicht umgeschrieben, weil er angeblich nicht dem der Klasse 2 entspricht. Bin dann eben ein paar Monate später nochmal hin und es ging wieder problemlos in in den 2er um zu tauschen. ?(

Kurt
 
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uli0601

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Hallo,

leider finde ich das Fax nicht mehr in dem die Klasse 5 , letzter gültiger Stand, beschrieben ist..das hat mir die Zulassungsstelle mal geschickt...schade.

Tatsache ist das, nach der Beschreibung der alten Klasse 2, zulassungsfreie Anhänger eben keinen Zug, im Sinne der Klasse 2, bilden. Die Klasse 5 wurde doch hauptsächlich für Landwirte geschaffen das die eben diese zulassungsfreien Anhänger dranhängen können ohne deswegen gleich den 2 er machen zu müssen. Man sprach doch auch vom "kleinen 2 er"..oder? Das ist doch mit den neuen Klassen L und T wieder ähnlich. Eben Sonderregelungen für den LOF Bereich!

Ich habe meinen Führerschein mitlerweile auch umschreiben lasssen und habe nun u.a. den L 174. Damit kann ich nun an meine Zugmaschine ( 28 Km/h 3.5 Tonnen Zul. ges. Gewicht) bis zu 2 zugelassene Anhänger dranhängen wenn ich "privat" unterwegs bin. Vorher dürfte ich (alte Klasse 3 und damit 5) nur meinen zugelassen 1 Achser hinhängen (3 Achsen Regelung) wenn ich "privat" unterwegs war. Das ganze wäre aber, bei mir, auch durch die Klasse BE abgedeckt da die Zugmaschine ein zul. Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen hat. Für den DX80, den mein Bruder mitlerweile hat, ist dann aber der L 174 wichtig da der mehr als 3.5 Tonnen wiegen darf aber nicht schneller als 32 läuft.. ;)

Gruß Uli
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Kurt
Bei der alten Klasse 5 war klar formuliert: zwei zulassungsfreie Anhänger.
Das war eine Erleichterung für die Landwirtschaft,die zu diesem Zeitpunkt ja noch mit zwei zulassungsfreien 25Km/h Anhängern unterwegs war.
Gruß Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

ich werde das Thema schließen, ich denke zu den FE-Klassen ist bereits genung gschrieben bzw. gesagt worden, nachlesen kann man dies in den entsprechenden Themen.

Sollten noch Fragemn sein, bitte eine Mail an mich.

Ich bin weiter der Meinung das dieser Austausch von Meinungen nur den Bereich unnötig aufbläht.

Gruß

Rüdiger
 
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Thema: Trecker mit Anhänger überführen

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