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<blockquote data-quote="Laubfrosch" data-source="post: 23520" data-attributes="member: 711"><p>Hallo Michael,</p><p>da kannst Du ja von Glück reden, dass Du den Wagen über einen Nachlassverwalter gekauft hast. Ist ja schliesslich eine "vereidigte" Person. Da wird man es dann schon glauben, dass Du den Wagen ordnungsgemäs erworben hast. <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p>Frag den Chef der Zulassung doch mal, wer den rechtmäßigen Besitz bezeugen soll, wenn nicht ein Nachlassverwalter im Spiel wäre??? <img src="/styles/deutz/smilies/confused.png" class="smilie" loading="lazy" alt="?(" title="confused ?(" data-shortname="?(" /></p><p></p><p>Was wäre denn, wenn du den Wagen vom Erstbesitzer <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /> hättest, der aber den damaligen Kaufvertrag logischerweise längst nicht mehr hat?</p><p>Andere Frage: Woher weiß den die Zulass., dass der Verkäufer NICHT der Erstbesitzer ist?</p><p>Wenn keine Papiere vorhanden sind , kann er auch nicht nachvollziehen wieviele Vorbesiter es gab, oder??? <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /> Der Anhänger war noch NIE zugelassen, also hat KEINE Zulass. in Deutschland irgendwelche Daten des Anhängers gespeichert!!! <img src="/styles/deutz/smilies/cool.png" class="smilie" loading="lazy" alt="8)" title="cool 8)" data-shortname="8)" /></p><p></p><p>Wenn der Kaufvertrag nicht als "Besitzurkunde" zählt, ja was denn dann??? Papiere die es vielleicht schon seit Jahrzehnten nicht mehr gibt, weil vom "Erstbesizter" nicht auffindbar??? <img src="/styles/deutz/smilies/confused.png" class="smilie" loading="lazy" alt="?(" title="confused ?(" data-shortname="?(" /></p><p></p><p></p><p>Wenn´s der Chef von der Zulass. so genau wissen will, dann weiss er ja auch sicher, was vor 43 Jahren für einen landwirtschaftlichen Anhänger für Papiere ausgestellt wurden, oder??? <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Frag doch mal den Häupling ob´s noch geht...!!!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Laubfrosch, post: 23520, member: 711"] Hallo Michael, da kannst Du ja von Glück reden, dass Du den Wagen über einen Nachlassverwalter gekauft hast. Ist ja schliesslich eine "vereidigte" Person. Da wird man es dann schon glauben, dass Du den Wagen ordnungsgemäs erworben hast. ;) Frag den Chef der Zulassung doch mal, wer den rechtmäßigen Besitz bezeugen soll, wenn nicht ein Nachlassverwalter im Spiel wäre??? ?( Was wäre denn, wenn du den Wagen vom Erstbesitzer ;) hättest, der aber den damaligen Kaufvertrag logischerweise längst nicht mehr hat? Andere Frage: Woher weiß den die Zulass., dass der Verkäufer NICHT der Erstbesitzer ist? Wenn keine Papiere vorhanden sind , kann er auch nicht nachvollziehen wieviele Vorbesiter es gab, oder??? ;) Der Anhänger war noch NIE zugelassen, also hat KEINE Zulass. in Deutschland irgendwelche Daten des Anhängers gespeichert!!! 8) Wenn der Kaufvertrag nicht als "Besitzurkunde" zählt, ja was denn dann??? Papiere die es vielleicht schon seit Jahrzehnten nicht mehr gibt, weil vom "Erstbesizter" nicht auffindbar??? ?( Wenn´s der Chef von der Zulass. so genau wissen will, dann weiss er ja auch sicher, was vor 43 Jahren für einen landwirtschaftlichen Anhänger für Papiere ausgestellt wurden, oder??? ;) Frag doch mal den Häupling ob´s noch geht...!!! [/QUOTE]
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