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<blockquote data-quote="Deutz-Marc" data-source="post: 440445" data-attributes="member: 18247"><p>Betreff: Startsperrschalter</p><p></p><p>Hallo,</p><p></p><p>Der Startsperrschalter ist elektrotechnisch korrekt ein <u>Taster</u>.</p><p></p><p>Grundsätzlich gibt es zwei Ausführungen eines Tasters, ein sog. Öffner und ein sog. Schließer. Welche Variante bei den Deutz verbaut ist, müsste ich jetzt an einem meiner Schlepper durch Demontage feststellen. Es kommt auf die Grundstellung im ausgebauten Zustand an.</p><p></p><p>Dieser Startsperrschalter kam ca. 1974 und wurde Pflicht bei jedem Fahrzeug, das neu in den Verkehr kam. Eigentlich sollte der TÜV bei jeder HU die Funktion überprüfen. Es gibt Hersteller, bei denen muss die Kupplung beim Starten getreten werden und bei anderen muss ein Schalthebel beim Starten in Neutralstellung gebracht werden. Nach meiner Kenntnis forderte seinerzeit die BG den Einbau dieses Sicherheitsschalters bei Fahrzeugen, die neu in den Verkehr kamen.</p><p></p><p>Sinn und Zweck dieser Sicherheitseinrichtung war, dass Schlepper nicht von außen gestartet werden konnte, um sich dann selbsttätig in Bewegung zu setzen. Es gab offensichtlich Spezialisten, die zogen den Startknopf, bei einem Schlepper ohne den o.g. Taster und standen dabei vor dem linken Hinterrad. Wenn der erste Gang eingelegt war konnte der Schlepper dann über den Bediener rollen. Ich musste solch einen Unfall vor Jahren in einer Werkstatt zu sehen, als der Meister den Schlepper starte und der Schmalspurschlepper den Mann in Längsrichtung überrollte. Vorher hatte mich der Startsperrschalter auch geärgert – danach nicht mehr.</p><p></p><p>Wenn der Schlepper werkseitig mit dem Taster ausgeliefert worden war und ein Unfall passiert wobei der Taster kurzgeschlossen wurde, sodass er außer Funktion ist, kann es Probleme bei Personenschäden kommen. Der Kollege Gutachter findet diesen Mangel garantiert.</p><p></p><p>Dieses Sicherheitsbauteil kostet wenig und nützt viel. Also bitte ersetzen und drinnen lassen.</p><p></p><p>Gruß Marc</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Deutz-Marc, post: 440445, member: 18247"] Betreff: Startsperrschalter Hallo, Der Startsperrschalter ist elektrotechnisch korrekt ein [u]Taster[/u]. Grundsätzlich gibt es zwei Ausführungen eines Tasters, ein sog. Öffner und ein sog. Schließer. Welche Variante bei den Deutz verbaut ist, müsste ich jetzt an einem meiner Schlepper durch Demontage feststellen. Es kommt auf die Grundstellung im ausgebauten Zustand an. Dieser Startsperrschalter kam ca. 1974 und wurde Pflicht bei jedem Fahrzeug, das neu in den Verkehr kam. Eigentlich sollte der TÜV bei jeder HU die Funktion überprüfen. Es gibt Hersteller, bei denen muss die Kupplung beim Starten getreten werden und bei anderen muss ein Schalthebel beim Starten in Neutralstellung gebracht werden. Nach meiner Kenntnis forderte seinerzeit die BG den Einbau dieses Sicherheitsschalters bei Fahrzeugen, die neu in den Verkehr kamen. Sinn und Zweck dieser Sicherheitseinrichtung war, dass Schlepper nicht von außen gestartet werden konnte, um sich dann selbsttätig in Bewegung zu setzen. Es gab offensichtlich Spezialisten, die zogen den Startknopf, bei einem Schlepper ohne den o.g. Taster und standen dabei vor dem linken Hinterrad. Wenn der erste Gang eingelegt war konnte der Schlepper dann über den Bediener rollen. Ich musste solch einen Unfall vor Jahren in einer Werkstatt zu sehen, als der Meister den Schlepper starte und der Schmalspurschlepper den Mann in Längsrichtung überrollte. Vorher hatte mich der Startsperrschalter auch geärgert – danach nicht mehr. Wenn der Schlepper werkseitig mit dem Taster ausgeliefert worden war und ein Unfall passiert wobei der Taster kurzgeschlossen wurde, sodass er außer Funktion ist, kann es Probleme bei Personenschäden kommen. Der Kollege Gutachter findet diesen Mangel garantiert. Dieses Sicherheitsbauteil kostet wenig und nützt viel. Also bitte ersetzen und drinnen lassen. Gruß Marc [/QUOTE]
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