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NisHeinrich
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Hallo
Nehmen wir mal an, der TE ändert die Zulassungsbescheinigungen für den Anhänger nicht.
Dann bekommt er nur Probleme wenn er den Anhänger hinter was anderem als einer LOF-Zugmaschine im öffentlichen Straßenverkehr betreibt. Eine auch erwiesenermaßen falsche Eintragung in den Zulassungspapieren entbindet den Benutzer nicht von der Beachtung.
Das spielt aber keine Rolle wenn er eine LOF-Zugmaschiene vor dem Anhänger betreibt.
Weil: Hier im Thread steht schon mehrfach richtig, das eine LOF-Zugmaschine immer eine LOF-Zugmaschiene bleibt.
Egal ob schwarz oder grün, egal ob im LOF-Einsatz oder nicht.
Nis
PS: Sicher bekommt er die LOF-Zugmaschinen Bindung aus den Papieren heraus. (wichtig für Unimog oder LKW als Zugmaschine)
Nehmen wir mal an, der TE ändert die Zulassungsbescheinigungen für den Anhänger nicht.
Dann bekommt er nur Probleme wenn er den Anhänger hinter was anderem als einer LOF-Zugmaschine im öffentlichen Straßenverkehr betreibt. Eine auch erwiesenermaßen falsche Eintragung in den Zulassungspapieren entbindet den Benutzer nicht von der Beachtung.
Das spielt aber keine Rolle wenn er eine LOF-Zugmaschiene vor dem Anhänger betreibt.
Weil: Hier im Thread steht schon mehrfach richtig, das eine LOF-Zugmaschine immer eine LOF-Zugmaschiene bleibt.
Egal ob schwarz oder grün, egal ob im LOF-Einsatz oder nicht.
Nis
PS: Sicher bekommt er die LOF-Zugmaschinen Bindung aus den Papieren heraus. (wichtig für Unimog oder LKW als Zugmaschine)