Nur LoF-Zugmaschine bei Hänger mit schwarzem Kennzeichen????

Diskutiere Nur LoF-Zugmaschine bei Hänger mit schwarzem Kennzeichen???? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich suche seit längerem einen Einachsahänger, so etwas wie einen Viehtransporter. Weil mein Trekker mit schwarzem Kennzeichen unterwegs...
N

NisHeinrich

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Hallo
Nehmen wir mal an, der TE ändert die Zulassungsbescheinigungen für den Anhänger nicht.
Dann bekommt er nur Probleme wenn er den Anhänger hinter was anderem als einer LOF-Zugmaschine im öffentlichen Straßenverkehr betreibt. Eine auch erwiesenermaßen falsche Eintragung in den Zulassungspapieren entbindet den Benutzer nicht von der Beachtung.
Das spielt aber keine Rolle wenn er eine LOF-Zugmaschiene vor dem Anhänger betreibt.
Weil: Hier im Thread steht schon mehrfach richtig, das eine LOF-Zugmaschine immer eine LOF-Zugmaschiene bleibt.
Egal ob schwarz oder grün, egal ob im LOF-Einsatz oder nicht.
Nis

PS: Sicher bekommt er die LOF-Zugmaschinen Bindung aus den Papieren heraus. (wichtig für Unimog oder LKW als Zugmaschine)
 
T

Treckerralf

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Hallo
das größte Problem besteht bei der Betrachtung ja immer in der Verquickung zwischen der Verwendung nach dem Straßenverkehrsrecht und dem Steuerrecht. Da wird mithin der meiste Unsinn verzapft.

Erst kürzlich war ein Leserbrief in einer Schlepperzeitung abgedruckt, wo jemand Bodenbewirtschaftung von 2,5 ha zum Eigengebrauch gemacht hat, aber der Zoll die Steuerbefreiung des Schleppers nicht genehmigt hat. Wenn der beim Zollamt eine Quittung vorgelegt hätte, das er seinem Schwiegersohn 50 kg Karotten verkauft hat, wäre das wohl nicht passiert.

Ein Bekannter von mir hat seinen 80 ha Betrieb vollständig auf Pferdehaltung (Pferdepension) umgestellt und ihm wurde die "Grüne" Nummer entzogen. Die zuständige Landwirtschaftskammer und das Finanzamt ordnen den Pferdehof unstrittig als Lof Betrieb ein, der Zoll hingegen beruft sich darauf, das der Pferdehof sein Futter für den Eigenverbrauch benutzt und mit den erzeugten Landwirtschaftlichen Produkten nicht am Markt handelt, sondern die zweite Stufe der Urpoduktion betreibt.

Ein Lof Betrieb muss also nicht zwingend ein grünes Kennzeichen haben. Das ist nicht unbedingt ein Indiz dafür, ob Lof vorliegt oder nicht. Nach §2 FZV erfolgt die Einordnung in die Fahrzeugkategorie und nach §3 Kraftfahrzeugsteuergesetz die steuerliche Einordnung. Wird ein Fahrzeug gemäß §2 FZV als Landwirtschaftliche Zugmaschine klassifiziert, dann bleibt sie das auch, egal ob die auf dem Bauernhof, im Bergwerk, als Hobby oder auf dem Truppenübungsplatz verwendet wird.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz §3 Ziffer 7 regelt nur, ob Gründe vorliegen, die für eine Steuerbefreiung anzuwenden sind. Wird die Steuerbefreiung verwehrt, heißt es weder das einen Einfluss auf die Klassifizierung der Zugmaschine vorgenommen wird, noch das es sich nicht um einen Lof Betrieb handelt.

Gruß Ralf
 
passer montanus

passer montanus

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1. Mein Traktor ist mit schwarzem Kennzeichen zugelassen.
2. Der Anhänger ist mit schwarzem Kennzeichen zugelassen.
3. Das Gutachten zum Anhänger hat den Vermerk 'Betrieb nur mit LoF Zugmaschine u. 25 km Schild zugelassen'.
4. Vermerk wie bei 3 auch im Anhängerschein.

Das bedeutet für mich erstmal, dass ich diesen Anhänger nicht ziehen darf? Das ist meine Frage.

Nix für ungut.

LG
e
Peter
Hallo,

im Fahrzeugschein meines Treckers steht:
ZUGM. ACKERSCHLEPPER (Hat ein schwarzes Kennzeichen und kann Bauart bedingt 20km/h fahren.)
Mein Wohnwagen hat ebenfalls ein schwarzes Kennzeichen und kann Bauart bedingt 80km/h fahren.
Bei einer Langsamfahrt bekommt der Wohnwagen einen Aufkleber (20 km)

Zu Deiner Version:
Auch ein Ackerschlepper hat ebenfalls ein schwarzes Kennzeichen max. Geschwindigkeit 25 km/h
Der Anhänger schwarzes Nummernschild Bauart bedingt max.25 km/h.


Der einzige Unterschied besteht darin, ich darf meinen Wohnwagen bei Bedarf
mit dem Auto auf der Autobahn bewegen.
Du musst mit Deinem Gespann auf der Keisstraße, Landstraße und Bundesstraße bleiben.


Gruß PM

P.S. Spann den Trecker davor und fahre los. Gute Fahrt
 
G

GTfan

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Ach PM,

beschäftige dich doch bitte noch mal mit den Schlüsselnummern, die die Fahrzeugklassen in der Zulassungsbescheinigung bestimmen. Und dem damit zusammen hängenden Führerschein- und Steuerrecht.

Dann überlegst du dir, ob du die Frage so blauäugig und allgemeingültig beantworten willst...

So ganz nebenbei dürfen Leute, die den BE-Führerschein seit Februar 2013 erworben haben, auch bei Schlepper mit schwarzem Kennzeichen nicht mehr jeden normal zugelassenen Anhänger ziehen. Nur Anhänger bis 3,5t zulässigen Gesamtgewichts. Nur mal so als eine der vielen Stolperfallen, die es da noch gibt!

MfG
Fabian
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Fabian,

der BE hat nach der Fahrzeug-Konstellation Trecker-Anhänger gefragt.
Die Frage habe ich einwandfrei beantwortet.

Die Führerscheinklasse ist ein anderes Thema und danach wurde nicht gefragt.
er hat die Schlüsselnummern 174,175 und die stehen auch in meinem Führerschein.

Ob er sein Gespann damit ziehen darf muss er schon selber klären.

Gruß PM

P.S. Mit meinem Trecker-Wohnwagen-Gespann darf ich auch Sonntags fahren. Ob dieses mit seinem
Anhänger zulässig ist, ist eine weitere Frage.
 
Petersnr1

Petersnr1

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Hallo Deutzler,

hier nun eine Rückmeldung zu dem Hänger mit dem seltsamen Eintrag in den Papieren.

Ich hab ihn also gekauft, denn er passt einfach zu meinem" Horst" und auch zu mir. Alles Oldies.

Weil der TÜV fällig war habe ich den Hänger direkt zu meinem Lama zur Abnahme gebracht. War auch gar kein Problem......nur als ich das Thema des Eintrags zur Sprache brachte war es mit der Lockerheit des Prüfers vorbei.

WARUM KÖNNEN ODER WOLLEN SOLCHE LEUTE SO OFT EINFACH NICHT ZUHÖREN????

Ich glaube, dass der gar nichts verstanden hat und wohl auch nicht wollte. Der war der festen Meinung das in den Papieren (des Zugfahrzeuges) die Fahrzeugart LoF durchaus üblich ist. Hat sich demzufolge geweigert den ersten Teil des Vermerkes zu streichen. Zum Ende kam dann die Bemerkung dass ich mit dem Gespann doch einfach fahren solle. Die Polizei habe von so etwas eh keine Ahnung. Na ja, die Plakette hab ich ja zumindest.

Bei dem Zulassungsstelle war es ebenfalls recht interessant. Als ich den Fahrzeugschein vorlegte aber keinen Brief dazu sondern das (alte) TÜV-Gutachten kam die Dame sofort aus dem Konzept. Hin und her, rauf und runter, rechts und linls.......Schlußendlich gab es dann aber einen richtigen Fahrzeugbrief. Natürlich mit dem Vermerk: Betrieb (des Hängers) nur mit LoF Zugmaschine etc..

Ob ich zufrieden bin? Nun ja, ich hab wieder mal viel gelernt. Hier im Forum, dafür Danke alle, und im wahren Leben. Das dies nicht immer harmoniert kann man ja auch als ein wenig Würze betrachten. In dem Sinne....haut rein!

LG

Peter
 
kohlemann

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Hallo Peter
Vielen Dank für deine Rückmeldung wie es ausgegangen ist. Dann wünsche ich allzeit gute Fahrt.
Gruß Ralf
 
Petersnr1

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Hallo Ralf,

ganz durch bin ich mit der Sache noch nicht. Wenn ich mich ärgere, und über den DEKRA Menschen habe ich mich derbe geärgert, kann ich ziemlich hartnäckig werden. :evil: X(
Sobald ich aus dem Urlaub (Montag gehts los) zurück bin werde ich die Essenz aus diesem Thema ausdrucken und damit und den Fahrzeugpapieren zum hiesigen TÜV marschieren. Das wird dann aber erst im April sein. Ja, ja, die derzeitigen Ruheständler haben es noch gut. :)
LG
Peter
 
kohlemann

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Hallo Peter
Wer geht mit sowas denn zur Dekra? Kleiner Scherz meinerseits, aber ich bin mit der Dekra bei uns hier durch, die sind schlimmer als früher der Tüv mit seiner Monopolstellung.
Der Prüfer ist bei mir vor Jahren durchs Auto gekrochen und hat Sachen geprüft, die gibts gar nicht. Versteht mich nicht falsch, natürlich sollte schon genau hingeschaut werden, gerade wenn es um die Sicherheit geht aber man muß immer die Kirche im Dorf lassen. Ein Prüfer wollte, das ich an meinem Traktor ohne Verdeck einen Rückspiegel anbringe, da er eine Anhängerkupplung besitzt. Ein Blick ins Gesetz verschafft da oft Klarheit und das Thema war sehr schnell durch. Mit den Prüfern vom Tüv habe ich durchweg gute Erfahrungen gemacht.
Gruß Ralf
 
Diesel_Joerg

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Servus Ralf,

oftmals/meistens liegt es am Menschen selbst, nicht an der Stelle, an der er arbeitet.
Wenn du "ihn" auf dem falschen Bein erwischt, er morgens vllt noch von seiner Else einen Einlauf bekommen hat,
die Milch sauer war, wirkt sich sowas negativ aus - und dann kommst du, am besten noch mit einer Feile wo er den Hersteller nicht mag,
und schon prallen Welten aufeinander, so einfach ist das manchmal.
Gesetzte sind da teilweise nicht mal im Spiel, die kennen nämlich eh nur die wenigsten....

Gruß Jörg.
 
Homer Jay

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Hallo,
die Erstellung oder die Löschung von Eintragungen in die Fahrzeugpapiere ist nur mit einem bürokratischen Akt möglich. Bei einer HU so mal nebenbei machen geht einfach nicht.

Heißt ein Gutachten vom TÜV mit Datenbestätigung erstellen lassen und dann damit zum Straßenverkehrsamt.

Lohnt sich für Peter aber nicht, er gewinnt dadurch nichts, außer natürlich er bekommt seinen Willen durchgesetzt.

Gruß
Jürgen
 
kohlemann

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Hallo Jörg
Sicher hast du recht, aber das war leider kein Einzelfall, ich habe mehrere durchweg schlechte Erfahrung mit diesem Verein gemacht und auch Familienangehörige, Arbeitskollegen und Bekannte schildern das Gleiche, außerdem dürfen diese Organisationen viele Sachen gar nicht eintragen, sondern nur der "richtige" Tüv.
Der Gesetzestext hilft sehr oft, gerade bei Tüv-Angelegenheiten, denn es gibt für fast alles eine gesetzliche Grundlage und ich baue meinen Traktor nicht einfach um, weil der Prüfer das gerne so hätte. Im Gesetzestext steht zb. das ein Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25Km/h und offenem Fahrerstand keinen Rückspiegel braucht, damit war die Diskussion sehr schnell beendet.
Gruß Ralf
 
Petersnr1

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==Sondermeldung==Tata==Sondermeldung==Tata==


Hallo Leute,

kurz vor knapp war ich heute nochmal bei meinem LaMa weil an dem Hänger noch ne Kleinigkeit zu machen war und siehe da.....die Dekra war dauch da. Aber nicht so ein Jungspund wie beim ersten mal.

Dem (netten) habe ich einfach die Papiere vor die Nase gehalten, ihm die Situation erklärt. Er grinste :) , verstand sofort worum es ging und innerhalb von zehn Minuten hatte ich ein Papier von ihm das den LoF-Vermerk aufhob. Das brauche ich auch nicht eintragen zu lassen (könnte ich aber ) sondern muss das Papier nur mitführen. Gekostet hat es € 19,00 .

Jetzt bin ich zufrieden, alles geklärt, so soll es sein.

LG
Peter
 

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Hallo Peter
Wer geht mit sowas denn zur Dekra? Kleiner Scherz meinerseits, aber ich bin mit der Dekra bei uns hier durch, die sind schlimmer als früher der Tüv mit seiner Monopolstellung.
Der Prüfer ist bei mir vor Jahren durchs Auto gekrochen und hat Sachen geprüft, die gibts gar nicht. Versteht mich nicht falsch, natürlich sollte schon genau hingeschaut werden, gerade wenn es um die Sicherheit geht aber man muß immer die Kirche im Dorf lassen. Ein Prüfer wollte, das ich an meinem Traktor ohne Verdeck einen Rückspiegel anbringe, da er eine Anhängerkupplung besitzt. Ein Blick ins Gesetz verschafft da oft Klarheit und das Thema war sehr schnell durch. Mit den Prüfern vom Tüv habe ich durchweg gute Erfahrungen gemacht.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
die Erfahrung, welche du mit der DEKRA gemacht hast, habe ich in ähnlicher Form mit dem TÜV gemacht. Meiner Meinung nach, hat das alles weniger mit der Organisation zu tun, sondern einfach mit den Prüfern, und da gibt es in allen Organisationen fähige und unfähige Prüfer. Meist kommt es darauf an, ob der Prüfer überhaupt Interesse an Schleppern und ähnlichem hat. Mein Prüfer der DEKRA, welchen ich schon seit meiner Lehre kenne und auch allle meine Fahrzeuge abnimmt, kennt sich mit Schleppern aus, und wenn er mal Exoten zur Prüfung hat, kommt es auch vor, dass er mich mal anruft um etwas technisches zu klären. Bisher habe ich immer alles abnahmetechnische klären können, auch mit dem TÜV, GTÜ und wie sie alle heißen. Wenn man nämlich Argumente hat, welche Hand und Fuß haben, gehen unerfahrenen Prüfern oftmals ihre Argumente aus.

@all:
Zu den Schlüsselnummern, alles schön und gut, aber es gibt auch Zulassungsbescheinigungen wo genullte Schlüsselnummern und nur Zugmaschine drin steht, ohne LoF oder Ackerschlepper und dergleichen und nu? Ich habe z.B. so ein Exemplar.

MfG,
Achim
 
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Hallo
Es gibt auch Menschen die haben das Herz rechts sitzen.
Deshalb hab ich in meinem Spender-Ausweis aber nicht stehen, das ich mein Herz links habe.
Nis
 
passer montanus

passer montanus

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"Der Betrieb ist nur hinter LoF-Zugmaschinen und mit dem 25 km Schild zulässig."
Hallo,

noch einmal zum Thema, habe ich mir noch einmal alles durchgelesen.

Hast 'Du Dir mal das Typenschild vom Anhänger angesehen?
Wurde der Anhänger vielleicht einmal aufgelastet?

Dann gibt es eine Erklärung, wenn Du Dir das Bild vom Typenschild
im Anhang anschaust.

Beispiel:
Würde ein Viehanhänger mit solch einer Achskennzeichnung versehen,
und der Landwirt will 2 Kühe statt eine Kuh transportieren, dann macht eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h einen Sinn.

Gruß PM
 

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