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<blockquote data-quote="Lars" data-source="post: 2438" data-attributes="member: 3"><p>Mensch Christian, da hast Du Dir aber was vorgenommen:</p><p>Bezüglich Zulassung und zusätzlich noch für technische Vorschriften ist die StVZO mit ca. 1500 Seiten maßgebend. Zusätzlich noch z.B. das Kfz-Steuergesetz, die Richtlinie zum Fahrzeugbrief und eine Unmenge von Erlassen des Bundesministers für Verkehr, TÜV-Merkblätter usw.</p><p></p><p>Das sprengt absolut den Rahmen!</p><p></p><p>Nur als Anmerkung: einen neuen Fahrzeugbrief gibt es nicht vom KBA, sondern von der Zulassunsgstelle. Diese fragt aber in der Regel ab, ob der Brief nicht anderweitig eingezogen oder als Sicherheit hinterlegt wurde (sogenannte Aufbietung im Verkehrsblatt)</p><p></p><p>Höchstgeschwindigkeit: ist die ermittelte höcshtmögliche Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges auf ebener Bahn ohne Windeinfluss. Diese Höchstgeschwindigkeit hat beim Traktor eine entscheidende Bedeutung:</p><p>Wird sie überschritten, weil z.B. eine andere Übersetzung (schnellerer höchster Gang) montiert wurde, erlischt die Betreibserlaubnis des Fahrzeuges, die Versicherung wird bei Unfall dan auch nicht zahlen, Fahren ohne Fahrerlaubnis (da andere Klasse) usw... das sollten sich die Spezis mal überlegen, die da so entsprechende Umbauten vornehmen.</p><p></p><p>TÜV (wiederkehrende technische Prüfung<img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /> für unsere Traktoren alle 2 Jahre, nur bei neuen PKW zum ersten Mal nach drei Jahren, alle andere Fahrzeugarten: alle 2 Jahre</p><p></p><p>Warndreick: ja</p><p>Verbandkasten: nein</p><p></p><p>Gruß</p><p>Lars</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lars, post: 2438, member: 3"] Mensch Christian, da hast Du Dir aber was vorgenommen: Bezüglich Zulassung und zusätzlich noch für technische Vorschriften ist die StVZO mit ca. 1500 Seiten maßgebend. Zusätzlich noch z.B. das Kfz-Steuergesetz, die Richtlinie zum Fahrzeugbrief und eine Unmenge von Erlassen des Bundesministers für Verkehr, TÜV-Merkblätter usw. Das sprengt absolut den Rahmen! Nur als Anmerkung: einen neuen Fahrzeugbrief gibt es nicht vom KBA, sondern von der Zulassunsgstelle. Diese fragt aber in der Regel ab, ob der Brief nicht anderweitig eingezogen oder als Sicherheit hinterlegt wurde (sogenannte Aufbietung im Verkehrsblatt) Höchstgeschwindigkeit: ist die ermittelte höcshtmögliche Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges auf ebener Bahn ohne Windeinfluss. Diese Höchstgeschwindigkeit hat beim Traktor eine entscheidende Bedeutung: Wird sie überschritten, weil z.B. eine andere Übersetzung (schnellerer höchster Gang) montiert wurde, erlischt die Betreibserlaubnis des Fahrzeuges, die Versicherung wird bei Unfall dan auch nicht zahlen, Fahren ohne Fahrerlaubnis (da andere Klasse) usw... das sollten sich die Spezis mal überlegen, die da so entsprechende Umbauten vornehmen. TÜV (wiederkehrende technische Prüfung): für unsere Traktoren alle 2 Jahre, nur bei neuen PKW zum ersten Mal nach drei Jahren, alle andere Fahrzeugarten: alle 2 Jahre Warndreick: ja Verbandkasten: nein Gruß Lars [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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