Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Thema erstellen
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Lexikon zum Thema Zulassung
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Christian..." data-source="post: 2418" data-attributes="member: 204"><p>Ich hab mal versucht, alle Stichworte, die im Zusammenhang "Zulassung" fallen, etwas zu erläutern. Vielleicht können wir das ja alle zusammen ergänzen und überprüfen, um dann am Ende eine perfekte FAQ/ Lexikon zu haben. Falls ihr noch mehr Themen oder Ideen habt, was da reingehört: her damit <img src="/styles/deutz/smilies/wink.png" class="smilie" loading="lazy" alt=";)" title="wink ;)" data-shortname=";)" /></p><p></p><p>Hie meine erste Version:</p><p></p><p></p><p>*************</p><p>Z u l a s s u n g</p><p>*************</p><p></p><p></p><p>Zulassung</p><p>-----------------------</p><p>Vorraussetzung für die Zulassung ist eine Versicherungsbestätigung). Man bekommt bei der Zulassung die </p><p></p><p>Zulassungsplakette aufs Kennzeichen geklebt und erhält den Fahrzeugschein. Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist, </p><p></p><p>müssen KFZ-Steuern gezahlt werden. </p><p></p><p></p><p>KFZ-Steuer</p><p>-----------------------</p><p>Die KFZ-Steuer wird an das Finanzamt gezahlt. Man bekommt nach der Zulassung ein Schreiben des Finanzamtes, in dem </p><p></p><p>alles weitere beschrieben ist. Die Höhe der Steuer richtet sich bei Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht. </p><p></p><p></p><p>Überrollbügel</p><p>-----------------------</p><p>Falls der Traktor ein grünes Kennzeichen hat, muss er einen Überrollbügel haben. Kontrolliert wird das NICHT beim </p><p></p><p>TÜV, sondern ausschließlich von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Wenn man einen Trecker mit schwarzem </p><p></p><p>Kennzeichen hat, ist man nicht gezwungen, einen Überrollbügel zu montieren. Allerdings ist dieser Bügel zum Schutz </p><p></p><p>des Fahrers gedacht, wenn der Traktor umkippen sollte, und das kann auch mit schwarzem Kennzeichen passieren.</p><p></p><p></p><p>Führerschein</p><p>-----------------------</p><p>Klasse L (neu) und Klasse 4 (alt<img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /> Traktoren bis max. 32 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Anhängern (auch bei </p><p></p><p>schwarzem Kennzeichen???)</p><p>Klasse T (neu<img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /> 16- und 17-jährige dürfen Traktoren bis max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Amhängern </p><p></p><p>fahren, sobald man 18 Jahre oder älter ist, darf man automatisch (ohne neue Prüfung) Traktoren bis max. 60 km/h </p><p></p><p>Höchstgeschwindigkeit fahren.</p><p>Klasse 2 (alt<img src="/styles/deutz/smilies/sad.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":(" title="sad :(" data-shortname=":(" /> alter LKW-Führerschein, mit dem man alle Traktoren fahren darf (auch über 60 km/h </p><p></p><p>Höchstgeschwindigkeit.</p><p></p><p></p><p>Versicherung</p><p>-----------------------</p><p>Manche Versicherungen bieten spezielle Oldtimer-Versicherungen an, bei dennen evtl. die Nutzung eingeschränkt ist, </p><p></p><p>d.h. bestimmte Sachen sind nicht mitversichert. Diese Oldtimerversicherungen sind aber in der Regel günstiger als </p><p></p><p>eine reguläre Versicherung.</p><p></p><p></p><p>Fahrzeugschein</p><p>-----------------------</p><p>Im Fahrzeugschein sind der Halter, das Kennzeichen und die technischen Daten des Fahrzeugs angegeben. Man erhält den </p><p></p><p>Fahrzeugschein bei der Zulassung. Wenn man mit dem Fahrzeug auf öffentl. Straßen fährt, muss man den Fahrzeugschein </p><p></p><p>bei sich haben.</p><p></p><p></p><p>Fahrzeugbrief</p><p>-----------------------</p><p>Der Fahrzeugbrief enthält sämtliche Halter des Fahrzeugs (Personen, auf die das Fahrzeug zugelassen war/ist). Er ist </p><p></p><p>Eigentumsnachweis; wer den Brief in den Händen hält, dem gehört das Fahrzeug. Man kann ein Fahrzeug nicht zulassen, </p><p></p><p>wenn man den Brief nicht besitzt. Falls der Brief verloren gegangen ist, kann man einen Ersatzbrief vom </p><p></p><p>Kraftfahrtbundesamt erhalten.</p><p></p><p></p><p>Höchstgeschwindigkeit</p><p>-----------------------</p><p>im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeit; nicht die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug </p><p></p><p>tatsächlich fährt. Im Idealfall sollte die eingetragene und die tatsächliche Geschwindigkeit gleich sein.</p><p></p><p></p><p>TÜV</p><p>-----------------------</p><p>Der TÜV überprüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Neufahrzeuge müssen das erste mal nach 3 Jahren zum TÜV, </p><p></p><p>danach muss ein Fahrzeug alle 2 Jahre untersucht werden. Man kann an der TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen </p><p></p><p>erkennen, wann das Fahrzeug das nächste mal zum TÜV muss. Falls man erst später zum TÜV fährt, bekommt man keine 2 </p><p></p><p>Jahre TÜV; der Termin wird auf den Ablauf zurückgerechet, d.h. wenn man 3 Monate überzieht, bekommt man auch 3 </p><p></p><p>Monate weniger TÜV.</p><p></p><p></p><p>grünes Kennzeichen</p><p>-----------------------</p><p>An der grünen Schriftfarbe erkenn man, daß für dieses Fahrzeug keine KFZ-Steuern bezahlt werden.</p><p></p><p></p><p>schwarzes Kennzeichen</p><p>-----------------------</p><p>An der schwarzen Schrift erkenn man, daß dieses Fahrzeug normal zugelassen ist, d.h. daß für dieses Fahrzeug </p><p></p><p>KFZ-Steuern gezahlt werden.</p><p></p><p></p><p>H-Kennzeichen</p><p>-----------------------</p><p>Ein Kennzeichen mit einem hinten angestellten "H" erhalten Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten und bestimmte </p><p></p><p>Vorraussetzungen erfüllen. Für diese Fahrzeuge wird dann eine KFZ-Steuer-Pauschale erhoben, statt die Steuer </p><p></p><p>abhängig vom Hubraum, Schadstoffausstoß oder dem zulässigen Gesammtgewicht zu erheben. Für kleinere alte Traktoren </p><p></p><p>lohnt sich diese Art der Zulassung meist nicht, da die Pauschale höher ist als die regulär zu zahlende KFZ-Steuer. </p><p></p><p></p><p>rotes Kennzeichen</p><p>-----------------------</p><p>???</p><p></p><p></p><p>Anhängerbetrieb</p><p>-----------------------</p><p>???</p><p></p><p></p><p>Verbandskasten</p><p>-----------------------</p><p>???</p><p></p><p></p><p>Berufsgenossenschaft</p><p>-----------------------</p><p>???</p><p></p><p></p><p>Warndreieck</p><p>-----------------------</p><p>???</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Christian..., post: 2418, member: 204"] Ich hab mal versucht, alle Stichworte, die im Zusammenhang "Zulassung" fallen, etwas zu erläutern. Vielleicht können wir das ja alle zusammen ergänzen und überprüfen, um dann am Ende eine perfekte FAQ/ Lexikon zu haben. Falls ihr noch mehr Themen oder Ideen habt, was da reingehört: her damit ;-) Hie meine erste Version: ************* Z u l a s s u n g ************* Zulassung ----------------------- Vorraussetzung für die Zulassung ist eine Versicherungsbestätigung). Man bekommt bei der Zulassung die Zulassungsplakette aufs Kennzeichen geklebt und erhält den Fahrzeugschein. Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen KFZ-Steuern gezahlt werden. KFZ-Steuer ----------------------- Die KFZ-Steuer wird an das Finanzamt gezahlt. Man bekommt nach der Zulassung ein Schreiben des Finanzamtes, in dem alles weitere beschrieben ist. Die Höhe der Steuer richtet sich bei Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Überrollbügel ----------------------- Falls der Traktor ein grünes Kennzeichen hat, muss er einen Überrollbügel haben. Kontrolliert wird das NICHT beim TÜV, sondern ausschließlich von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Wenn man einen Trecker mit schwarzem Kennzeichen hat, ist man nicht gezwungen, einen Überrollbügel zu montieren. Allerdings ist dieser Bügel zum Schutz des Fahrers gedacht, wenn der Traktor umkippen sollte, und das kann auch mit schwarzem Kennzeichen passieren. Führerschein ----------------------- Klasse L (neu) und Klasse 4 (alt): Traktoren bis max. 32 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Anhängern (auch bei schwarzem Kennzeichen???) Klasse T (neu): 16- und 17-jährige dürfen Traktoren bis max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Amhängern fahren, sobald man 18 Jahre oder älter ist, darf man automatisch (ohne neue Prüfung) Traktoren bis max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Klasse 2 (alt): alter LKW-Führerschein, mit dem man alle Traktoren fahren darf (auch über 60 km/h Höchstgeschwindigkeit. Versicherung ----------------------- Manche Versicherungen bieten spezielle Oldtimer-Versicherungen an, bei dennen evtl. die Nutzung eingeschränkt ist, d.h. bestimmte Sachen sind nicht mitversichert. Diese Oldtimerversicherungen sind aber in der Regel günstiger als eine reguläre Versicherung. Fahrzeugschein ----------------------- Im Fahrzeugschein sind der Halter, das Kennzeichen und die technischen Daten des Fahrzeugs angegeben. Man erhält den Fahrzeugschein bei der Zulassung. Wenn man mit dem Fahrzeug auf öffentl. Straßen fährt, muss man den Fahrzeugschein bei sich haben. Fahrzeugbrief ----------------------- Der Fahrzeugbrief enthält sämtliche Halter des Fahrzeugs (Personen, auf die das Fahrzeug zugelassen war/ist). Er ist Eigentumsnachweis; wer den Brief in den Händen hält, dem gehört das Fahrzeug. Man kann ein Fahrzeug nicht zulassen, wenn man den Brief nicht besitzt. Falls der Brief verloren gegangen ist, kann man einen Ersatzbrief vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Höchstgeschwindigkeit ----------------------- im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeit; nicht die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug tatsächlich fährt. Im Idealfall sollte die eingetragene und die tatsächliche Geschwindigkeit gleich sein. TÜV ----------------------- Der TÜV überprüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Neufahrzeuge müssen das erste mal nach 3 Jahren zum TÜV, danach muss ein Fahrzeug alle 2 Jahre untersucht werden. Man kann an der TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen erkennen, wann das Fahrzeug das nächste mal zum TÜV muss. Falls man erst später zum TÜV fährt, bekommt man keine 2 Jahre TÜV; der Termin wird auf den Ablauf zurückgerechet, d.h. wenn man 3 Monate überzieht, bekommt man auch 3 Monate weniger TÜV. grünes Kennzeichen ----------------------- An der grünen Schriftfarbe erkenn man, daß für dieses Fahrzeug keine KFZ-Steuern bezahlt werden. schwarzes Kennzeichen ----------------------- An der schwarzen Schrift erkenn man, daß dieses Fahrzeug normal zugelassen ist, d.h. daß für dieses Fahrzeug KFZ-Steuern gezahlt werden. H-Kennzeichen ----------------------- Ein Kennzeichen mit einem hinten angestellten "H" erhalten Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten und bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Für diese Fahrzeuge wird dann eine KFZ-Steuer-Pauschale erhoben, statt die Steuer abhängig vom Hubraum, Schadstoffausstoß oder dem zulässigen Gesammtgewicht zu erheben. Für kleinere alte Traktoren lohnt sich diese Art der Zulassung meist nicht, da die Pauschale höher ist als die regulär zu zahlende KFZ-Steuer. rotes Kennzeichen ----------------------- ??? Anhängerbetrieb ----------------------- ??? Verbandskasten ----------------------- ??? Berufsgenossenschaft ----------------------- ??? Warndreieck ----------------------- ??? [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
Antworten
Foren
Deutz Community
TÜV, Versicherung und Vorschriften
Lexikon zum Thema Zulassung
Oben