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TÜV, Versicherung und Vorschriften
Historisches Gespann auf 07-Kennzeichen
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<blockquote data-quote="D_4006" data-source="post: 554866" data-attributes="member: 7151"><p>Da liegt doch der Hase schon im Pfeffer. Die 07-er Kennzeichen sind Wechselkennzeichen mit denen mehrere Fahrzeuge benutzt werden können, jedoch immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig. Wenn du für den Anhänger ein weiteres 07er Kennzeichen (nicht ein weiteres Schild mit gleicher Aufschrift) besorgst, kannst du dein Vorhaben umsetzen. Der Anhänger muss dann ebenso wie die übrigen Fahrzeuge die Voraussetzungen (z.B. Oldtimergutachten) erfüllen.</p><p></p><p>Ein Folgekennzeichen für den Anhänger gibt es nur bei zulassungsfreien Anhängern, die sich im LoF-Einsatz befinden. Eben dieser LoF-Einsatz wird durch die Bedingungen zur Erteilung und Verwendung eines 07er Kennzeichens ausgeschlossen.</p><p></p><p>Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle lassen sich nicht argumentativ umstimmen, wenn es für ihre Amtshandlung keine gesetzliche Grundlage gibt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="D_4006, post: 554866, member: 7151"] Da liegt doch der Hase schon im Pfeffer. Die 07-er Kennzeichen sind Wechselkennzeichen mit denen mehrere Fahrzeuge benutzt werden können, jedoch immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig. Wenn du für den Anhänger ein weiteres 07er Kennzeichen (nicht ein weiteres Schild mit gleicher Aufschrift) besorgst, kannst du dein Vorhaben umsetzen. Der Anhänger muss dann ebenso wie die übrigen Fahrzeuge die Voraussetzungen (z.B. Oldtimergutachten) erfüllen. Ein Folgekennzeichen für den Anhänger gibt es nur bei zulassungsfreien Anhängern, die sich im LoF-Einsatz befinden. Eben dieser LoF-Einsatz wird durch die Bedingungen zur Erteilung und Verwendung eines 07er Kennzeichens ausgeschlossen. Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle lassen sich nicht argumentativ umstimmen, wenn es für ihre Amtshandlung keine gesetzliche Grundlage gibt. [/QUOTE]
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