Hat F2L 612/5 Bremslicht

Diskutiere Hat F2L 612/5 Bremslicht im Forum FL 612 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo, ich habe von meinem Onkel einen Deutz F2L 612/5 geschenckt bekommen. Ich möchte gerne Tüv machen, aber das Bremslicht funktioniert nicht...
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Wangei

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Hallo,

ich habe von meinem Onkel einen Deutz F2L 612/5 geschenckt bekommen. Ich möchte gerne Tüv machen, aber das Bremslicht funktioniert nicht, habe einen Bremslichtschalter gesucht aber keinen gefunden! Es soll ja Traktoren geben die kein Bremslicht haben. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.


Danke Tobi
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo Tobi, unter 25 km/h brauchst du kein Bremslicht.
Bis bald
Marcus
 
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meineelse

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Schau dir deine Papiere an,- mein F2L612/54 ist mit 25,7 km/h eingetragen.
Somit muss ich wohl ein Bremslicht nachrüsten obwohl 55 Jahre keins
vorhanden war . . . . .

Gruß aus der Eifel
 
N

niedersasse

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meineelse schrieb:
.....Somit muss ich wohl ein Bremslicht nachrüsten obwohl 55 Jahre keins vorhanden war . . . . .

Gruß aus der Eifel

Hallo,

bemühe doch mal die Suche, das Thema war schon mal gepostet, so dass da was drin sein müßte.

Ich glaube, es gibt da auch so was wie Bestandsschutz.

War Dein Trecker durchgängig angemeldet seit letzter HU?

Grüße

Richard
 
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Wangei

Threadstarter
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Danke euch, ich habe mir schon so etwas gedacht.


Grüße Tobi
 
M

meineelse

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Hallo Richard,

ich habe den Schlepper im Juli letzten Jahres gakauft.
Er war zugelassen un wurde nur umgemeldet. Ich habe schon eine Menge Infos durchstöbert. Letztendlich kommt es drauf an, wie der Prüfer gelaunt ist. Über den Bestandschutz gibt es unterschiedliche Aussagen. Ich denke das beste ist, nachzurüsten. Kommt auch der eigenen Sicherheit zu Gute.

Gruß Manfred
 
Raini750

Raini750

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Hallo,
Die Laune des Prüfers spielt nicht wirklich eine Rolle, weil das ausnahmsweise mal relativ klar geregelt ist:

25,7 km/h im Brief = Bremslicht (Gibt der Prüfer bei guter Laune sein Siegel bei fehlendem Bremslicht, interessiert das nicht die Ordnungshüter. Die Aussage "Ich hab aber doch TÜV" zieht auch nicht.)

max. 25 km/h = Bremslicht, wenn Erstzulassung 01.01.1988 oder später
bzw = kein Bremslicht erforderlich (aber erlaubt), wenn Erstzulassung vor dem 01.01.1988. (Da kann sich der Prüfer auch bei schlechter Laune nicht vor drücken)
(§ 72 STVZO)

Das Datum der Erstzulassung steht im Brief und wird von vorübergehenden Stilllegungen nicht beeinflusst.

Gruß Raini
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo zusammen,

erleichternd kommt hinzu, daß ein F2L 612/6 nicht schneller als 20 km/h läuft. Dem ist die Höchstgeschwindigkeit eines F2L 612/54 völlig egal :D.

Gruß
Michael
 
Doc Jan

Doc Jan

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...der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass auch ein F2L 612/5 (um den es ja eigentlich geht) mit derselben Höchstgeschwindigkeit wie der von Michael für den F2L 612/6 erwähnten (nämlich 20 km/h) galoppiert... :)
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

willst Du Deinen Trecker für die Zwecke benutzen,
wofür er konstruiert und verkauft wurde, sind die
oben gemachten Angaben korrekt.

Hast Du aber vor, auch einen Wohnwagen o.ä. zu
ziehen, muß wohl ein Bremslicht vorhanden sein.
Denn hier gilt die Gesetzmäßigkeit.

"Alles was vorhanden ist, muß funktionieren."

Vor etwa 9 Jahren war ich mit meinem F1L514, und
im Schlepp ein Wohnwagen "LMC neuerer Bauart"
zum Gutachten, da mußte sogar die Nebelschlußleuchte
funktionieren.
Die Bremsleuchten wurden später bei jeder HU geprüft.

Ob sinnvoll oder nicht, sich mit einem Gutachter zu streiten, bringt
mit Sicherheit nichts.

Die Lösung: Schalter für die Nebelschlußleuchte eingebaut, nach der Erteilung wieder abgebaut und fertig.

Gruß Passer Montanus
 
Doc Jan

Doc Jan

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"Alles was vorhanden ist, muß funktionieren."

..wie sieht's dann mit den 2-Kammer-Leuchten aus, die Blinklicht und Bremslicht über die identische Birne in orange abgeben? Im Zweifelsfall ist dann das Bremslicht nicht vorhanden (trotz eines möglichen Zugschalters hinter dem Bremspedal unter dem Bodenblech), oder?

Grüße, Jan
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Jan,

bei Zweikammerleuchten mit Zweikreisblinkschaltung steht immer das Bremslicht auf jener Seite, auf der gerade nicht geblinkt wird, zur Verfügung. Durch diese Schaltung wird dem Blinker ein Vorrang gegenüber dem Bremslicht eingeräumt. Wird beim Bremsen nicht geblinkt oder beim Blinken nicht gebremst, merkt man zu anderen Schaltungs- bzw. Leuchtenarten keinen Unterschied.

Gruß
Michael
 
Thema: Hat F2L 612/5 Bremslicht

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