DX80
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Hallo Leute
Kann einer die Regelung verstehen daß der Frontlader am Traktor in mindestens 2M Höhe stehen muß, aber beim Gabelstabler ( auch bei 3 Metergabeln habe extra bei meinem Stablerschein nachgefragt hieß es nur Vorschrift BG ) und Radlader die Arbeitswerkzeuge im öffentlichen Strassenverkehr unten sein müssen??
Heute hätte sich ein Wohnmobilfahrer durch das rasche Einschehren fast seine Satschüssel sich an meine Lader abgerissen. Habe festgestellt wenn ich auch verbotenerweise mit abgesengtem Lader fahre daß dieser dann besser wahrgenommen wird.
m.f.G.DX80
Kann einer die Regelung verstehen daß der Frontlader am Traktor in mindestens 2M Höhe stehen muß, aber beim Gabelstabler ( auch bei 3 Metergabeln habe extra bei meinem Stablerschein nachgefragt hieß es nur Vorschrift BG ) und Radlader die Arbeitswerkzeuge im öffentlichen Strassenverkehr unten sein müssen??
Heute hätte sich ein Wohnmobilfahrer durch das rasche Einschehren fast seine Satschüssel sich an meine Lader abgerissen. Habe festgestellt wenn ich auch verbotenerweise mit abgesengtem Lader fahre daß dieser dann besser wahrgenommen wird.
m.f.G.DX80