Deutz8006Lukas
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Hallo,
Mal etwas anderes als Deutz ...
Ich besitze einen älteren 3-Achs Tieflader aus dem Jahr 1971, den ich vor einigen Jahren restauriert habe.
Damals waren zwei Feststellbremshebel montiert, einer wirksam auf die Vorderachse , einer auf die zweite Achse (mittig in Fahrtrichtung links unter dem rechten Außenrahmen).
Diese konnte man über ein Zahnsegment bewegen und somit die Bremse anziehen.
Ich möchte die Feststellbremse gerne wieder so montieren, wie damals original - da ich den Anhänger im nächsten Jahr als Historisches Fahrzeug abnehmen lassen will (H-Gutachten).
Momentan läuft der Hänger normal auf schwarzer Nummer bis 40Km/h, allerdings ohne Feststellbremse. Wurde bei den letzten TÜV Hauptuntersuchungen auch nie bemängelt. Er besitzt lediglich eine ganz normale Zweikreis Druckluftbremsanlage, die auf alle drei Achsen wirkt.
Meine Frage nun:
Muss die Feststellbremse auf alle drei Anhängerachsen wirken, oder nur auf zwei?
Als ich den Hänger damals gekauft habe,waren nur die erste und zweite Achse mit der Feststellbremse ausgestattet.
Anfragen bei diversen Prüfinstitutionen ergaben großes Durcheinander (entweder gar nicht nötig, wissen wir nicht, nur zwei Achsen, alle drei Achsen) usw.
Die StVo (41) sagt m.E. auch nichts explizites darüber aus.
Vielleicht weiß ja jemand von euch bescheid, ob die mechanische Handhebelbremse auf alle Achsen wirksam sein muss?
Gruß,
Lukas
Mal etwas anderes als Deutz ...
Ich besitze einen älteren 3-Achs Tieflader aus dem Jahr 1971, den ich vor einigen Jahren restauriert habe.
Damals waren zwei Feststellbremshebel montiert, einer wirksam auf die Vorderachse , einer auf die zweite Achse (mittig in Fahrtrichtung links unter dem rechten Außenrahmen).
Diese konnte man über ein Zahnsegment bewegen und somit die Bremse anziehen.
Ich möchte die Feststellbremse gerne wieder so montieren, wie damals original - da ich den Anhänger im nächsten Jahr als Historisches Fahrzeug abnehmen lassen will (H-Gutachten).
Momentan läuft der Hänger normal auf schwarzer Nummer bis 40Km/h, allerdings ohne Feststellbremse. Wurde bei den letzten TÜV Hauptuntersuchungen auch nie bemängelt. Er besitzt lediglich eine ganz normale Zweikreis Druckluftbremsanlage, die auf alle drei Achsen wirkt.
Meine Frage nun:
Muss die Feststellbremse auf alle drei Anhängerachsen wirken, oder nur auf zwei?
Als ich den Hänger damals gekauft habe,waren nur die erste und zweite Achse mit der Feststellbremse ausgestattet.
Anfragen bei diversen Prüfinstitutionen ergaben großes Durcheinander (entweder gar nicht nötig, wissen wir nicht, nur zwei Achsen, alle drei Achsen) usw.
Die StVo (41) sagt m.E. auch nichts explizites darüber aus.
Vielleicht weiß ja jemand von euch bescheid, ob die mechanische Handhebelbremse auf alle Achsen wirksam sein muss?
Gruß,
Lukas