Diskussion-RKL und langsam fahrende Fahrzeuge

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DanDeutz

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Moin zusammen,

Rundumleuchten darf man generell an solchen Fahrzeugen da es sich nach StVO um "ungewöhnlich langsame Fahrzeuge" handelt. Ist ne LED von hella die wird nicht viel ziehen.

Ich komm heute wahrscheinlich schon wieder nicht zeitmäßig dazu, melde mich dann wieder.

Vielen Dank euch

Mfg
 
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Oberwesterwälder

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Hallo,

Rundumleuchten darf man generell an solchen Fahrzeugen da es sich nach StVO um "ungewöhnlich langsame Fahrzeuge" handelt.

dieser Unsinn sollte nicht unkommentiert stehen bleiben,
nicht das noch jemand das hier liest und dann bei der Rennleitung die Quittung bekommt.

Rundumleuchten bei Traktoren: Das sind die Vorschriften


STVZO § 52 Absatz 4 schrieb:
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit es erfordert, mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein: 1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Warnleuchten vorgeschrieben hat,
4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Warnleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Warnleuchten vorgeschrieben hat,
5.
Fahrzeuge der Bodendienste von Flugplätzen oder der behördlichen Luftaufsicht.


Gruß Martin
 
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FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Das ist wieder so ähnlich wie mit Kugelkopf auf der Ackerschiene. Eigentlich nicht zulässig, nur interessieren tut´s auch nicht wirklich. Habe mal bewußt einen für die HU angeschraubt auf die bewegliche Ackerschiene. Da gab es nicht einen Kommentar seitens des Prüfers zu.
Bei der Rundumleuchte ist es aber sogar eher umgekehrt. Es geht einfach Null Gefährdung dadurch aus. Im Gegenteil. Wenn man deswegen dann eine Ordnungswidrigkeitsstrafe zahlen soll, bitte. Auch gut.

In Frankreich sind sie etwas schlauer als in Deutschland. Da sind die Rundumleuchten Vorschrift. Macht ja auch Sinn. Wenn das Fahrzeug nicht übermässig breit und lang ist ist es im Falle eines Oldtimers aber vergleichsweise langsam. Meistens. Aber gut, Frankreich hat ja auch ein generelles Tempolimit. Wie nahezu alle Länder dieses Planeten auch. Noch nicht mal das bekommen die Bürokraten in Berlin auf die Reihe. Schon blöd, wenn man von der Automobilindustrie gesponsort wird. :D

Friedrich
 
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DanDeutz

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Hallo,



dieser Unsinn sollte nicht unkommentiert stehen bleiben,
nicht das noch jemand das hier liest und dann bei der Rennleitung die Quittung bekommt.

Rundumleuchten bei Traktoren: Das sind die Vorschriften





Gruß Martin
Hallo Martin,

Kein Grund angteiflich zu werden. Ich gehe hier auch niemand an. (Sehe aber sehr wohl an deinem unzähligen Beiträgen das das wohl deine Art ist ^^)

Du hast leider den 38 Stvo vergessen:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht​

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Daher ist wohl eher dein Geschreibsel Unsinn :)

Ganz ganz liebe herzliche Grüße
Dan
 
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Oberwesterwälder

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Hallo Dan,

es lieg mir fern dich anzugreifen, entschuldige bitte, wenn das so rüber kam.

Ebenso liegt es mir fern, dir bezüglich der Radauleuchte Vorschriften zu machen.

Es muss aber erlaubt sein auf eine falsche Auffassung der Rechtslage hin zuweisen.

Hast du auch den Link zur Fachzeitschrift "Agrar heute" gelesen?
Rundumleuchten bei Traktoren: Das sind die Vorschriften
Ist deren Geschreibsel auch Unsinn?

Ich kann dir versichern, das die gelbe Rundumleuchte nur an Fahrzeugen montiert werden darf, die in der STVZO Paragraph 52 beschrieben sind.

Der von dir zitierte Paragraph 38 der STVO regelt wann diese Fahrzeuge die Leuchte benutzen können.

Das ist von mindestens 20 Leuten die damit beruflich zu tun haben in mindestens 10 Themen hier bis zum erbrechen diskutiert worden.

Gruß Martin
 
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FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

In dem Bericht kann ich keinen Widerspruch finden. Er bezieht sich vor allem auf moderne Schlepper und deren Anbaugeräte. Diese Schlepper gelten im Vergleich zu vielen Oldtimer Schleppern nicht mehr als außergewöhnlich langsame Fahrzeuge. Aber zählen oftmals mit außergewöhnlich breiten und langen Anhängegeräten als insgesamt breites oder langes Gespann. Im Umkehrschluss formuliert: Oldtimer Schlepper gelten als außergewöhnlich langsame Fahrzeuge. Dies ermöglicht eine Anbringung einer gelben Rundumleuchte.

Und wenn da ein Bußgeld Bescheid kommt einfach Einspruch dagegen erheben und gucken was passiert.

Würde einfach mal behaupten das auch im Falle einer gelben Rundumleuchte am Oldtimer Schlepper kein HU- Prüfer Einspruch erhebt.

Friedrich
 
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Thema: Diskussion-RKL und langsam fahrende Fahrzeuge

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