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Deutz DX86 - Zulassung Kennzeichen H oder Grün oder Schwarz?
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<blockquote data-quote="buddyholly" data-source="post: 606981" data-attributes="member: 16399"><p>Hallo Peter,</p><p></p><p>ich Antworte jetzt mal mit gepflegtem Halbwissen....</p><p></p><p>Zunächst mal ist die Farbe des Kennzeichens und die Art des Führerscheins zu trennen.</p><p>Solange du LoF - Tätigkeiten mit dem Schlepper machst, gelten die Traktorführerscheine L und T, egal ob schwarzes oder grünes Kennzeichen.</p><p>Ob deine Imkerei "würdig" ist für eine grüne Nummer weiß ich nicht. Die ist soweit ich weiß an "Gewinnerzielung" gebunden. Wenn ich mir jetzt nen Hobbyesel in den Garten stelle, ist das noch keine Landwirtschaft.</p><p>Mit der grünen Nummer darfst du dann ganz penibel gesehen auch nur das fahren, was der Gewinnerzielung des Hofes dient, nichts privates.</p><p></p><p>Bildlich gesprochen:</p><p>Du holst eine Fuhre Holz aus deinem eigenen Wald, und verkaufst es dem Nachbarn = Gewinn = grüne Nummer. Die gleiche Fuhre Holz aus dem gleichen Wald für den Eigenbedarf = Privat = Steuerhinterziehung, schwarze Nummer nötig. Beides aber mit "L" oder "T" zu fahren, da LoF.</p><p></p><p>Oder Rasenschnitt zum Grüngutplatz fahren, ist LoF, aber privat. Also schwarze Nummer nötig bei L / T. Gras ins Fahrsilo, grüne Nummer.</p><p></p><p>Auto aus dem Graben abschleppen, gewerblich, schwarz, kein L / T. usw, usw, usw.</p><p></p><p>Zur Eisdiele oder ins Drive-In, da ist der LoF Zweck eher schwierig zu begründen, also schwarze Nummer und L / T gilt nicht.</p><p>Ein Traktortreffen könnte wiederum als Brauchtumsveranstaltung gelten, was grün gefahren werden darf.</p><p></p><p>Das kann jetzt jeder so eng sehen wie er will, man kann auch darauf bauen das dieses System so undurchsichtig ist, das das auch die Rennleitung nicht völlig durchblickt....</p><p></p><p>Das ist zumindest der Stand wie ich es verstanden habe.</p><p>Wie das jetzt mit einem in der Landwirtschaft zulassungsfreien Anhänger ist wenn der an einen "schwarzen" Traktor angehängt wird, aber zu LoF genutzt wird, das übersteigt mein Wissen.</p><p></p><p>Gruß und viel Spaß mit der Gerät, egal welche Farbe du dem Kennzeichen gibst!</p><p>Holger</p><p></p><p>P.S. noch was zum Thema Gewicht....</p><p>Laut Wikipedia hat der ja schon ein Eigengewicht von knapp 4 t. Für den Führerschein zählt aber das zulässige Gesamtgewicht von 5,8 t. </p><p>Der Steuersatz wird meines Wissens auch nach zulässigem Gesamtgewicht erhoben, da könnte man drüber nachdenken den Schlepper "abzulasten", also ein geringeres Gewicht eintragen zu lassen.</p><p></p><p>Und, das H - Kennzeichen erlaubt auch nicht unbedingt Narrenfreiheit, glaube dann eher von den Versicherern begrenzt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="buddyholly, post: 606981, member: 16399"] Hallo Peter, ich Antworte jetzt mal mit gepflegtem Halbwissen.... Zunächst mal ist die Farbe des Kennzeichens und die Art des Führerscheins zu trennen. Solange du LoF - Tätigkeiten mit dem Schlepper machst, gelten die Traktorführerscheine L und T, egal ob schwarzes oder grünes Kennzeichen. Ob deine Imkerei "würdig" ist für eine grüne Nummer weiß ich nicht. Die ist soweit ich weiß an "Gewinnerzielung" gebunden. Wenn ich mir jetzt nen Hobbyesel in den Garten stelle, ist das noch keine Landwirtschaft. Mit der grünen Nummer darfst du dann ganz penibel gesehen auch nur das fahren, was der Gewinnerzielung des Hofes dient, nichts privates. Bildlich gesprochen: Du holst eine Fuhre Holz aus deinem eigenen Wald, und verkaufst es dem Nachbarn = Gewinn = grüne Nummer. Die gleiche Fuhre Holz aus dem gleichen Wald für den Eigenbedarf = Privat = Steuerhinterziehung, schwarze Nummer nötig. Beides aber mit "L" oder "T" zu fahren, da LoF. Oder Rasenschnitt zum Grüngutplatz fahren, ist LoF, aber privat. Also schwarze Nummer nötig bei L / T. Gras ins Fahrsilo, grüne Nummer. Auto aus dem Graben abschleppen, gewerblich, schwarz, kein L / T. usw, usw, usw. Zur Eisdiele oder ins Drive-In, da ist der LoF Zweck eher schwierig zu begründen, also schwarze Nummer und L / T gilt nicht. Ein Traktortreffen könnte wiederum als Brauchtumsveranstaltung gelten, was grün gefahren werden darf. Das kann jetzt jeder so eng sehen wie er will, man kann auch darauf bauen das dieses System so undurchsichtig ist, das das auch die Rennleitung nicht völlig durchblickt.... Das ist zumindest der Stand wie ich es verstanden habe. Wie das jetzt mit einem in der Landwirtschaft zulassungsfreien Anhänger ist wenn der an einen "schwarzen" Traktor angehängt wird, aber zu LoF genutzt wird, das übersteigt mein Wissen. Gruß und viel Spaß mit der Gerät, egal welche Farbe du dem Kennzeichen gibst! Holger P.S. noch was zum Thema Gewicht.... Laut Wikipedia hat der ja schon ein Eigengewicht von knapp 4 t. Für den Führerschein zählt aber das zulässige Gesamtgewicht von 5,8 t. Der Steuersatz wird meines Wissens auch nach zulässigem Gesamtgewicht erhoben, da könnte man drüber nachdenken den Schlepper "abzulasten", also ein geringeres Gewicht eintragen zu lassen. Und, das H - Kennzeichen erlaubt auch nicht unbedingt Narrenfreiheit, glaube dann eher von den Versicherern begrenzt. [/QUOTE]
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