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<blockquote data-quote="Rüdiger" data-source="post: 17288" data-attributes="member: 730"><p>Moin, das ist ein Thema was wohl nie ausdiskutiert wird. Es gibt regional Unterschiede für die Anerkennung einer LoF. Aber was ganz fest steht, schreibt der § 3 KraftStG (Ausnahme v. d. Besteuerung) vor. In diesem steht drin, das Zufmaschinen in der lof ausschließlich dazu benutzt werden müssen. Das ich damit mein Holz für zu Hause holen kann, steht ja wohl außer Frage oder Ist Holz keine Forstwirtschaft. Benutze ich aber die Zugmaschine füe andere Fahrten, so liegt hier einen Steuerhinterziehung vor, andere mitfaufende Straftaten zähle ich hier nicht noch mal auf, diese sind hier schon angesprochen worden. </p><p></p><p>Weiterhin sollte man auch sehr vorsichtig sein, seinen Traktor auf Brauchtum (grüne Kennzeichen) zu zulassen. Auch hier ist der Nutzungsrahmen verornungsmäßig sehr eng gesteckt. Letzt war ein kurzer Bericht im Länderspiegel im Fernsehen. Dort hatte sich einer beschwerd, das er statt einem grünen Kennzeichen ein schw. Kennz. nehmen mußte. Bekannte aus dem Nachbarkreis jedoch grüne Kennz. hatten, diese waren auf Brauchtum zugelassen. Beim erste lagen die Voraussetzungen lof nicht mehr vor und über die Brauchtumsaussagen konnte ich auch nicht wirklich glücklich sein. Diese machen sich täglich der Steuerhinterziehung strafbar.</p><p></p><p>Habe durch Johannes auf unsere Webseite unter TÜV einiges einstellen lassen zur allgm. Info.</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p></p><p>Rüdiger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rüdiger, post: 17288, member: 730"] Moin, das ist ein Thema was wohl nie ausdiskutiert wird. Es gibt regional Unterschiede für die Anerkennung einer LoF. Aber was ganz fest steht, schreibt der § 3 KraftStG (Ausnahme v. d. Besteuerung) vor. In diesem steht drin, das Zufmaschinen in der lof ausschließlich dazu benutzt werden müssen. Das ich damit mein Holz für zu Hause holen kann, steht ja wohl außer Frage oder Ist Holz keine Forstwirtschaft. Benutze ich aber die Zugmaschine füe andere Fahrten, so liegt hier einen Steuerhinterziehung vor, andere mitfaufende Straftaten zähle ich hier nicht noch mal auf, diese sind hier schon angesprochen worden. Weiterhin sollte man auch sehr vorsichtig sein, seinen Traktor auf Brauchtum (grüne Kennzeichen) zu zulassen. Auch hier ist der Nutzungsrahmen verornungsmäßig sehr eng gesteckt. Letzt war ein kurzer Bericht im Länderspiegel im Fernsehen. Dort hatte sich einer beschwerd, das er statt einem grünen Kennzeichen ein schw. Kennz. nehmen mußte. Bekannte aus dem Nachbarkreis jedoch grüne Kennz. hatten, diese waren auf Brauchtum zugelassen. Beim erste lagen die Voraussetzungen lof nicht mehr vor und über die Brauchtumsaussagen konnte ich auch nicht wirklich glücklich sein. Diese machen sich täglich der Steuerhinterziehung strafbar. Habe durch Johannes auf unsere Webseite unter TÜV einiges einstellen lassen zur allgm. Info. Gruß Rüdiger [/QUOTE]
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