
Meiko
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Aufgrund der ständig wiederkehrenden Diskussion hier mal ein Auszug aus dem "Antrag auf Steuerbefreiung nach §3 Nr. 7 KraftStG".
Voraussetzungen für Grüne Nummer sind weiterhin:
- min 0,8 ha LoF-Fläche, also Land- oder/und Forstwirtschaftliche Fläche als Eigentum (Nachweis über Grundbuch/Katasterauszug) oder Pacht (Nachweis Pachtvertrag)
-Richtiges Ausfüllen der Fragebögen, siehe Bilder von matthiasgennermann in DIESEM Forumsbeitrag.
Und dann gilt genau das unten abgebildete, das ist nämlich Seite 3 des Antrages.
Ob man dann seine Forstwirtschaftlichen Erzeugnisse (sprich Brennholz) zum Haus heizen oder zum Kuhstall bauen verwendet, ist vollkommen egal, solange man Forstwirtschaftliche Nutzung mit in den Antrag geschrieben hat.
Bitte entschuldigt die Bildqualität, das ist ein Foto, ich finde die Treiber-CD für den Scanner nicht wieder
Voraussetzungen für Grüne Nummer sind weiterhin:
- min 0,8 ha LoF-Fläche, also Land- oder/und Forstwirtschaftliche Fläche als Eigentum (Nachweis über Grundbuch/Katasterauszug) oder Pacht (Nachweis Pachtvertrag)
-Richtiges Ausfüllen der Fragebögen, siehe Bilder von matthiasgennermann in DIESEM Forumsbeitrag.
Und dann gilt genau das unten abgebildete, das ist nämlich Seite 3 des Antrages.
Ob man dann seine Forstwirtschaftlichen Erzeugnisse (sprich Brennholz) zum Haus heizen oder zum Kuhstall bauen verwendet, ist vollkommen egal, solange man Forstwirtschaftliche Nutzung mit in den Antrag geschrieben hat.
Bitte entschuldigt die Bildqualität, das ist ein Foto, ich finde die Treiber-CD für den Scanner nicht wieder
