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Beitrag
<blockquote data-quote="Werder014" data-source="post: 569592" data-attributes="member: 30291"><p>Moin,</p><p>jede Gemeinde regelt ihre Ruhezeiten selbst. Am besten man informiert sich mal bei der jeweiligen Gemeinde.</p><p>Hier bei uns ist es z.B. so geregelt, dass die Ruhezeitenbeschränkungen (Sonntags-, Mittags-, Abend- und Nachtruhe) "nicht für notwendige Arbeiten landwirtschaftli-cher und gewerblicher Betriebe" gelten. Ansonsten sind während der Ruhezeiten der (private) Betrieb von motorbetriebenen Bau- und Handwerksgeräten, Rasenmähern und sonstigen motorbetriebenen Gartengeräten untersagt. </p><p></p><p>Die eleganteste Lösung ist meiner Meinung aber, dass man sich (egal ob erlaubt oder nicht) vorher mit den betroffenen Haushalten abspricht.</p><p></p><p>Grüße</p><p>Henrik</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Werder014, post: 569592, member: 30291"] Moin, jede Gemeinde regelt ihre Ruhezeiten selbst. Am besten man informiert sich mal bei der jeweiligen Gemeinde. Hier bei uns ist es z.B. so geregelt, dass die Ruhezeitenbeschränkungen (Sonntags-, Mittags-, Abend- und Nachtruhe) "nicht für notwendige Arbeiten landwirtschaftli-cher und gewerblicher Betriebe" gelten. Ansonsten sind während der Ruhezeiten der (private) Betrieb von motorbetriebenen Bau- und Handwerksgeräten, Rasenmähern und sonstigen motorbetriebenen Gartengeräten untersagt. Die eleganteste Lösung ist meiner Meinung aber, dass man sich (egal ob erlaubt oder nicht) vorher mit den betroffenen Haushalten abspricht. Grüße Henrik [/QUOTE]
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