Ablastung Schlepper

Diskutiere Ablastung Schlepper im Forum Umfragen im Bereich Deutz Community - Eine Frage zum Gewicht eines Deutz 6507 ca (zulässiges Gesamtgewicht 4000kg) Fahrt ihr euren Schlepper mit Klasse B (bis 3,5t) z.B. zum privaten...
T

TomTom24

Beiträge
7
Likes
0
Eine Frage zum Gewicht eines Deutz 6507 ca (zulässiges Gesamtgewicht 4000kg)
Fahrt ihr euren Schlepper mit Klasse B (bis 3,5t) z.B. zum privaten Holzerwerb so wie er ist mit schwarzem Kennzeichen? Oder habt ihr ihn auf 3,5t ablasten lassen? Meines Erachtens liegt ja kein offizieller LOF-Zweck vor, da kein grünes Kennzeichen und der Holzerwerb im privaten Rahmen stattfindet.
Sorry die Meinungen im Netz gehen hier stark auseinander. Ich möchte sichergehen, bevor ich den Schlepper unnötigerweise ablasten lasse. Wäre toll wenn hier jemand eine klare Aussage dazu treffen kann.

Danke schonmal
 
Tobi_92

Tobi_92

Beiträge
343
Likes
277
Hi,
also privates Holz machen ist kein lof Zweck, da gibt’s glaube ich auch keinen Interpretationsspielraum, die Farbe des Kennzeichens ist da auch egal. Kennzeichen ist für die Steuer wichtig, Zweck der Fahrt für die Fahrerlaubnis.
Ich fahre meinen 6206A der ja sehr vergleichbar ist von Gewicht her mit schwarzem Kennzeichen und Führerschein CE.
Anlasten mache bei einem 6507 C mit Allrad in meinen Augen keinen Sinn. Je nach Ausstattung sollte der mal mindestens 3200kg leer wiegen. Wenn du den auf 3500kg ablastest, kannst du außer dem Fahrer eigentlich nichts mitnehmen.
 
D 4005TT62

D 4005TT62

Beiträge
387
Likes
136
Hallo TomTom24,
Deine Frage kann nicht wirklich gut beantwortet werden, da recht viele einen Führerschein mit altem 3er,4er und 5er haben und so L mit 174 Schlüsselnummer gilt(vor 1999) . Da stellt sich die Frage nicht. Und da L nun auch noch von 25 auf 32Km/h erhöht wurde zweimal nicht.
Grüße Thomas
 
T

TomTom24

Threadstarter
Beiträge
7
Likes
0
Evtl. vereinfacht die EU ihren neuen Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Klasse B auf 4,25t ja noch auf „alle“ Fahrzeuge. Damit wäre dann vielen geholfen. Aber das wäre sicher „zu einfach“
 
S

swd40

Beiträge
1.823
Likes
626
Moin,

und mit einem aktuellen B-Führerschein ist die Sache eigentlich eindeutig: Bis 3,5t zGG, 4t zGG darfst Du damit nicht mehr fahren ... Ich hab noch den alten 5er, damit ist bis 7.5t frei (bzw. bei Umschreibung wäre das dann der oben schon erwähnte L mit Schlüsselnummer 174).

Ich hab übrigens bei meinem D40.1s im Brief sowas wie eine mögliche Auflastung. 3t zGG eingetragen, dazu ein Stempel 'Beim Transport von lösbaren Arbeitsgeräten sowie bei Verwendung eines Einachsanhängers oder einer Ladepritsche dürfen betragen: zGG 4t, Vorderachslast 1,8t, Hinterachslast 2,8t'

Gruß,

Josef
 
Zuletzt bearbeitet:
D 4005TT62

D 4005TT62

Beiträge
387
Likes
136
Hi TomTom,
Die 32km/h sind schon amtlich, von 4,25ton hab ich noch nichts gelesen. Aber so wie es scheint, hast Du den neuen B, da hilft's dann auch nichts mit nach machen von L, denn da ist "Holzmachen" ohne eigenen LoF Nutzwald essig.😭
Wenn Du zu Deinem B den E nach machst-also BE, dann bringt Dir das nur D 6507 3,5ton +Anhänger mit 3,5ton und Schluß.
Hallo Josef,
Führerschein B, 3,5ton mit 750kg Anhänger, Anhängergewicht unter Leergewicht des Schlepper's und nicht über 3,5ton geht. Komische Ausnahme für B.
Mein D4005 hat auch diese Deutz Auflastung. 3,2ton, VAG-1440kg und HAG-2440kg. Was ist bei Dir diese 4ton Ladepritsche?
Dein alter 5er, jetzt L mit 174 hat keine Gewichtsgrenze sondern nur 25(40)km/h und ohne LoF Bindung.
Grüße
Thomas
 
S

swd40

Beiträge
1.823
Likes
626
Moin,

das mit der Auflastung ist bei angehängten Geräten. D.h. mit Heckkiste darf auch 4t zgg gefahren werden, mit Zweiachshänger nur 3t

Und beim alten 5er war max 7.5t zgg, das ist bei L jetzt weg. Immer wieder spannend was man da jetzt tatsächlich fahren darf ..

Gruß,
Josef
 
D 4005TT62

D 4005TT62

Beiträge
387
Likes
136
Josef,
Aber Vorsicht das ist nur Führerscheinrecht. Um mit L 174, Schlepper mit Anhänger zu Fahren, müssen die Anhänger dann jeder Zulassung und Tüv haben, weil die nicht LoF Verwendung auch die Steuerfreiheit und Zulassungsfreiheit für die Gummirolle schast, futschikato.
Grüße
Thomas
 
buddyholly

buddyholly

Beiträge
1.478
Likes
1.099
Der L Schein geht aber schon lange bis 40 km/h solange es nur Schlepper und Anbaugerät ist. Mit zulassungsfreiem Anhänger natürlich nur 25 km/h.

Gruß Holger
 
D 4005TT62

D 4005TT62

Beiträge
387
Likes
136
Hallo Holger,
Desdewegen mein Hinweis 25(40)km/h im Beitrag#6, aber zulassungsfreie Anhänger sind immer LoF, u. dann ist 174 Banane.
Aber ein Anhänger, z. B. PKW Kugel K50, 3,5ton u. Eintragung 80km/h(neuer B reicht nicht) oder ein 8toner Zweiachser mit 40 km/h Eintragung normal nicht mit C1E, wegen mehr als drei Achsen und 7,5 ton fahrbar, ist Mit L und 174 möglich. Anhängebetrieb dann allerdings immer nur mit 25km/h. Mal sehen, wann die nächste Änderung vom Justizministerium kommt.
Grüße
Thomas
 
F123L514

F123L514

Beiträge
448
Likes
36
Hallo in die Runde.
Habe mir vor Kurzem einen neuen Schlepper zugelegt. Da ich mittlerweile keinen Anspruch mehr auf ein grünes Kennzeichen habe und somit steuerpflichtig bin, wollte ich den Schlepper bei der Zulassung ablasten. Hintergrund ist, dass ich das volle zGG nicht ausschöpfen werde, da nur ein Holzspalter und eine Wippsäge per Hydraulik transportiert wird.

Die Dame bei der Zulassungsstelle konnte oder wollte die Eintragung nicht vornehmen, trotz des Hinweises, dass ja das Leergewicht aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich ist und ich auf das Leergewicht einfach 500kg draufsatteln wollte um so das neue zGG zu erhalten. Nach Auskunft der Dame benötigt es dafür ein Gutachten einer amtlichen Prüforganisation. Hat jemand Erfahrung damit? Ich könnte mir vorstellen, dass es dies bei einer Auflastung erforderlich ist aber nicht bei eine Ablastung. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße Con
 
tlf-16-25

tlf-16-25

Beiträge
94
Likes
24
aber nicht bei eine Ablastung
Hallo

Vereinfacht gesagt muss bei jeder technischen Änderung (auch wenn es nur die technischen Daten sind) ein Gutachten erfolgen. Dabei ist es egal, in welche Richtung die Änderung erfolgt.
 
F123L514

F123L514

Beiträge
448
Likes
36
Hallo. Vielen Dank für die Antwort. Werde mal in nächster Zeit bei einer Prüfstelle vorsprechen. Grüße
 
Thema: Ablastung Schlepper

Ähnliche Themen

Schlepper ablasten

Anhängerzulassung

Brauchtumsveranstaltungen

Oben