Welche Zulassung?

Diskutiere Welche Zulassung? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Ich bin gerade darüber eine Zulassung für meinen F2L 612 Bj. 54 zu machen. Ich hab jetz in verschiedenen Foren Beiträge durchgelesen und...
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FL2 612

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Hallo
Ich bin gerade darüber eine Zulassung für meinen F2L 612 Bj. 54 zu machen. Ich hab jetz in verschiedenen Foren Beiträge durchgelesen und schon verschiedene Versicherungen angerufen. Doch jetzt blick ich mit den grün, schwarz, rot und H Kennzeichen gar nicht mehr duch.
Könntet ihr mir bitte helfen?
Und zwar ich möchte mit meinen restaurierten Oldtimer öfters Ausfahrten vornehmen (keine Landwirtschaftlichen Arbeiten) z.b. zu Oldtimertreffen und ggf. einen Hänger ziehen.

Zu den Daten:
-Leergewicht: 1415kg
-zulässiges Gesamtgewicht: 2300 kg
-1526 cm³ Hubraum
- Überrollbügel vorhanden

Welches Kennzeichen wäre für mich am idealsten und billigsten.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

MfG
 
Papa-Schlumpf

Papa-Schlumpf

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Hallo,

wahrscheinlich kommst du mit dem normalen schwarzen Kennzeichen am weitesten.

Grün
Nur bei LoF-Nutzung. Rein rechtlich dürftest du damit nicht mal eine Ausfahrt machen. Außerdem muß Land- oder Forstwirtschaft als Voraussetzung für dieses Kennzeichen gegeben sein.

Rot
Wechselkennzeichen für mehrere Oldies auf einem Nummernschild. Kommt für dich ja offensichtlich nicht in Frage.

H-Kennzeichen
Wie das mit der Nutzung aussieht, weiß ich nicht genau. Allerdings habe ich schon öfter gehört, daß die Tarife höher sind als für schwarze Nummer. Am besten Zulassungsstelle und Versicherung fragen.

Schwarz
Zulassung wie z. B. Auto. Mit diesem Kennzeichen kannst du (fast) immer und (fast) überall ohne Einschränkung fahren. Allerdings muß ein Anhänger ebenfalls separat angemeldet werden.

Ich würde ihn schwarz anmelden. Du hast am wenigsten Probleme und die Kosten für einen 2-Zylinder dürften noch im Rahmen sein.
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

diese Anglegenheit mußte ich auch vor einiger Zeit erledigen.
Wenn keine Grünfläche (größenabhängig) vorhanden kannst Du nur mit einem schwarzen Nummernschild fahren. Benötigst keinen Überollbügel.
Ist er vorhanden auch ok.
Die Steuern werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet.

Ein H Kennzeichen ist nur sinnvoll wenn Du mehrere Fahrzeuge hast,
wobei ein Mindestalter eine Richtlinie ist.

Mein Trecker wird mit 1900 kg berechnet (€ 112,00)


Gruß Passer Montanus
 
F

FL2 612

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Danke für die genaue Antwort.
Wie sind den die Preise ca. für Versicherung, Steuer und TÜV?
Nur ungefähr das ich eine grobe Vorstellung habe.

Danke
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Tobias,

schau mal auf die Webseite -> TÜV & Co -> Unterschiedliche Kennzeichen.

Das sollte eigendlich alle Klarheit beseitigen... ;)


Und falls du noch Fragen hast, melde dich einfach nochmal.

*Edit*

Da waren ein paar schneller als ich - kommt davon wenn man so langsam tippt...
 
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Berndt

Berndt

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In diesem Forum sind die verschieden kennzeichen schon mehrfach erläutert worden. Du müsstest in diesem Bereich alles wissenswerte finden.

@passer montanus
vielleicht solltest du da auch nochmal nachlesen.
Ein H Kennzeichen lohnt sich immer, wenn man normal mehr als 192€ Steuern zahlen würde.
Ich nehme mal stark an, dass du auf das Rote 07er Wechselkennzeichen angespielt hast. Darauf kann man mehrere Fahrzeuge anmelden.
Auch Hänger, sofern diese historisch wertvoll sind. Man kann den Hänger sogar mit einem Schlepper ziehen, der auch mit dem gleichen roten Kennzeichen angemeldet ist. Das käme also durchaus für F2l612 in Frage.

Die Sache mit dem Stuerfreien Anmelden (grünes Kennzeichen) variert sehr stark von Landkreis zu Landkreis. Da solltest du dich dann bei deinem Straßenverkehrsamt erkundigen.
Einen Überollbügel brauchst du nur für die Berufsgenossenschaft, er ist für keines der Kennzeichen Pflicht und Interessiert auch den TÜV nicht.
Ich persönlich würde aber nie ohne Überollbügel fahren, da er erwiesener Maßen sehr wichtig ist.

Gruß
Berndt
 
C

Christian...

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Einen Überollbügel brauchst du nur für die Berufsgenossenschaft, er ist für keines der Kennzeichen Pflicht und Interessiert auch den TÜV nicht.

Grundsätzlich hat Malte recht, der Bügel ist ausschließlich in Zusammenhang mit der landw. Berufsgenossenschaft zu sehen.

ABER ;)

Wenn der Bügel in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist (komm in seltenen Fällen vor), dann hat den TÜV das auch zu interessieren.
 
jomi

jomi

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und was die Versicherung angeht... ich zahle für meinen F2L612/6N sowas um die 50Euro an Versicherung im Jahr. Dazu kommt noch die Steuer, die bei ca. 120 Euro liegt. Ich muss aber nochmal genau nachschauen, bei welcher Versicherung ich den jetzt habe und was da mit abgedeckt ist. Da war irgendetwas mit ner Oldtimerbesonderheit, die aber nicht den Einsatzzweck einschränkte.

Gruß
Micha
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

mit einem H-Kennzeichen (kein rotes 07er Kennzeichen) sind im Grunde alle Fahrten erlaubt, welche mit einer Oldtimerveranstaltung in Verbindung stehen. Weiterhin kannst Du das Fahrzeug auch im normalen Alltagleben verwenden, also zur Arbeit fahren, kleinere private Transportfahrtenusw., das alles darf aber nicht gewerblich sein. Einen zugelassenen Anhänger darfst du ebenfalls mitführen.

Bei einem rotem 07-Kennzeichen ist das alles etwas Zweckgebunden, hier darfst Du nur Fahrten zu und von Oldtimertreffen, Probe-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung durchführen. Der Berieb des Abhängers ist hier grundsätzlich nicht erlaubt, bei Anhängerbetrieb müsste der Anhänger ebenfalls die Voraussetzungen des 07er-Kennzeichen erfüllen (mind. 30 Jahre usw.)
Dies ist ein sogenanntes Wechselkennzeichen, die rechnet (Steuerseitig) sich eigentlich nur,wenn Du meherer Fahrzeuge betreiben willst. Auch ist hier keine BE erforderlich.


Gruß

Rüdiger
 
AssiY2K

AssiY2K

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Moinsen,
habe ich das richtig verstanden, dass man, wenn man einen Schlepper mit schwarzen Kennzeichen zulassen will, einen Anhänger mitzulassen muss? Wie wird denn ein Schlepper auf schwarz zugelassen? Als Nutzfahrzeug?

Gruß, AssiY2K
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo AssiY2K
Der wird genauso zugelassen,wie auf grüner Nummer,nämlich als Zugmaschine/Ackerschlepper.
Die Kennzeichenfarbe hat nichts mit der Zulassung zu tun,sondern die Bauart ist entscheidend.Kennzeichenfarbe hat nur steuerliche Gründe.
Gruß Ralf
 
Fichte

Fichte

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Hallo,

ein paar Optionen kannst Du doch eigentlich gleich streichen: Wenn Du nichts hast an Forst oder Landwirtschaft, kriegst Du auch kein grünes Kennzeichen.
Die roten 07er Nummern wurden nur noch bis Februar diesen Jahres vergeben. Die gibts also nicht mehr. Bei der Gelegenheit wurde das Mindestalter für die H-Nummern um 5 auf 25 oder 30 Jahre erhöht. Abgesehen davon weis ich nicht, ob es die für Schlepper gibt.

Wenn Dein Schlepper nicht allzu schwer ist, nimm schwarze Saisonkennzeichen. Damit kommst Du bestimmt am Günstigsten.

Gruß
Roman
 
Berndt

Berndt

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Bevor hier noch jemand auf die Idee kommt irgendwelche haltlosen Thesen in den Raum zu stellen (davon nehme ich Kohlemann ausdrücklich aus), möchte ich auf die mit "wichtig" markierten Threads von Rüdiger hinweisen.
Dort kann man sich sämtliche hier verfügbaren Infos zu allen nur erdenklichen Arten der Fahrzeuganmeldung anlesen.
Es kann auch sehr hilfreich sein, beim zuständigen Straßenverkehrsamt anzurufen. Dort kann alles bis ins kleinste Detail erläutert und verbindlich erklärt werden.

Gruß
Berndt
 
AssiY2K

AssiY2K

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Guten Morgen,

erstmal ein Danke schön für die schnellen Antworten. Habe gestern Nachmittag beim Straßenverkehrsamt angerufen. Die einzige Befürchtung die ich habe ist die mit den Steuern. Also mein D4006 ist Baujahr 1969 und wiegt ca. 1900 kG. Demnach müsste ich an Steuern ca. 112 € zahlen.

Berechnet habe ich das hier

Stimmt das???

Gruß, AssiY2K
 
Michi

Michi

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Hi,
nein stimmt nicht.
Schau Dir die Überschrift der von Dir verlinkten Seite noch mal genau an,
Gruß,
Michael
 
Berndt

Berndt

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um die Steuer zu berechnen, musst du die zulässige Gesamtmasse des Schleppers angeben, und die beträgt doch bestimmt mehr als 3,5 Tonnen, oder?
Dann käme nämlich auch der Hinweis von Michi zum tragen.

Gruß
Berndt
 
Michi

Michi

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Moin,
die KFZ-Steuer wird in diesem Falle nach dem zul. Gesamtgewicht und nicht nach dem Leergewicht berechnet (und auch nicht "ca.").
Ich glaube allerdings nicht, dass ein 4006 auf ein zGG. von über 3,5T kommt.
Gruß,
Michael
 
AssiY2K

AssiY2K

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So, habe mal in der Bedienungsanleitung geschaut. Da steh beim zulässigen Gesamtgewicht 3200kG. Also wären das dann: 185€

Damit kann man ja noch leben!

Gruß, AssiY2K
 

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Michi

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Oha,
jetzt stellt sich nur noch die Frage, was hierzu in den betreffenden Fahrzeugpapieren eingetragen ist (weil nur dieser Eintrag das Finanzamt interessiert (-; ).
Hier variiert das zGG bei einem Model je nach Ausstattung / Reifengröße.
Und: Falls man dauerhaft mit weniger Zuladung auskommt, kann man das zGG. auch in einem gewissen Rahmen offiziell reduzieren lassen ("Ablasten").
Gruß,
Michael
 
Thema: Welche Zulassung?

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