TÜV-Gebühren

Diskutiere TÜV-Gebühren im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutz - Freunde, heute war der Prüfer (KÜS) da. Der hat mir für meinen 7207 (Papiere Zugmaschine/Ackerschlepper) mal gerade 79 Euro...
7207Wäller

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Hallo Deutz - Freunde,

heute war der Prüfer (KÜS) da.

Der hat mir für meinen 7207 (Papiere Zugmaschine/Ackerschlepper) mal gerade 79 Euro abgenommen!

Vor zwei Jahren habe ich 42 Euro bezahlt.

Auf Nachfrage kam: Ist halt teurer geworden und 5T zGG.

Was bezahlt Ihr denn so?

MfG
Manuel
 
Lasca34

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Hallo Manuel,

EUR 48,- bei der DEKRA.
Gruß
Michael
 
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graf-deutz

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Hallo,

es gibt preisliche Unterschiede zwischen Zugmaschine und
landw. Zugmaschine. So ist es jedenfalls bei meinem D25.22.
Leider habe ich auch die teurere Version (Zugmaschine).

Gruß
Carsten
 
Pumpe

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Hallo,

52 € bei der Dekra (2014).

Prüfling: F1L514/50

Gruss Andreas


PS: Wurde auch ein gültiger Verbandskasten gefordert? Ist ja eigentlich OK, aber dann
sollte auch ein Warndreieck Vorschrift sein.....
 
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1014ts

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Hallo Andreas,

"PS: Wurde auch ein gültiger Verbandskasten gefordert? Ist ja eigentlich OK, aber dann
sollte auch ein Warndreieck Vorschrift sein....."

Warndreieck ist seit Jahrzehnten Vorschrift,Verbandskasten nicht.

Gruß
Thomas
 
Pumpe

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Hallo,

der Prüfer fragte mich NUR nach dem Verbandskasten am Schlepper. Warndreieck erwähnte er nicht mal....

Kann sein, das es da nochmal Unterschiede zwischen Schlepper und PKW gibt....

Grüssle
 
Lasca34

Lasca34

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Vor allem kann es nicht nur sein, sondern es ist sicher, daß es von Prüfer zu Prüfer Unterschiede gibt.

Kleiner Tip: Nach meinen Erfahrungen sind in den Prüfstellen überwiegend jene Prüfer zu finden, die man beim besten Willen nciht auf Menschen loslassen kann. Die anderen, besseren, sind heute fast ständig auswärts tätig. Jedenfalls habe ich auf dem Hof noch kein solches Rindviech gehabt, wie man es manchmal in den Prüfstellen antrifft.

Übrigens: Verbandsmaterial usw. muß auf lof Traktoren nicht zwingend mitgeführt werden, wohl aber auf anderen:

§ 35h (3) StVZO:
In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

Gruß
Michael
 
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7207Wäller

7207Wäller

Threadstarter
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Hallo ,

vielen Dank für Eure Antworten.

Es war nicht die KÜS sonder GTÜ - mein Fehler.

Es ist wohl so , wie Carsten schrieb: Es kommt auf die Eintragung in den Papieren an.
Bei mir steht Zugmaschine ohne LOF (schwarze Nummer).
Nur frag ich mich warum ich vor zwei Jahren weniger bezahlt habe? Da waren die Papiere dieselben.

Naja , das nächste Mal wirds woanders probiert und ich frage mal vorher nach dem Preis.

Achja , Warndreieck und Verbandskasten wurden nicht kontrolliert.

Beste Grüße

Manuel
 
F

F1L612/53

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Hallo Leute,

das mit dem Verbandszeug, Warndreieck und Warnweste habe ich hiermit erschlagen. Kostet nicht die Welt, man hat alles in einer Tasche dabei und paßt bei allen unseren DEUTZ unter die Motorhaube. Einfach vor der Batterie. Da die Tasche schwarz ist, fällt der Kram nicht mal auf.


Gruß

Jürgen
 
Holter

Holter

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Hallo Leute,

2014 habe ich 47,- € bei der DEKRA gelassen (D40.2), lief über mein LaMa-Händler.
Warndreieck habe ich an Bord, Verbandskasten nicht, hat auch noch nie einer bemängelt.

Gruß
Andreas
 
LandwirtSimon

LandwirtSimon

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Bei meinem Deutz hab ich auch ein Warndreieck vor der Baterie gefunden. Dann bin ich ja mit dem Thema schon durch :D
 
sven d25

sven d25

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Guten Abend

Aus aktuellem Anlass :

Habe heute gerade 47€ Tüv Gebühren für den D25S beim GTÜ Prüfer gelassen
(ldw. Zugmaschine ,schwarzes Kennzeichen)

Wollte aber von Warndreieck oder Verbandkasten nichts Wissen.

Gruß Sven
 
Klaus-D.

Klaus-D.

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Hier mal die aktuellen Kosten Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO (also keine Papiere mehr vorhanden und dementsprechend eine Vollabnahme).

TÜV Nord 218,96€ am 20.05.2015

Dafür bekommt man 3 Stück DIN A4 Zettel:
1. das Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO
2. Aufstellung der technischen Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt werden soll.

und

3. die Rechnung ....
zusammensetzende aus Begutachtung für eine erstmalige Zulassung gemäß § 21 StVZO 131,96€
Bearbeitung der Rechtsakte 58,00€
Datenrecherche und Erfassung 29,00€

Aber bevor ihr zum TÜV eures Vertrauens geht, müsst ihr natürlich die Betriebserlaubnis des Herstellers in eurem Besitz wissen.

Und natürlich einen Kaufvertrag (Eigentumsnachweiß)!

Bei mir war es ein Deutz F1M414

Bei SAME Deutz-Fahr angefragt, wurde sie mir kostenfrei und relativ schnell zugestellt.

Danke nochmal dafür an die SAME Deutz-Fahr GmbH!

Also mit der Aussage: kauf den Trecker die Papiere sind weg, aber alles kein Problem, sollte man etwas vorsichtiger umgehen.
:rolleyes:

P.S. für die Abnahme muss ein Termin gemacht werden, da nicht jeder Prüfer die Berechtigung dafür aufweisen kann.

Gruß Klaus
 
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Lasca34

Lasca34

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Hallo Klaus,

so sehr ich unterstreichen kann, was Du schreibst, so kritisch sehe ich diesen notorischen "Eigentumsnachweis" in Form eines Kaufvertrags. M.W. fordern den nur ein paar Beamte ohne rechtliche Grundlage. Die wiederum kann es nicht geben, weil der sog. "Kaufvertrag" jederzeit von irgendjemandem irgendwo geschrieben worden sein kann. So lange
- nicht festgestellt wird,
- weil nicht festgestellt werden kann,
wer den "Kaufvertrag" unterschrieben hat, ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht.

Jedenfalls bedarf es des Vorbesitzers oder, im Fall einer kriminellen Handlung, des rechtmäßigen Besitzers nicht, um so einen "Kaufvertrag" zu erstellen und mit zwei nachprüfbaren Unterschriften zu versehen.

Gruß
Michael
 
Klaus-D.

Klaus-D.

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Hallo Michael,

na ja, auf dem Kaufvertrag steht der Verkäufer inkl. seiner Adresse. (senen Personalausweiß habe ich mir auch zeigenlassen).
Da es mir von mehreren Seiten herangetragen wurde, gehe ich jetzt mal davon aus das solch ein Schriftstück schon eine Bewandtnis hat.

Nun bin ich kein Rechtverdreher, geschweige den der Hüter des Gesetzes, aber der TÜV-Beamte hat sich diesen zeigen lassen.

Schauen wir mal was bei der Zulassung heraus kommt.

Wenn ich deinem Beitrag nach versuche zu verstehen ist es gleich ob man ein Schriftstück nun besitzt oder nicht?

Aber demnach könnte ja Hinz und Kunz mit meinem gestohlenem Fahrzeug eine Vollabnahme machen lassen und es dann zulassen?

Bitte nicht falsch verstehen!

Gruß Klaus
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Klaus,

nehmen wir mal an, wir beide wären die übelsten Spitzbuben des Universums. Du klaust einen Schlepper, zu dem der Brief nicht mehr aufzufinden ist. Ich schließe mit Dir einen Kaufvertrag ab, daß Du den Schlepper bei mir gekauft hast. Da ist er, der sog. "Eigentumsnachweis". Schön schwarz auf weiß, und unsere Unterschriften können jederzeit auf Echtheit geprüft werden.

Das Problem ist doch nicht, ob Du den Schlepper von mir gekauft hast, sondern ob der "Vertragspartner" rechtmäßiger Eigentümer war. Und eben das wird nicht geprüft, weil es nicht geprüft werden kann.

Ich will nicht sagen, daß es gleich ist, ob man so einen "Kaufvertrag" hat oder nicht. Vielmehr könnte man auf den Gedanken kommen, für einige besonders stieselige Staatsdiener ein solches Schriftstück anzufertigen, egal, wer sich darauf verewigt, um von vornherein jeder Diskussion aus dem Wege zu gehen. Haben ist besser als brauchen.

Für Hinz und Kunz geht das natürlich nur, wenn zu dem Schlepper keine Papiere mehr existieren. Nur von diesem Fall reden wir hier. Und gar zu leicht sollten sich die beiden das auch nicht machen, denn es könnte immerhin sein, daß der Diebstahl aktenkundig wird, z.B. durch Anzeige bei der Polizei. Wenn dann sogar die Zulassungsstelle davon Wind bekommt, wird es eng. Aber, Achtung! dafür ist, wie Du siehst, immer noch kein sog. "Kaufvertrag" nötig.

Gruß
Michael

P.S.: Ich habe mal einen gekannt, der einen Deutz geklaut hat. Er hat ihn sofort zerlegt und brauchte nicht mal Kontakt zu einer Behörde, um seinem Richter zugeführt und verurteilt zu werden. Ganz so einfach ist es denn doch nicht.
 
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Klaus-D.

Klaus-D.

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Hallo Michael,

da magst du Recht haben, aber in diesem Thema geht es ja nun eigentlich um TÜV-Gebühren, also sollten wir unsere kleine Unterhaltung lieber beenden.

Nur noch abschließend zum Kaufvertrag. Zu mindestens könnte ich ja vom Verkäufer die Kaufsumme zurück erwarten, falls sich etweilige Besitzer bei mir melden würden.

Gruß Klaus
 
Thema: TÜV-Gebühren

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