Hallo Klaus,
nehmen wir mal an, wir beide wären die übelsten Spitzbuben des Universums. Du klaust einen Schlepper, zu dem der Brief nicht mehr aufzufinden ist. Ich schließe mit Dir einen Kaufvertrag ab, daß Du den Schlepper bei mir gekauft hast. Da ist er, der sog. "Eigentumsnachweis". Schön schwarz auf weiß, und unsere Unterschriften können jederzeit auf Echtheit geprüft werden.
Das Problem ist doch nicht, ob Du den Schlepper von mir gekauft hast, sondern ob der "Vertragspartner" rechtmäßiger Eigentümer war. Und eben das wird nicht geprüft, weil es nicht geprüft werden kann.
Ich will nicht sagen, daß es gleich ist, ob man so einen "Kaufvertrag" hat oder nicht. Vielmehr könnte man auf den Gedanken kommen, für einige besonders stieselige Staatsdiener ein solches Schriftstück anzufertigen, egal, wer sich darauf verewigt, um von vornherein jeder Diskussion aus dem Wege zu gehen. Haben ist besser als brauchen.
Für Hinz und Kunz geht das natürlich nur, wenn zu dem Schlepper keine Papiere mehr existieren. Nur von diesem Fall reden wir hier. Und gar zu leicht sollten sich die beiden das auch nicht machen, denn es könnte immerhin sein, daß der Diebstahl aktenkundig wird, z.B. durch Anzeige bei der Polizei. Wenn dann sogar die Zulassungsstelle davon Wind bekommt, wird es eng. Aber, Achtung! dafür ist, wie Du siehst, immer noch kein sog. "Kaufvertrag" nötig.
Gruß
Michael
P.S.: Ich habe mal einen gekannt, der einen Deutz geklaut hat. Er hat ihn sofort zerlegt und brauchte nicht mal Kontakt zu einer Behörde, um seinem Richter zugeführt und verurteilt zu werden. Ganz so einfach ist es denn doch nicht.