Bernd H.
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Hallo,
ich habe zwar die Suchfunktion zum o.a. Thema bemüht, aber keine konkret passende Antwort gefunden.
Mein Problem:
Mein Traktor ist mit schwarzer Nummer angemeldet. Ich möchte demnächst einen Anhänger mit Sibra-Bremse kaufen und diesen ebenfalls mit schwarzer Nummer zulassen.
Meines Wissens nach gelten neue Anhänger mit Sibra-Bremse als ungebremst.
In der Zulassungsbescheinigung meines Traktors sind jedoch unter
O.2 Zulässige Anhängelast ungebremst 1535 kg eingetragen.
Darf ich damit einen „ungebremsten“ (Sibra) Anhänger mit diesen 1535 kg ziehen oder ist die ansonsten gültige Obergrenze von 750 kg maßgebend?
Gruß
Bernd
ich habe zwar die Suchfunktion zum o.a. Thema bemüht, aber keine konkret passende Antwort gefunden.
Mein Problem:
Mein Traktor ist mit schwarzer Nummer angemeldet. Ich möchte demnächst einen Anhänger mit Sibra-Bremse kaufen und diesen ebenfalls mit schwarzer Nummer zulassen.
Meines Wissens nach gelten neue Anhänger mit Sibra-Bremse als ungebremst.
In der Zulassungsbescheinigung meines Traktors sind jedoch unter
O.2 Zulässige Anhängelast ungebremst 1535 kg eingetragen.
Darf ich damit einen „ungebremsten“ (Sibra) Anhänger mit diesen 1535 kg ziehen oder ist die ansonsten gültige Obergrenze von 750 kg maßgebend?
Gruß
Bernd