Zeigt doch mal eure Anhänger !

Diskutiere Zeigt doch mal eure Anhänger ! im Forum Schau-Raum im Bereich Deutz Community - Servus Forengemeinde, Habe mir jetzt vorgenommen,hier in diesem Forum mehr Aktiv zu sein ;) ! Dan fange ich gleich einmal mit meinem ersten...
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DX-Driver

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Hallo Martin,

da hast Du natürlich absolut Recht.
Das gilt nur für Anhänger mit Bestandsschutz.

Bei neuen zählt nur die Auflauf- oder Druckluftbremse.
Obwohl das Fahren damit manchmal unsicherer ist als mit der SIBRA.

Hallo HerryM

Ich verstehe manchmal die verschiedenen Aussagen der TÜV-Prüfer nicht.

Spreche Deinen Prüfer mal auf ein Fahrgestell, das serienmäßig mit der SIBRA-Bremse ausgerüstet war, an.
Alter Ladewagen, Miststreuer oder Kipper.
Da könntest Du eher Glück haben.
Bei ungebremsten ist da wohl nix zu machen.

Grüßle Reiner
 
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DX-Driver

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Hallo Martin,

da hast Du natürlich absolut Recht.
Das gilt nur für Anhänger mit Bestandsschutz.

Bei neuen zählt nur die Auflauf- oder Druckluftbremse.
Obwohl das Fahren damit manchmal unsicherer ist als mit der SIBRA.

Hallo HerryM

Ich verstehe manchmal die verschiedenen Aussagen der TÜV-Prüfer nicht.

Spreche Deinen Prüfer mal auf ein Fahrgestell, das serienmäßig mit der SIBRA-Bremse ausgerüstet war, an.
Alter Ladewagen, Miststreuer oder Kipper.
Da könntest Du eher Glück haben.
Bei ungebremsten ist da wohl nix zu machen.

Grüßle Reiner
 
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deutzmarc

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Ich habe gerade gestern mit einem Prüfingenieuer vom TÜV in Wiesbaden telefoniert, der hat das, was ihr hier schreibt komplett dementiert🤔!

Meine Frage war, ob ich einen Bauwagen (Leergewicht so ca. 900kg) oder ein Fahrgestell von einem Ladewagen (nur Feststellbremse) getüvt bekommen, um ihn dann mit schwarzen Nummern zuzulassen - klares Nein, alles über 750kg nur auflaufgebremst🤮 auch nicht hinter einem Traktor (25km/h) - er wusste auch Bescheid über die verschiedenen verbauten Bremsen an diversen Anhängern - diese nur für Land und Forstwirtschaft (da ist alles erlaubt)

Ich glaub, dass gibt wieder ein endloses Thema 🤦‍♂️

Bin jetzt auf der Suche nach einem Auflaufgebremsten Fahrgestell von einem Miststreuer, dann ist Ruhe
Hallo

Gilt denn der §41 StVZO nicht mehr?

Dort steht geschrieben:

,,(9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m – müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben;...´´

weiter steht dort:

,,(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. ...´´

Das sind die allgemeinen Bau- und Betriebsvorschriften, da wird nicht nach Landwirtschaft, Baugewerbe, Schausteller oder Privatmann unterschieden.

Wie steht denn der Prüfing. dazu?

LG Marc
 
HerryM

HerryM

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Wie ich es schon geschrieben hatte, das wird jetzt hier ein endlos Thema!

Was ganz wichtig ist, ihr müsst auch immer die unterschiedlichen Gesetze der Bundesländer beachten! Ich bin hier in Hessen, und in Hessen haben wir andere Gesetze wie in allen anderen Bundesländern! Da bin ich nicht stolz drauf und auch nicht glücklich darüber! Das ist kaum zu glauben aber es ist so! In Hessen bekommst du zum Beispiel auch ein Quad oder atv nicht so ohne weiters zugelassen! Das ganze funktioniert dann nur über Ausnahme Genehmigung und und und eine Riesen Geburt. So etwas bekommt man in jedem anderen Bundesland von jetzt auf gleich zugelassen! Somit sind fast alle Quadˋs die in Hessen fahren vorher in einem anderen Bundesland zugelassen gewesen um sie dann hier, um zu melden, was dann problemlos möglich ist.🤦‍♂️

ich hatte mich seinerzeit, als ich den Welger anhänger, der in meinem Besitz ist, hergerichtet habe mit einem Dekra / Mann darüber unterhalten! Auch der hat mir von allem abgeraten und mir stark dazu geraten, mir unbedingt einen Hänger zu suchen, der auf jeden Fall alle Stempel besitzt beziehungsweise Typenschilder und vor allem Papiere hat, da es ansonsten hier mit der Abnahme beziehungsweise letztendlich der Zulassung nichts wird.

ich lese das auf jeden Fall was ihr mir hier Alles zu dem Thema schreibt, letzt endlich sitzt aber der TÜV beziehungsweise die Zulassung am längeren Hebel! Um das zu umgehen, suche ich jetzt wie schon vorher gesagt einen einen einachs Hänger mit Auflaufbremse
 
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deutzmarc

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Hallo

Gesetze sind Bundesgesetze und deren Geltungsbreich erstreckt sich auf das komplette Deutschland.
Ihr hab lediglich in Hessen diese miese Bündelungsbehörde, welche sämtliche Gutachten von TÜV, Dekra etc. nochmals akribisch überprüft und dann über Leben und Tod entscheidet.

LG Marc
 
HerryM

HerryM

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Hallo

Gesetze sind Bundesgesetze und deren Geltungsbreich erstreckt sich auf das komplette Deutschland.
Ihr hab lediglich in Hessen diese miese Bündelungsbehörde, welche sämtliche Gutachten von TÜV, Dekra etc. nochmals akribisch überprüft und dann über Leben und Tod entscheidet.

LG Marc
😂👍🤦‍♂️
 
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Oberwesterwälder

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Hallo Marc,

§41 Satz 11 gilt.
Bis 3 to bei nicht mehr als 30km/h.
Und unter den in Satz 1 genannten Bedingungen.
Also Anhänger Achslast max halbes Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Das ist der Haken an der Sache.
Welcher (Hobby)Schlepper wiegt leer 6.000kg

Gruß Martin
 
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deutzmarc

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Hallo Marc,

§41 Satz 11 gilt.
Bis 3 to bei nicht mehr als 30km/h.
Und unter den in Satz 1 genannten Bedingungen.
Also Anhänger Achslast max halbes Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Das ist der Haken an der Sache.
Welcher (Hobby)Schlepper wiegt leer 6.000kg

Gruß Martin
Hallo

Das ist schon richtig, aber darum gehts ja hier nicht.
Es geht ja eher um die grundsätzliche Frage nach einer Zulassung eines ungebremsten Anhängers über 750Kg zGM.
Mit einem 4 to schweren Schlepper wäre beispielsweise das Ziehen eines ungebremsten 2 to Anhängers möglich. Dazu könnte auch ein 3to Miststreuer abgelastet werden,
oder mit einem 2,4to schweren Schlepper könnte man eine als Wohnwagen umgewidmete Baubude mit 1200kg ziehen.
Und gerade bei der ungebremsten einachsigen Baubude wäre das ja für viele Leute interessant, da ja meist der Verwendungszweck und auch die Ausstattung nicht mehr einer Baubude entsprechen und somit ein Folgekennzeichen und die Ausnahme von der Zulassungspflicht Tabu sein dürfte.

LG Marc

Edit:
Vielleicht sollte ein Moderator das mal hier extrahieren und einen separaten Thread eröffnen. Das passt ja eigentlich garnicht mehr zum Thema.
 
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Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Hallo was für ein Traktor liegt den da in der 6 tonnen Klasse Leergewicht?
Das dürfte dann bei geschätzt 75 PS aufwärts losgehen.
Selbst bei Zulässigem Gesamtgewicht dürfen mindestens 55ps + aufgebracht werden.
Nur um dann einen sagen wir mal Kemper Standard wenn es den noch neu geben würde anhängen zu dürfe.
Früher hing das gleiche Teil hinter jedem D15.
Dann geht es wieder mit dem B Führerschein los.
Darf man nicht.
Auch diese Geschichte ist wieder mal völlig aus dem Rudergelaufen von der Gesetzgebung her.
Meine Meinung.
Gruß
 
D

deutzmarc

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Hallo

Das ist das Kalkül des Gesetzgebers.
Grundsätzlich sollen die alten ,, unsicheren ´´ Fahrzeuge von der Strasse verschwinden.
Allerdings gesteht man dem Landwirt die weitere Nutzung zu. Es ist ja auch nicht jedem zumutbar seinen Fuhrpark bei jeder Gesetzesänderung auszutauschen. Nichts anderes, als im §72 StVZO mit dem Bestandschutz für ältere Fahrzeuge auch ähnlich geregelt wird. Sowas dünnt sich mit den Jahren immer weiter aus, bis es irgendwann völlig aus dem Strassenbild verschwindet.

LG Marc
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Gut das du "unsichere" geschrieben hast.
Die heutigen Kollosse stehen jede Woche in den Medien.
Ok früher gab es nur die Dorfzeitung da war die Berichterstattung örtlich begrenzt.
Na ja egal ich habe einen 3tonner Kipper mit abe und Bestandsschutz.
Unsere Nachfahren si d schon ganz schön a geschmiert.
Was darf denn theoretisch hinter einem F2l612/5 gezogen werden . Da ist der 750er schon zu schwer. Was ein Quatsch.
Gruss.
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Also eher unwahrscheinlich die Teile liegen dann Preislich bei ?????? Euro?
Für normal Personen völlig daneben.
Gruß
 
Dr. Pepper

Dr. Pepper

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Gerade bei #Kleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?

Bergmann miststreuer einachsanhänger Anhänger
Dieser Anhänger zum Beispiel
Man weiß natürlich nicht was in den letzten 40 Jahren damit gemacht wurde.
Halbes Leergewicht sind dann knapp 1 Tonne für ein bisschen Holz reicht das natürlich aus.
Diese ganze Anhängersache ist halt echt kompliziert.
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Leider nicht nur das Thema Anhänger.
Mittlerweile.
Gruß
 
514er Maddin

514er Maddin

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Zur Zeit bei uns auf dem Hof:
ein Steib von ca. 1960, wird nicht schön, aber für einen Freund wieder nutzbar gemacht:

P2254058.JPGP2254059.JPG

Grüße von der Weser!
 
Thema: Zeigt doch mal eure Anhänger !

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