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Christian...
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Hallo,
bezüglich der Feinstaubplaketten habe ich hier im Forum folgende Aussagen gefunden:
Dazu hätte ich eine Frage:
Ab wann ist ein schwarz zugelassener Trecker eine land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschine? Muss das so im Fahrzeugschein stehen? Bei meinem Deutz steht dort nur "Zugmaschine". Ist mein Deutz trotzdem eine lof-Zugmaschine?
bezüglich der Feinstaubplaketten habe ich hier im Forum folgende Aussagen gefunden:
§ 2 Abs. 1 folgende Kfz von den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Bundes-Immisionsschutzgesetz auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gem. § 2 Abs.1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
- lfd.Nr.: 3 Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Die Kennzeichenfarbe ist völlig egal.Land und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind generell von dieser Verordnung [Feinstaubplakette] ausgenommen.
Da dies bauartbedingt zutrifft,ist die Kennzeichenfarbe egal,du mußt mit einem Trecker ja auch nicht zur AU,egal welches Kennzeichen.
Dazu hätte ich eine Frage:
Ab wann ist ein schwarz zugelassener Trecker eine land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschine? Muss das so im Fahrzeugschein stehen? Bei meinem Deutz steht dort nur "Zugmaschine". Ist mein Deutz trotzdem eine lof-Zugmaschine?
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