Überrollbügel

Diskutiere Überrollbügel im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guden, 1.Mein Vater hat schon seit ein zwei jahren einen Deutz Kramer Verdampfer Baujahr 50 und er hat keinen überroll Bügel. Jetzt ist die Frage...
Ö

Ölhand

Guest
deutz fanatiker schrieb:
Hallo

Habe dieses Thema gerade gefunden und hätte noch eine Frage und zwar ist an unserem F1l514/51 keinen Überrollbügel wir wollen ihn jetzt mit schwarzer Nummer zulassen also nach dem was ich ja nun weis würde es rechtlich gehen. Aber was sagt die Polizei wenn man nun einen Zweiachshänger dran hat gilt das dann wieder als Landwirtschaftliche Nutzung auch wenn ich zB. nur Schrott zum Schrottplatz fahre und mich dabei auch nur auf der Straße bewege, (da wir ja sowiso keine Landwirtschaft haben), brauche ich dann wieder einen Bügel?

Mfg Timo

Hallo,
ser Überrollbügel hat Verkehrsrechtlich absolut keine Bedeutung. Er wird lediglich von der Landwirtschaftlichen BG gefordert. Und da ist es absolut egal wie der Schlepper oder ob er überhaupt zugelasssen ist. Die Polizei interessiert es also absolut nicht ob da was drann ist oder nicht.
Gruß, Achim
 
C

Christian...

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Hallo,

Tim und Achim haben Recht, der Bügel hat NUR die Berufsgenossenschaft zu interessieren - es sei denn er ist in den Papieren eingetragen (soll angeblich ganz selten vorgekommen sein).

Wenn der Bügel in den Papieren steht, guckt der TÜV und die Polizei auch danach. Also entweder austragen lassen oder den Bügel dranlassen.

Falls du den Bügel unbedingt abmachen willst, leg ihn in die Ecke, aber verkaufe/verschrotte ihn nicht - vielleicht erlebst du ja mal mit deinem Schlepper eine Situation, nach der du den Bügel freiwillig wieder montierst.

Ich kenne die alten Trecker nur mit Bügel, die "Oben-Ohne-Trecker" waren vor meiner Zeit - daher finde ich, daß auf einen Trecker einfach ein Bügel gehört, weil alle einen haben.

Ach so, noch ein Gedanke dazu: Wie seiht das aus, wenn man bei einem Landwirt mit seinem schwarz zugelassenen Trecker "aushilft"? Kommt dann die Berufsgenossenschaft ins Spiel?
 
Ö

Ölhand

Guest
Christian... schrieb:
Ach so, noch ein Gedanke dazu: Wie seiht das aus, wenn man bei einem Landwirt mit seinem schwarz zugelassenen Trecker "aushilft"? Kommt dann die Berufsgenossenschaft ins Spiel?

Ja kommt sie, sie kommt ja dann auch für dich auf wenn du ihm hilfst.
Gruß, Achim
 
Thema: Überrollbügel

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