Ö
Ölhand
Guest
deutz fanatiker schrieb:Hallo
Habe dieses Thema gerade gefunden und hätte noch eine Frage und zwar ist an unserem F1l514/51 keinen Überrollbügel wir wollen ihn jetzt mit schwarzer Nummer zulassen also nach dem was ich ja nun weis würde es rechtlich gehen. Aber was sagt die Polizei wenn man nun einen Zweiachshänger dran hat gilt das dann wieder als Landwirtschaftliche Nutzung auch wenn ich zB. nur Schrott zum Schrottplatz fahre und mich dabei auch nur auf der Straße bewege, (da wir ja sowiso keine Landwirtschaft haben), brauche ich dann wieder einen Bügel?
Mfg Timo
Hallo,
ser Überrollbügel hat Verkehrsrechtlich absolut keine Bedeutung. Er wird lediglich von der Landwirtschaftlichen BG gefordert. Und da ist es absolut egal wie der Schlepper oder ob er überhaupt zugelasssen ist. Die Polizei interessiert es also absolut nicht ob da was drann ist oder nicht.
Gruß, Achim