Schwarze oder grüne Nummer

Diskutiere Schwarze oder grüne Nummer im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin Habe mal ein bisschen im Forum gestöbert und dabei eine ausführliche Erklärung von Rüdiger gefunden. Die verwirrt mich aber ein wenig. Hier...
Pumpe

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Sollte mir echt Mal einer dumm kommen ist es mir auch egal ich bin in ca einem Jahr mit der Uni fertig und es gibt sicher ein Land das einem Kernpyhsiker brauchen kann. (Den Traktor und Anhänger nehme ich natürlich mit)
Troll.....Du sollst frisches Pattex schnüffeln !! Kein abgelaufenes!! Herrje nochmal :cursing:

 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

das würde dann ja bedeuten ich dürfte selbst mit dem BE Führerschein meinen D40.1S nicht mit dem 5.7T Krone Anhänger fahren, wenn der Sand geladen hat?
Aber mit meinem T Führerschein darf ich 30t Getreide mit dem Dx6.05 durch die Gegend fahren?

MfG Kai
 
MoDeu

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Moin,

das würde dann ja bedeuten ich dürfte selbst mit dem BE Führerschein meinen D40.1S nicht mit dem 5.7T Krone Anhänger fahren, wenn der Sand geladen hat?
Aber mit meinem T Führerschein darf ich 30t Getreide mit dem Dx6.05 durch die Gegend fahren?

MfG Kai
So siehts aus. Das ist unser Sinnloses Führerscheinsystem^^. Außer du benötigst den Sand für landwirtschaftliche Zwecke (z.b Viehhaltung etc.) Dann darfst du mit dem T oder L wieder fahren. Also vorher Überlegen für was du den Sand "brauchst" :D :P .
 
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agp8x

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Richtig witzig wird es aber erst, wenn der Schlepper 3,4 to zGG im Schein stehen hat, im Freitextfeld daraus aber mit "lösbarem Arbeitsgerät, einachsigen Anhänger oder Ladepritsche" 4 to zGG werden.
Mit meinem B Führerschein darf ich also (für nicht LoF) nur leer fahren, sobald was dranhängt wird der C fällig. Bleibt nur die Frage, ob ein "Heckcontainer" mit einer "Ladepritsche" gleichzusetzen ist ?( , ansonsten bleibt nur das ablasten um 500 kg. (Bei 2,2 to leer sollte das klappen)
 
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michiwi

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Richtig witzig wird es aber erst, wenn der Schlepper 3,4 to zGG im Schein stehen hat, im Freitextfeld daraus aber mit "lösbarem Arbeitsgerät, einachsigen Anhänger oder Ladepritsche" 4 to zGG werden.
Hallo, das kann ich so nicht bestätigen. Der Schlepper hat 3,4t zgm, egal was da dran ist. Wenn ein Anhänger mitgeführt wird hat der Schlepper immernoch 3,4T zgm. der Anhänger zb 5,4t. Das kannst du mit BE nicht mehr fahren, da der zug über 7t zgm hat.
 
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agp8x

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Ja, das wäre meine Wunsch-Interpretation, aber ich fürchte es steht anders drin:


MfG,
Clemens
 

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passer montanus

passer montanus

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Hallo,

die Angelegenheit unkompliziert betrachten, macht das Leben einfach.
Wie im Anhang zu sehen ist, kann auf dem eigenen Führerschein auf der
Rückseite gelesen werden, welche Fahrzeuge oder Gespanne man führen darf.

Wenn ich wissen will, welche Fahrzeuge ich fahren darf, dann gebe ich bei Google
die Schlüsselnummer oder den Buchstaben ein und schon steht mir alles zur Verfügung.
Was ich nicht fahren darf, interessiert mich nicht und muss ich auch nicht wissen.

Die Vorschriften der Fahrerlaubniss wurden häufig geändert, Somit ist der Unterschied
der Führerscheine ob alt oder neu ebenfalls uninteressant. Mein Führerschein enthält mehrere ältere Regelungen die dem Bestandschutz unterliegen.

Gruß PM
 

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Pumpe

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Wer weiterhin Kombinationen über 12 to ZGM aus LKW mit 7,5 to ZGM und Anhänger ( Tandemachse und max. 10,5 to ZGM)
nach "alter" Klasse 3 fahren will erhält eine CE mit Schlüsselzahl 79.
Dazu muss man aber ab 50 Jahren alle 5 Jahre zum Arzt und Augenarzt....
Wie auch immer.....

Wenn ich die Jüngelchen mit Wellensittich-Rücken sehe, die in der Heusaison am Steuer, mit Smartphone am fummeln, eines dicken Deutz oder Fendt sitzen, mit umgebautem LKW-Anhänger im Rücken mit 5-6 Rundballen drauf.

Da wirds mir Angst und Bange wie die durchs Dorf brettern....ohne dran zu denken wie sie die Tonnen im Rücken REELL zum Stehen kriegen, wenn ihnen ein kleines Kind vors Gespann läuft. Runterschalten kommt nicht in Frage dank Luftbremse, das die Bremsen qualmen.

Gut.....sie haben gewiss ihre passende Fahrerlaubnis. Da bleibt dann jedoch das ABER ;(


Gruss Andreas
 
KurtD30S

KurtD30S

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...... Gut.....sie haben gewiss ihre passende Fahrerlaubnis.... Da bleibt dann jedoch das ABER ;( .....
Dieses ABER nenne ich "fehlende Erfahrung". Erst kürzlich erlitt auf der Bindweide ein einachsiger mit Mist beladener Anhänger hinter einem dicken Fendt einen Deichselbruch. Warum? Weil mit zu hoher Geschwindigkeit über Bodenunebenheiten gefahren wurde.
 
D

doppelfischkopp

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das würde dann ja bedeuten ich dürfte selbst mit dem BE Führerschein meinen D40.1S nicht mit dem 5.7T Krone Anhänger fahren, wenn der Sand geladen hat?
Noch schlimmer Kai, selbst wenn der leer ist, darf der nicht mit BE gefahren werden. 8o

@Clemens
Interessanter Fall. Wahrscheinlich ist die Interpretation sogar noch Bundeslandabhängig, wie die Erhöhung um 100 kg bei Anhängerbetrieb. Wenn man ganz sicher gehen will, dann einfach ablasten lassen auf 3,5t.
 
D

doppelfischkopp

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Wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du den Sack holen willst, dann ginge das natürlich auch leer. :D

Ja, die Regelungen sind irgendwie ungünstig. Aber bei dem Ansehen, welches DE in Europa beim Verkehr hat (ein Stichwort: Ausländermaut), dürfte die Bereitschaft der anderen DE irgendwie entgegenzukommen wohl hart gegen Null tendieren.
 
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5506S

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Hi,
ich ging bisher immer davon aus, dass der LoF Zweck immer ein gewerblicher mit Gewinnabsicht sein muss. Es reichte dann nicht aus privat zum Holzmachen in den Wald zu fahren. Oder gilt das nur für das Nummernschild sprich Steuer und nicht für den Führerschein?
Danke
Gruß
Mike
 
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agp8x

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Für beides.

Die Farbe vom Kennzeichen zeigt, ob für die Kiste Steuern gezahlt werden. Wenn nein (grün), tritt die Zweckbeschränkung ein.
Der Zweck der Fahrt bestimmt, ob ein L/T oder B/C Führerschein gebraucht wird, wieder mit Zweck- und sonstigen Beschränkungen.

Sobald jemand mit LoF Gewinnerzielungsabsicht und passenden Betrieb Start oder Ziel und Auftraggeber ist, klappt das soweit mir bekannt mit grüner Nummer und L/T.
Wie ein "Forstwirt X hat mich beauftragt, Holz zu mir nach Hause zu liefern" interpretiert wird, bleibt die spannende Frage.

In meinem Fall hab ich einen in grün, einen in schwarz. Den Schwarzen laste ich auch für den Kombinationsfall von oben auf 3,5to ab, und werd wohl mal BE nachholen. Dann kann ich theoretisch nen schwarzen 3,5to Hänger noch mitnehmen.

Gruß,
Clemens
 
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doppelfischkopp

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ich ging bisher immer davon aus, dass der LoF Zweck immer ein gewerblicher mit Gewinnabsicht sein muss. Es reichte dann nicht aus privat zum Holzmachen in den Wald zu fahren. Oder gilt das nur für das Nummernschild sprich Steuer und nicht für den Führerschein?
Für die Steuerbefreiung (grüne Nummer) braucht es tatsächlich einen Betrieb als Unternehmen im Sinne des Steuerrechtes.

Die Gretchenfrage ist, wie das Wort "Betrieb" von Land- und Forstwirtschaft in FEV §6, Abs. 5 zu interpretieren ist. Oldtimertraktor (Ausgabe 6/2013) geht hier davon aus, daß es sich von "betreiben" ableitet, also gerade kein Betrieb im Sinne eines Unternehmens vorliegen muß, sondern lediglich eine entsprechende Tätigkeit ausgeführt wird.
Dann wäre der Holztransport aus dem eigenen Wald also zulässig, auch wenn kein Forstunternehmen besteht. Oder das Mähen einer Streuobstwiese, auch wenn das Obst nicht verkauft wird. (Dann aber natürlich mit schwarzer Nummer.)
 
Zuletzt bearbeitet:
MoDeu

MoDeu

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Hallo hier mal genau der Text, welcher in der Fahrerlaubnis Verordnung steht:

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1.Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2.Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3.landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4.Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5.Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6.Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7.Winterdienst.


Hatte das ganze auch mal durch einen befreundeten Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Er meinte nur da die Definitionen hierfür sehr schwammig wären, könnte im Falle eines Falles vor Gericht ein Vorwurf auseinander nehmen. Ebenso war er der Meinung, das der"Betrieb" dort nicht im Sinne eines Steuerpflichtigen Geschäftes gleichzusetzen ist, sondern wie erwähnt mit "betreiben" Unter Punkt 2 steht auch Gartenpflege. Auch das fällt unter Lof. Somit deckt diese Definition doch sehr viel ab.
 
Thema: Schwarze oder grüne Nummer

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