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monza180
Guest
Wenn es nach mir geht dann hast du grünes Licht! Nicht immer bloß schnacken,auch mal machen!ist es mir hier in Deutschland einfach zu blöde und ich gehe .
MFG Sönke
Wenn es nach mir geht dann hast du grünes Licht! Nicht immer bloß schnacken,auch mal machen!ist es mir hier in Deutschland einfach zu blöde und ich gehe .
Troll.....Du sollst frisches Pattex schnüffeln !! Kein abgelaufenes!! Herrje nochmalSollte mir echt Mal einer dumm kommen ist es mir auch egal ich bin in ca einem Jahr mit der Uni fertig und es gibt sicher ein Land das einem Kernpyhsiker brauchen kann. (Den Traktor und Anhänger nehme ich natürlich mit)
So siehts aus. Das ist unser Sinnloses Führerscheinsystem. Außer du benötigst den Sand für landwirtschaftliche Zwecke (z.b Viehhaltung etc.) Dann darfst du mit dem T oder L wieder fahren. Also vorher Überlegen für was du den Sand "brauchst" .Moin,
das würde dann ja bedeuten ich dürfte selbst mit dem BE Führerschein meinen D40.1S nicht mit dem 5.7T Krone Anhänger fahren, wenn der Sand geladen hat?
Aber mit meinem T Führerschein darf ich 30t Getreide mit dem Dx6.05 durch die Gegend fahren?
MfG Kai
Hallo, das kann ich so nicht bestätigen. Der Schlepper hat 3,4t zgm, egal was da dran ist. Wenn ein Anhänger mitgeführt wird hat der Schlepper immernoch 3,4T zgm. der Anhänger zb 5,4t. Das kannst du mit BE nicht mehr fahren, da der zug über 7t zgm hat.Richtig witzig wird es aber erst, wenn der Schlepper 3,4 to zGG im Schein stehen hat, im Freitextfeld daraus aber mit "lösbarem Arbeitsgerät, einachsigen Anhänger oder Ladepritsche" 4 to zGG werden.
Wie auch immer.....Wer weiterhin Kombinationen über 12 to ZGM aus LKW mit 7,5 to ZGM und Anhänger ( Tandemachse und max. 10,5 to ZGM)
nach "alter" Klasse 3 fahren will erhält eine CE mit Schlüsselzahl 79.
Dazu muss man aber ab 50 Jahren alle 5 Jahre zum Arzt und Augenarzt....
Dieses ABER nenne ich "fehlende Erfahrung". Erst kürzlich erlitt auf der Bindweide ein einachsiger mit Mist beladener Anhänger hinter einem dicken Fendt einen Deichselbruch. Warum? Weil mit zu hoher Geschwindigkeit über Bodenunebenheiten gefahren wurde....... Gut.....sie haben gewiss ihre passende Fahrerlaubnis.... Da bleibt dann jedoch das ABER .....
Die fehlende Erfahrung wird aber nicht in Ärztlichen Tests erfasst....da wo es drauf ankommt.Dieses ABER nenne ich "fehlende Erfahrung"
und Getriebesperre auf 25 km/HIch bin ja für ein Rosakennzeichen für Fahranfänger.
Noch schlimmer Kai, selbst wenn der leer ist, darf der nicht mit BE gefahren werden.das würde dann ja bedeuten ich dürfte selbst mit dem BE Führerschein meinen D40.1S nicht mit dem 5.7T Krone Anhänger fahren, wenn der Sand geladen hat?
wenn ich aber jetzt einen Sack Getreide auf den Hänger lege, dann dürfte ich wiederum damit fahren....Noch schlimmer Kai, selbst wenn der leer ist, darf der nicht mit BE gefahren werden.
Für die Steuerbefreiung (grüne Nummer) braucht es tatsächlich einen Betrieb als Unternehmen im Sinne des Steuerrechtes.ich ging bisher immer davon aus, dass der LoF Zweck immer ein gewerblicher mit Gewinnabsicht sein muss. Es reichte dann nicht aus privat zum Holzmachen in den Wald zu fahren. Oder gilt das nur für das Nummernschild sprich Steuer und nicht für den Führerschein?