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<blockquote data-quote="Ellzeh" data-source="post: 103846" data-attributes="member: 3017"><p>Moin Christian,</p><p>bist du dir sicher, dass man solche Rundumleuchten eintragen muß?</p><p>Ich denke eher nicht. Es ist ja auch noch wieder ein Unterschied, ob ich die nur anbaue oder auch benutze. </p><p>Weiterhin dient eine solche Leuchte der Sicherheit. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich, mit großen und langsam fahrenden Fahrzeugen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter die Benutzung verbietet, sofern diese Leuchte ein Prüfzeichen hat und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dient. </p><p>Auf meinem LKW hatte ich auch eine, nicht eingetragene Rundumleuchte. Die war für die Benutzung auf Containerterminals vorgesehen. Hier ist es Pflicht mit Warnblinker oder Rundumleuchte zu fahren, um von den Vancarrier-Fahrern gesehen zu werden. </p><p>Stell dir mal vor, du reinigst nach dem Mist Fahren, die Straße. Es ist bereits dunkel. Du stellst deinen Deutz mit der Rundumleute auf die Straße, damit dich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht umfahren. Dann kommt aber ein Polistist und sagt, du mußt die Leuchte ausmachen, weil sie nicht eingetragen ist....... <img src="/styles/deutz/smilies/confused.png" class="smilie" loading="lazy" alt="?(" title="confused ?(" data-shortname="?(" /></p><p></p><p>Mir hat diese Rundumleucht schon oft geholfen. Es gibt viele Situationen, in denen eine Rundumleuchte sehr hilfreich ist. Egal ob eingetragen oder nicht. </p><p></p><p>Gruß Lutz</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ellzeh, post: 103846, member: 3017"] Moin Christian, bist du dir sicher, dass man solche Rundumleuchten eintragen muß? Ich denke eher nicht. Es ist ja auch noch wieder ein Unterschied, ob ich die nur anbaue oder auch benutze. Weiterhin dient eine solche Leuchte der Sicherheit. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich, mit großen und langsam fahrenden Fahrzeugen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter die Benutzung verbietet, sofern diese Leuchte ein Prüfzeichen hat und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dient. Auf meinem LKW hatte ich auch eine, nicht eingetragene Rundumleuchte. Die war für die Benutzung auf Containerterminals vorgesehen. Hier ist es Pflicht mit Warnblinker oder Rundumleuchte zu fahren, um von den Vancarrier-Fahrern gesehen zu werden. Stell dir mal vor, du reinigst nach dem Mist Fahren, die Straße. Es ist bereits dunkel. Du stellst deinen Deutz mit der Rundumleute auf die Straße, damit dich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht umfahren. Dann kommt aber ein Polistist und sagt, du mußt die Leuchte ausmachen, weil sie nicht eingetragen ist....... ?( Mir hat diese Rundumleucht schon oft geholfen. Es gibt viele Situationen, in denen eine Rundumleuchte sehr hilfreich ist. Egal ob eingetragen oder nicht. Gruß Lutz [/QUOTE]
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