Rundumleuchte

Diskutiere Rundumleuchte im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo ich wollte mal fragen ob man für eine Rundumleuchte eine Genemigung haben muss,oder ob man da etwas beachten muss wenn man sie dranbaut.
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deutz hardi

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Hallo ich wollte mal fragen ob man für eine Rundumleuchte eine Genemigung haben muss,oder ob man da etwas beachten muss wenn man sie dranbaut.
 
C

Christian...

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Hallo,

einfach so dranbauen ist nicht gut.

Du musst die Leuchte in die Papiere eintragen lassen, dazu muss das eine geprüfte Leuchte sein bzw. der TÜV oder wer auch immer die einträgt, muss erkennen können, daß die OK ist.
Und dann darfst du die auch nicht nach Lust und Laune anmachen, sondern nur wenn du eine Genehmigung dafür hast (mag bei Breiten über 3 Meter anders aussehen, das weiß ich nicht genau).

Es macht auch noch einen unterschied, ob du eine Leuchte mit Magnetfuß hast oder eine fest angeschraubte - die mit Magnetfuß muss, wenn ich richtig informiert bin, nicht eingetragen werden, weil sie nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist - darf aber trotzdem nicht nach Lust und Laune eingeschaltet werden.


Aber, wie so oft im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter ;)
 
Ellzeh

Ellzeh

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Moin Christian,
bist du dir sicher, dass man solche Rundumleuchten eintragen muß?
Ich denke eher nicht. Es ist ja auch noch wieder ein Unterschied, ob ich die nur anbaue oder auch benutze.
Weiterhin dient eine solche Leuchte der Sicherheit. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich, mit großen und langsam fahrenden Fahrzeugen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter die Benutzung verbietet, sofern diese Leuchte ein Prüfzeichen hat und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dient.
Auf meinem LKW hatte ich auch eine, nicht eingetragene Rundumleuchte. Die war für die Benutzung auf Containerterminals vorgesehen. Hier ist es Pflicht mit Warnblinker oder Rundumleuchte zu fahren, um von den Vancarrier-Fahrern gesehen zu werden.
Stell dir mal vor, du reinigst nach dem Mist Fahren, die Straße. Es ist bereits dunkel. Du stellst deinen Deutz mit der Rundumleute auf die Straße, damit dich die anderen Verkehrsteilnehmer nicht umfahren. Dann kommt aber ein Polistist und sagt, du mußt die Leuchte ausmachen, weil sie nicht eingetragen ist....... ?(

Mir hat diese Rundumleucht schon oft geholfen. Es gibt viele Situationen, in denen eine Rundumleuchte sehr hilfreich ist. Egal ob eingetragen oder nicht.

Gruß Lutz
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Lutz,

Du vermutest hinter Vorschriften einen Sinn. Das ehrt Dich, ist aber grundsätzlich verkehrt. Vorschrift bedeutet "das ist vorgeschrieben" und nicht "das ist sinnvoll". Sonst müßten Leuchten ja auch kein Prüfzeichen haben. Die leuchten mit nämlich auch nicht besser als ohne.

Um festzustellen, ob es vorgeschrieben ist oder nicht, muß man die Paragraphen studieren. Die Frage nach dem Sinn einer Maßnahme führt leider meist in die Irre.

Gruß
Michael
 
Zorry

Zorry

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Hallo Deutz hardy!

Gib mal bei der Suche "? zu Rundumleuchten" ein oder allgemein Rundumleuchte da wirst Du einige Antworten bekommen.


@christian oder@all
wie kann Ich hier den direkten Link eingeben????
 
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Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Zorry,

über dem Schriftfeld findest du eine Reihe von quadratischen Buttons.

Der 5. v. Links (Weltkugel) öffnet dir 2 Popups.

Im 1. kannst du den Namen des Links eingeben.

Im 2. kommt dann die Adresse rein.
 
Zorry

Zorry

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Hallo TT2!!
Ich hoffe das Ich mich jetzt nicht total blamiere.
Diese Weltkugel habe Ich gedrückt, aber da kommt ein Explorer Benutzereingabe fenster.
Ich wollte eigentlich den Link von dem vorher genannten Thread hierein kopieren ("? zu Rundumleuchten").So das man den nur noch anklicken braucht.
So ganz habe Ich das noch nicht verstanden.
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Zorry,

bei mir schaut das so aus:
 

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Zorry

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Hi TT2!

Das war eine schwere Geburt aber es hat geklappt.

Ich wusste nicht das man den Thread auch kopieren kann. ;)

Vielen Dank für deine unterstützung.
 
K

Kurt

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Die Antwort steht im §38 STVO.

Nur mal ein paar Beispiele. Hab ein paar mal Bagger gefahren. Ohne Bagger auf dem Tieflader darf ich kein Licht an machen. 2,5m Bagger theoretisch dasselbe, aber da der Baggerarm hinten raussteht, darf man das trotzdem anmachen. Lange Ladung. Wenn der Bagger über 2,55m breit ist, muss man das anmachen.
Ein Kollege fuhr früher oft nach Österreich, da musste in Tunnels mit Gefahrgut mit gelben Licht gefahren werden. Der wurde fast wahnsinnig, weil in jeder gefragt hat warum er gelbe Lichter am Tankzug hat.
Ich sehe das so, die, die das öfters brauche, lassen sichs ab Werk fest dran machen. Und die, die es selten oder nur einmal im Leben brauchen, nehmen magetische oder ähnliches. Soviel ich weis, gehen Teile die über 1,5m über dem Boden sind, den TÜV gar nichts an.

Kurt
 
nemo21

nemo21

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Hallo ich wohne im sogenannten drei Ländereck, in Deutschland habe ich sie selten an, wenn ich rüber nach Luxenborg fahre ist sie vorgeschrieben. Frankreich brauche gar nichts noch nicht mal TÜV. Ich habe eine mit Magnetfuss weil ich die, sollte mein Tregger mal länger draussen stehen ich das Teil abnehmen und sichern kann gegen groben Unfug. Gruss Nemo
 
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6 ZylinderTommy

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Moin,

kann nur aus meiner Praxis sprechen, übernehme also keine Gewähr für unsere Rechtsprechung. Wenn wir beim fällen und rücken an öffentlichen Straßen zugange sind ist die Rundumleuchte für uns Pflicht, eingetragen ist die aber an keinem unserer Schlepper. Wenn ich den 2,50 m Grubber transportiere (evtl. noch bei Nacht) habe ich die Rundumleuchte grundsätzlich angeschaltet. Bin auch schon mehrfach angehalten worden, aber nie hat mich jemand daraufhin angesprochen.

Was gilt nun?

Gruß Thomas
 
R

RobinD4506-S

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Hallo,
ich hab an unserem D 4506 auch eine drann. Mir ist es relativ egal ob ich sie eintragen muß oder nicht. Ich war am Dienstag ein Weg ausbessern, am Ende war ich ziehmlich nah an einer gefährlichen Kurze (diereckt nach einer Bahnbrücke Rechts) und bevor mir da einer reinfährt oder mich umspitzt (weiter hinten am Bahndamm im alten Bahnhäuschen Wohnt ein Schräger typ) mach ich die Rundumleuchte an, zu warnung. Unser Deutz muss Dieses Jahr zum Tüv (glaub ich) und da wird man ja sehen was der Prüfer meint.
Ich sehe es genau so wie Lutz. Es dient der Sicherheit von Menschen. Warum sollte es eingetragen werden.
Ich kenne so einigen im Dorf der eine dran hat und nie Angehalten wurde.


Gruß Robin
 
C

Christian...

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Es dient der Sicherheit von Menschen. Warum sollte es eingetragen werden.

Hallo,

grundsätzlich stimme ich euch zu:
- Warum sollte sowas eingetragen werden?
- Eine Leuchte ohne Prüfzeuichen leuchtet genau so gut wie eine Leuchte ohne Prüfzeichen.

ABER:
Bei einer geprüften Leuchte ist sichergestellt, daß keine (zu großen) Gefahren von ihr ausgehen. Stellt euch mal vor, jemand macht 'nen Sportplatz-Flutlichtstrahler an seinen Trecker - klar, sowas warnt andere Verkehrsteilnehmer. Vielleicht blendet der aber den entgegenkommenden Verkehr, so daß der Entgegenkommende in den Graben fährt.
Genau so die Eintragung: Vielleicht blendet die Leuchte andere Verkehrsteilnehmer, wenn sie zu hoch/tief/schräg oder sonst irgendwie angebaut wird - bei der Eintragung sollte sowas geprüft werden.
Ich könnte mir auch vorstellen daß das Glas relevant ist: Was passiert bei einem Unfall, splittert das Glas in viele scharfkantige Splitter oder zerbröselt das in kleine, nicht scharfkantige, Spliter? OK, eine Rundumleuchte ist meist recht weit oben angebracht, aber prinzipiell ...

Manchmal nerven die vielen Vorschriften, aber man kann sowas manchmal auch als "Dienstleistung" sehen: Man muss sich selber nicht um alles Gedanken machen. Das Risiko wird einem abgenommen (in Grenzen). Wenn der TÜV sein OK gibt, kann man (in der Regel ;)) davon ausgehen, daß man andere nicht gefährdet (nicht mehr als nötig) und niemand einem Vorwürfe machen kann.

Im Landtreff gibts auch eine ähnliche Diskussion. Dort ist eine Kernaussage "Eine Rundumleuchte ist kein Ersatz für eine funktionierende Beleuchtung".

PS: Der Sohn meiner Eltern hat auch eine (nicht eingetragene) Rundumleuchte an seinem Deutz - nein, ich habe keine Brüder ;)
 
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maltesdeutz

maltesdeutz

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Moinsen,

ich möchte doch mal etwas anmerken.


ÄRGER AN:

Ich finde es richtig, dass diese kleinen orangen Dinger eine Genehmigung brauchen. Es ist nämlich Fakt, dass sie einfach zu häufig verwendet wird.

Jeder Hans und Franz baut sich an seinen Schlepper so ein Teil an, weil er ja dreimal im Jahr mit seinem Trecker Holz aus dem Wald holt und gerade der Weg vom Wald zurück so gefährlich ist.

Ja, ich mach das ja nur zwei bis dreimal im Jahr und auch nur wenn es nötig ist.

Aber bei 2,3 m Breite und 8 m Länge ist es nicht nötig. Sonst hätte der Gesetzgeber das schon entsprechend formuliert.

Zudem machen das eben 1000 andere Treckerfahrer auch nur zwei bis dreimal im Jahr.

Das Problem bei der Sache ist, dass die Auto- und ganz besonders die LKW Fahrer diese netten Lichter auf dem dach nicht mehr wahrnehmen.
Ist ja nur ein kleiner Trecker mit Holzanhänger.

Wenn dann aber auf einmal, wenn man sich dann näher kommt, ein 3,2 m breiter 50 km/h schneller Güllewagen mit 25.000 Liter Gülle und entsprechenden Schleppschläuchen aus diesem kleinen holzholenden Trecker wird, dann ist Holland in Not.
Qualmende Reifen gehören da zu den amüsantesten Dingen die man so miterlebt.

Glaubt mir, ich spreche da aus mehreren hundert Km Erfahrung, ich kann die Male gar nicht zählen wie oft ich rechts ranfahren musste um eine Kollision zu vermeiden. denn nur weil mein Spiegel durchpasst, heißt das nicht, dass die Schleppschläuche nicht breiter sind.

Wir haben übrigens eine hinten und vorne zwei Rundumleuchten drauf, eben genau aus diesem Grund. (Bilder davon sind hier einige im Forum, stelle aber gerne auf Anfrage welche ein)

Wir werden einfach nicht mehr wahrgenommen. Und das führe ich zum großen Teil auch darauf zurück, dass diese Lampen viel zu häufig ohne Grund eingesetzt werden, weil es
a: Cool aussieht;
b: ja der eigenen Sicherheit dient (obwohl es meistens nicht nötig ist).

Wer in unübersichtlichen Kurven arbeitet oder an gefährlichen Stellen und sich so absichert ist ja in Ordnung, aber der Rest sollte über den fahrlässigen Gebrauch dieser Lampen noch einmal nachdenken.

So: ärger aus.

Gruß
Malte
 
Deutzfan 7207

Deutzfan 7207

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Wer in unübersichtlichen Kurven arbeitet oder an gefährlichen Stellen und sich so absichert ist ja in Ordnung, aber der Rest sollte über den fahrlässigen Gebrauch dieser Lampen noch einmal nachdenken.

Hallo,
ich bin da ganz und gar Maltes Meinung, und finde es immer wieder zum lachen wenn 30-40Ps Trecker mit 2 rm Meterholz auf der Karre mit blinkender Rundumleuchte aus dem Wald kommen.
Ja ich habe auch eine, aber nur für den Winterdienst.
Im Sommer würde ich sie gerne vermieten, habe auch schon mehrere Brennholzwerber angesprochen, aber die kaufen lieber eine eigene.


Gruß Markus
 
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Thema: Rundumleuchte

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