Pachtvertrag!?

Diskutiere Pachtvertrag!? im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Moin, ich habe ein "Problem" mit einem Landwirt. Ich denke Ihr kennt das Problem vielleicht aus der Praxis eines Landwirtes. Mein Vater hat vor...
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Gerry D5005

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Hallo Rüdiger,

mit Deiner Fläche ist es so, daß wenn es einen schriftlichen Pachtvertrag gibt oder gab, muß man das gesetzte Pachtende einhalten. Endet ein Pachtverhältnis ohne das sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit eine Beendigung schriftlich vermerkt wurde, so verlängert sich das Pachtverhältnis stillschweigend Jahr um Jahr. Bei einem mündlichen Pachtverhältnis muß eine zweijährige Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine Kündigung bzw. eine Neuanfertigung eines Pachtvertrages muß immer flur- und größengenau erfolgen (Katasterauszüge sind hilfreich bzw. erforderlich). Wenn es um Flächenprämien oder andere landwirtschaftliche Fördermaßnahmen geht, sagt das geltende Recht, daß die zur Fläche gehörende Zahlungsansprüche dem gehören, der sie im Grundantragsjahr 2005 beantragt und zugeteil bekommen hat. Die in einem enthaltenen betriebsindividuellen Prämien (Bullen-, Mutterkuh-, Schafs- und/oder Milchprämie) sind in den zu Fläche gehörigen Zahlungsansprüchen enthalten und müssen bei einer evtuellen Übertragung mit übertragen werden. Agrarumweltmaßnahmen, wie Extensivierung, Uferrandstreifen, Erosionsschutz usw. müssen in ihrer Vertragslaufzeit weiter geführt werden, da sonst der Antragsteller bisherigen Prämienzahlung zurück zahlen muss. Bei Deiner Flächengöße rate ich Dir eine gütliche Einigung mit dem bisherigen Pächter. Bei Fragen, ob und welche Förderungen auf Deiner Fläche liegen, kann Dir die örtliche Landwirtschaftskammer Auskunft geben.
Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße Gerry
 
Thema: Pachtvertrag!?
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