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Hallo
Wie ich erfahren habe, ist es möglich, Dauergrünland ohne Genehmigung bis zum 31.12.2014 umzubrechen ohne dafür Ausgleichsflächen zu schaffen.
GANZ WICHTIG: Diese Regelung betrifft allerdings nur Flächen, die nicht in Überschwemmungsgebieten, FFH- oder Naturschutzgebieten liegen und die betreffenden Grünlandfläche sollte auch beackerbar sein !!
Wer noch schnell sein Grünland genehmigungsfrei umbrechen will und sich jetzt nicht sicher ist, in was für einem Gebiet seine Fläche liegt (siehe Punkt "GANZ WICHTIG"), der sollte sich Montag Morgen sofort mit der örtlichen Landwirtschaftskammer in Verbindung setzen.
AB dem 01.01.2015 tritt ein neues Gesetzt in Kraft, wo nur noch Grünlandumbruch mit Flächenaustausch 1:1 möglich ist.
Hier der entsprechend Beitrag vom 20.12.2014 aus der TOP-Agrar Online: Grünlandumbruch für 13 Tage Genehmigungsfrei !
Gruß Alfred
Wie ich erfahren habe, ist es möglich, Dauergrünland ohne Genehmigung bis zum 31.12.2014 umzubrechen ohne dafür Ausgleichsflächen zu schaffen.
GANZ WICHTIG: Diese Regelung betrifft allerdings nur Flächen, die nicht in Überschwemmungsgebieten, FFH- oder Naturschutzgebieten liegen und die betreffenden Grünlandfläche sollte auch beackerbar sein !!
Wer noch schnell sein Grünland genehmigungsfrei umbrechen will und sich jetzt nicht sicher ist, in was für einem Gebiet seine Fläche liegt (siehe Punkt "GANZ WICHTIG"), der sollte sich Montag Morgen sofort mit der örtlichen Landwirtschaftskammer in Verbindung setzen.
AB dem 01.01.2015 tritt ein neues Gesetzt in Kraft, wo nur noch Grünlandumbruch mit Flächenaustausch 1:1 möglich ist.
Hier der entsprechend Beitrag vom 20.12.2014 aus der TOP-Agrar Online: Grünlandumbruch für 13 Tage Genehmigungsfrei !
Gruß Alfred