F2L 612/5 nicht als LoF geschlüsselt, Änderung Möglich?

Diskutiere nicht als LoF geschlüsselt, Änderung Möglich? im Forum FL 612 Baureihe im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo liebes Forum, ich war die Tage bei der HU, dort machte man mich darauf aufmerksam, dass der kleine als Zugmaschine (87 0000) geschlüsselt...
Bruder Gotfried

Bruder Gotfried

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Hallo liebes Forum,

ich war die Tage bei der HU, dort machte man mich darauf aufmerksam, dass der kleine als Zugmaschine (87 0000) geschlüsselt ist und nicht als LoF (87 1000). Man war so freundlich hier auch nur LoF zu berechnen, aber ich solle mich kümmern.....
Ich sollte das bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Aus dem alten Pappbrief geht aber nichts genaueres/hilfreiches hervor.
Würde mir jemand vielleicht seine Zulassungsbescheinigungen anonymisiert von gleichem Modell zur Verfügung stellen können? Hier sind sie nicht in der Lage anhand von Bildern einen Trecker von einer Zugmaschine zu unterscheiden.
Es gab auf jeden Fall damals bei der Zulassung keine nachvollziehbare Grundlage für die Zulassung als reine Zugmaschine (87 0000), daher vermutet der freundliche der Prüfstelle einen Fehler. Nun tut man sich aber nachträglich sehr schwer mit der Änderung, daher meine Frage hier im Forum.
Es handelt sich genau um einen
F2L612/6N
Bj 1957
18 PS

Viele Grüße
Torsten
 
geessen

geessen

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Hallo,
jetzt hab ich mal geschaut, unsere ehemaliger F2L612/6-N BJ 1956 ist im Kraftfahrzeugbrief mit SchlNr 870091 ZUGMASCHINE angegeben
unser D 25 S NK BJ 1960 ist im Kraftfahrzeugbrief auch mit SchlNr 870091 ZUGMASCHINE angegeben - ob das jetzt auch ein "Fehler" war, weiß ich nicht. Das ist auch nicht so mein "Fachgebiet". Aber, was ist denn der Unterschied ?
Gruß
Bernhard
 
N

niedersasse

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Wenn sich sonst keiner findet, kann ich mal schauen.
Klappt allerdings frühestens Freitag.

Grüße

Richard
 
A

agp8x

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Hallo,
reine Zugmaschinen dürfen nicht mit den L/T Klassen gefahren werden. Möglicherweise gibt es noch mehr LoF Sonderrechte/Ausnahmen, die damit nicht in Anspruch genommen werden können, z.B. im Bereich Steuerbefreiung oder Anhänger.
Habe schon öfter gehört dass die Zulassungsstellen bei der Umstellung von steuerbefreit zu versteuert (grün zu schwarz) oder beim Übertragen der alten Briefe gleich die Klassierung geändert haben.

Dass die Zulassungsstelle nicht auf Zuruf die Klasse ändert, ist ja prinzipiell in Ordnung, wenn auch frustrierend. Der vorgesehene Weg ist, dass du dir beim TÜV einen Zettel mit den Worten "Bei dem Fahrzeug XYZ handelt es sich um eine LoF Zugmaschine." abholst, und den bei der Zulassungsstelle vorlegst. Dass der TÜV das nicht aus Luft und Liebe macht, ist klar.

Bei meinen Schleppern war z.B. keine Bauartgenehmigung eingetragen. Damit dürfte ich keine alternativen Reifenkombinationen fahren, die der Hersteller so explizit freigegeben hat. Durch den Eintrag der entsprechenden Schlüsselzahl darf ich diese nun auf der Straße fahren.

Grüße,
Clemens
 
SE Holger

SE Holger

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Moin!
Mein kleiner Deutz ist ein F2L612/6N und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist er unter der Ziffer 5 als LOF.Zugm.Ackerschlepper bezeichnet.
Unter der Ziffer J steht der Eintrag 89.

Die Zulassung erfolgte vor 3 Jahren, also recht aktuell.
Hilft das weiter?

Lieben Gruss Holger
 
TomD212

TomD212

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Guten Abend miteinander,
Bei meinem Deutz wurde das bei der Ablastung auf 3,5 Tonnen auch von Lof auf Zugmaschine umgeschlüsselt vom TÜV aus.
Begründung: das auf Grund der geringen Zuladung jetzt nur noch Zug arbeiten möglich sind.
Aber ob das alles richtig war, keine Ahnung.
Grüße
Tom
 
100 06A

100 06A

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zu Zeiten des Pappbriefs gab es das lof noch nicht..., so zumindest das Ergebnis meiner Recherche. Hatte das Problem beim ummelden von meinem F2L612/6-N (Opa auf mich). Zulassungsstelle hat ihn nur als Zugmaschine umgemeldet, musste dann nochmal zum TüV, die mussten mir eine Bescheinigung ausstellen, dass es eine landwirtschaftliche Zugmaschine ist, damit wieder zur Zulassungsstelle und umgemeldet...
Was Tom schreibt ist aus meiner Sicht totaler Quatsch, ich habe bei oben beschriebenem Vorgang damals den Traktor gleich mit abgelastet, sozusagen als Entschädigung für den Papierkrieg..., und die Ablastung wird ja auch vom TüV gemacht.
@Tom: nicht falsch verstehen, ich glaub dir das..., hab mit Tüv und Zulassungsstelle schon einiges erlebt..., da hattest du wohl einfach Pech und den falschen Prüfer...
 
TomD212

TomD212

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Wie gesagt, ob das alles richtig war weiß ich nicht.
Da der Trekker nur als Oldtimer genutzt wird ist mir das egal.
Aber ich muss dieses Jahr eh wieder zum TÜV dann kann ich das ja mal hinterfragen.
Ich hatte HU mit Ablastung und Sitzplatz eintragen machen lassen und erst hinterher nach der Zulassung bemerkt das es von Lof auf Zugmaschine geändert wurde.
Dann bin ich nochmal zum TÜV und habe beim gleichen Prüfer nachgefragt und die Antwort erhalten.
Grüße
Tom
 
U

ucdu

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was hat das den von Vorteil oder Nachteil bei Zulassung auf schwarzer Nummer, ob lof oder Zugmaschine?
 
3005er

3005er

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IMHO interessieren dich bei LoF auch ohne H-Kennzeichen z.B. keine Umweltzonen-Beschränkungen.
 
Bruder Gotfried

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Moin!
Mein kleiner Deutz ist ein F2L612/6N und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist er unter der Ziffer 5 als LOF.Zugm.Ackerschlepper bezeichnet.
Unter der Ziffer J steht der Eintrag 89.

Die Zulassung erfolgte vor 3 Jahren, also recht aktuell.
Hilft das weiter?

Lieben Gruss Holger
Hallo,
ja genau darum geht es. Unter Ziffer J steht 87 und daneben unter 4 steht 0000 statt 1000.
Es geht wohl auch wie bei dir Holger mit der 89.
Gibt es eine Möglichkeit eine anonymisierte Zulassungsbescheinigung von Dir als kopie zu bekommen Holger?

Danke bis hierhin
Grüße
Torsten
 
Bruder Gotfried

Bruder Gotfried

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Um noch als Ergänzung allgemein zu antworten....
Es ist richtig, dass die Art der Zulassung (LoF Zugmaschine oder Zugmaschine) andere Fahrerlaubnisse benötigt. Das kommt bei mir aber nicht zum tragen. Des Weiteren wird ein LoF anders besteuert als eine Zugmaschine, ebenso sind die Kosten für die HU für ein LoF günstiger.
Ich habe das Problem, dass ich regelmäßig bei der HU von den Prüfern vor Probleme gestellt werde, dass der kleine ein LoF ist und keine Zugmaschine im eigentlichen Sinne und die anhand der falschen Schlüsseln in der Zulassungsbescheinigung sich schwer tun.
Es wäre schlicht falsch, den kleinen als (LKW) Zugmaschine zu bezeichnen.
Ich würde gerne diesen Diskussionen in der Zukunft aus dem Weg gehen.

Grüße
Torsten
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin Torsten,

bist du denn schonmal bei der Zulassungsstelle mit einem Bild von dem Fahrzeug gewesen? Was verlangt die Zulassungsstelle, um die Änderung vorzunehmen bzw. was hindert sie?

MfG Kai
 
SE Holger

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Wenn ich alle Knöpfe richtig gedrückt habe dann hast du eine Kopie per PN.

Liebe Grüße 🖖
 
Bruder Gotfried

Bruder Gotfried

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Moin Torsten,

bist du denn schonmal bei der Zulassungsstelle mit einem Bild von dem Fahrzeug gewesen? Was verlangt die Zulassungsstelle, um die Änderung vorzunehmen bzw. was hindert sie?

MfG Kai
Moin.
ja, sogar bei der Anmeldung hatte ich Bilder mit. Es hinderte sie daran, dass im alten Brief aus 1957 nur "Zugmaschine" steht. Damals gab es die Unterscheidung mit versch. Schlüsselnummern noch nicht.
Meine Einwände und Erklärungen nebst Fotos wurden ignoriert.
Es kam sogar die Frage, ob ein oder zwei Kennzeichen dran müssen.
Ja, die waren sehr pfiffig und hilfsbereit....
Grüße Torsten
 
Grisu_1968

Grisu_1968

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Also mein Deutz D 25 S hat im Brief auch Zugmaschine 87 0000 stehen und dieser hatte eine LoF Nummernschild da mein Vater Landwirt gewesen ist. Der Deutz wurde von mir im März 2023 abgemeldet ob wohl dieser über 10 Jahre nicht mehr genutzt wurde.
Ich selbst betreibe keine Landwirtschaft mehr und mein Deutz wird ein schwarzes Nummernschild bekommen. Ich sehe da jetzt keinen Nachteil das da Zugmaschine 87 0000 steht. Ich würde da auch bei der Steuer mit schwarzen Nummernschild kein Nachteil sehen da es bei einem Nutzfahrzeug nach Gewicht geht und nicht nach Hubraum wie beim PKW.
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Link: Kfz-Steuer-Rechner
 
Thema: nicht als LoF geschlüsselt, Änderung Möglich?
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