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<blockquote data-quote="Lars" data-source="post: 25774" data-attributes="member: 3"><p>Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlich wieder etwas anders zu behandeln, als eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine.</p><p></p><p>Das ist alles ziemlich kompliziert.</p><p>Lof: grüne Nummer, NUR für land- und forstwirtschaftliche Zwecke einzusetzen.</p><p></p><p>SfA: kein Kennzeichen (z.B. Radlader) kann für die vorgeschriebene Arbeit eingesetzt werden, aber z.B. nicht, um einen Anhänger zu ziehen, oder Lasten zu befördern. Es ist also unzulässig, mit einem Radlader eine Schaufel voll Kies über eine weitere (und da geht die Problemazik wieter, denn was ist weiter?) Strecke zu transportieren.</p><p></p><p>Alles klar?</p><p>Sicher nicht <img src="/styles/deutz/smilies/smile.png" class="smilie" loading="lazy" alt=":)" title="smile :)" data-shortname=":)" /></p><p></p><p>Gruß</p><p>Lars</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Lars, post: 25774, member: 3"] Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlich wieder etwas anders zu behandeln, als eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine. Das ist alles ziemlich kompliziert. Lof: grüne Nummer, NUR für land- und forstwirtschaftliche Zwecke einzusetzen. SfA: kein Kennzeichen (z.B. Radlader) kann für die vorgeschriebene Arbeit eingesetzt werden, aber z.B. nicht, um einen Anhänger zu ziehen, oder Lasten zu befördern. Es ist also unzulässig, mit einem Radlader eine Schaufel voll Kies über eine weitere (und da geht die Problemazik wieter, denn was ist weiter?) Strecke zu transportieren. Alles klar? Sicher nicht :-) Gruß Lars [/QUOTE]
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