Holztransport

Diskutiere Holztransport im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich habe mir gerade die Bereiche Schwarze/Grüne Nummer Lof oder nicht Lof angeschaut, da blick ich als kleiner Handwerer nicht durch...
Michael Roth

Michael Roth

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Hallo,

ich habe mir gerade die Bereiche Schwarze/Grüne Nummer Lof oder nicht Lof angeschaut, da blick ich als kleiner Handwerer nicht durch. :rolleyes:

Meine Gefährt: D2505 grüne Nummer + Anhänger mit Folgenummer

Meine Frage: Wenn ich Holz vom Wald zu mir nach Hause fahre, kein Privatwald, und nicht gewerblich, ist das dann LoF? Ich nutze das Holz zum heizen und nicht zum "Stall oder Gatterbau".

Geht das mit der grünen Nummer?

Wenn das auch wichtig ist: Ich habe den BE und L Schein.

Vielen Dank im Vorraus
Michael
 
P

Poioss

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Fragen über Fragen, ich hab da auch den überblick verloren.
Meine Meinung ist wenn Du mit dem Holz Betiebsgebäude heizt (Büro,...) müßte das doch LOF sein ?!
MFG
Poioss
 
Lars

Lars

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Hallo Michael,
klare Frage klare Antwort: das ist nicht lof.

Gruß
Lars
 
T

Tiger

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Hi,

die Frage beantwortet sich doch eigentlich selbst. Ich würde den Holztransport als forstwirtschaftlichen Einsatz betrachten. Dabei ist es egal, ob du nun das Holz aus deinem Wald holst oder das gewerblich machst. Der Verwendungszweck ist auch irrelevant. Und ob du BE oder nur L hast spielt auch keine Rolle. Der Führerschein der Klasse L besagt, das du alle Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeuge und Selbstfahrendearbeitsmaschinen bis 32 km/h fahren darfst. Egal ob grüne oder schwarze Nummer.
 
T

Tiger

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Wieso das? Wenn du Klasse B hast, also normal Auto, dann schließt das doch auch Klasse L ein. Da ändert sich doch nichts dran.
 
T

Tiger

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FE-Klasse L:

Die Fahrerlaubnis der Klasse L kann ab dem 16.Lebensjahr erworben werden. Einschluß durch die Klassen T oder B.

Man darf mit ihr folgende Fahrzeuge führen:


Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für lof Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 32 km/h, (d.h bei dir dann 40).

Daraus lese ich nicht, dass der Deutz dann zwingend eine grüne Nummer haben muss.
 
C

Christian...

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Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für lof Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 32 km/h, (d.h bei dir dann 40).

Daraus lese ich nicht, dass der Deutz dann zwingend eine grüne Nummer haben muss.

Müssen sie aber doch:
für lof Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Also darf man schwarz zugelassene Trecker (die nicht für lof genutzt werden) erst ab 18 fahren.
 
D

deutz fan

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Hallo , das is doch alles schawchsinn mit dem grüne/schwarze nummer KEINE fahrschule bei mir hat gesagt das dass stimmt ein trecker bleibt trecker egal ob grüne oder schwarze nummer . Und wenn die polizei weiß das so oder so nicht wenn jetzt ein unfall passiet und die dann sagen sie haben ja nix lof artiges gemacht/zutun sagts du einfach das du nachbarschafts hielfe betrieben hast dann geht das wieder .Weil mit dem füherschein kl. T darfs du nix auf rechung oda etc. machen hielfs du aber deinem nachbar kanns du ALLES machen was du willst sons erkundige dich einfach mal bei deine fahrschule und hör dir an was die sagen dazu

mfg hendrik
 
T

Tiger

Guest
Moin,

@ Christian

Da hast du recht, dass hatte ich vergessen zu erwähnen bzw. hielt es nicht für explizit erforderlich.
Nur eine Sache stimmt ja auch wieder nicht, wer sagt denn das ein Fahrzeug , welches eine grüne Nummer hat für lof Zwecke eingesetzt werden muss? Eine Hubbühne oder eine andere sfA kann doch durchaus eine grüne Nummer haben, aber nicht unbedingt für lof Zwecke eingesetzt werden.

Heißt doch also, dass ich eine sfA, die zwar eine grüne Nummer hat, dennoch aber nicht für lof Zwecke eingesetzt wird, auch nicht fahren dürfte.

Also kommt es nicht auf die Farbe des Nummernschildes an, sondern darauf, wozu das Fahrzeug eingesetzt wird. Schwarz oder grün ist dabei unerheblich.
 
Lars

Lars

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Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlich wieder etwas anders zu behandeln, als eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine.

Das ist alles ziemlich kompliziert.
Lof: grüne Nummer, NUR für land- und forstwirtschaftliche Zwecke einzusetzen.

SfA: kein Kennzeichen (z.B. Radlader) kann für die vorgeschriebene Arbeit eingesetzt werden, aber z.B. nicht, um einen Anhänger zu ziehen, oder Lasten zu befördern. Es ist also unzulässig, mit einem Radlader eine Schaufel voll Kies über eine weitere (und da geht die Problemazik wieter, denn was ist weiter?) Strecke zu transportieren.

Alles klar?
Sicher nicht :)

Gruß
Lars
 
Holzkopf

Holzkopf

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Soweit mir bekannt darf ich mit einer SfA Material und Lasten nur innerhalb einer begrenzten Baustelle befördern.
Lasten z.B. Kies von einer Baustelle zur anderen befördern ist nicht zulässig.
Auch darf ein Anhänger nur gezogen werden wenn die SfA ihr eigenes Arbeitsgerät mitführt( Schaufel und Anbaugeräte).
Ähnlich Mähdrescher und sein Mähwerk.

Gruß
EW
 
T

Tiger

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Ich würde sagen, wir haben das Thema der Nummernschilder lange genug behandelt und gesehen, dass es sehr viele Auslegungsbereiche gibt, welche durch die Straßenverkehrsordnug nur sehr "schwammig" erläutert werden und sich auf einzelne Situationen auch anpassen lassen.

Die Frage war ob der Holztransport lof ist oder nicht.

@Lars

Du hast geschrieben es sei kein lof, dann frage ich dich wie du darauf kommst?
 
Deutz5006A

Deutz5006A

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Hallo,

ich habe die Diskussionen verfolgt und viel Halbwissen lesen müssen.

Wie kommt es, dass unser Landwirt aus der Nachbarschaft mit grüner Nummer ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen (mähen, pressen, einfahren) führt?
Der Landwirt kann auch mit grüner Nummer Erdtransporte für andere durchführen - nur muss er diesen Zeitraum beim Finanzamt anmelden und versteuern.
Natürlich gehören Holztransporte zur Forst- und Landwirtschaft - wie soll ich sonst meinen Forst bearbeiten?
?????
Vielleicht kann sich ja mal einer bei der Landwirtschaftskammer erkundigen!

Gruß
Johannes
 
T

Tiger

Guest
Hallo Johannes,

ich finde es super wenn du die Diskussion verfolgt hast, wenn du meinst, das wir alles arme Unwissende sind, warum hast du uns dein Wissen dann solange vorenthalten? Dann hätte man sich ja viel Schreibarbeit ersparen können und dir das lesen von des sogenannten "Halbwissens" nicht zumuten müssen. ;)

Scheint als wäre die Frage von Michael nun eindeutigt geklärt.
 
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Lars

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Also nochmal:

Holztransport:
ist nur dann lof, wenn der Landwirt das Holz für die Landwirtschaft befördert (Zaunbau, Stall) aber nicht wenn er es zum heizen seines Hauses nimmmt.
Der Forstwirt (natürlich angemedet bei der BG) kann sein Holz transportieren, soviel er will, er betreibt Fosrtwirtschaft, genau wie der Landwirt soviel Heu, Stroh usw. transportieren darf, wie er für landwirtschaftliche Zwecke will.

Klarer?

Gruß
Lars
 
T

Tiger

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Ah....nu versteh ich das. Das ist aber nur der Fall, wenn man nur Land- oder Forstwirt ist. Wenn ich aber beides bin ist es doch egal ob ich das Holz zum Heizen nehm oder nicht?
 
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Christian...

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Das Problem ist ganz einfach, daß niemand richtig Bescheid weiß. Die Fahrlehrer nicht, die TÜV-Prüfer nicht, die Polizei nicht usw.

Wenn man jetzt seinen Fahrlehrer fragt, kann man sich z. B. bei nem schweren Unfall nicht darauf berufen, daß der Fahrlehrer gesagt hat daß das OK ist ... das zählt nicht!
 
Lars

Lars

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Hier mal die Vorschriften:

Viel Spaß
Gruß
Lars
 

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