Holzlagerplatz

Diskutiere Holzlagerplatz im Forum Holzverarbeitung im Bereich die tägliche Arbeit - Moin, da ich jetzt meine Wiese wieder vom Pächter zurück bekommen habe, will ich nun dort mein Holz lagern. Der Pächter ist Landwirt und hat mir...
Rüdiger

Rüdiger

Beiträge
1.475
Likes
16
Moin, da ich jetzt meine Wiese wieder vom Pächter zurück bekommen habe, will ich nun dort mein Holz lagern.

Der Pächter ist Landwirt und hat mir eine Kopie eines Zeitungsausschnittes (Landwirtschaftliches Wochenblatt) mitgebracht. Dort steht drin, das gem. § 35 BauGB nur lof-Betriebe bauliche Anlagen, dazu zählen auch Holzlagerplätze, im Außnenbereich bauen und nutzen dürfen.

Wie ist die Regelung bei Euch? Also wer kein Landwirt ist, wie ist dies bei Euch geregelt? Duldet es das Bauamt?


Gruß

Rüdiger
 
L

Luki

Beiträge
344
Likes
0
Hallo Rüdiger

Bei uns hat mal einer vom Amt gesagt, sie fahren bestimmt nicht rum und suchen nach Schwarzbauten, doch wenn dich jemand hinhängt müssen sie der Sache nachgehen. Bei uns darf man als Nicht-Landwirt maximal 1,5qm Schuppen bauen.

mfg Luki
 
treckernils

treckernils

Beiträge
1.042
Likes
0
Moin Rüdiger,

erstmal.....handelt es sich bei dem Grundstück um die besagte Wiese, die hier im Forum schon an anderer Stelle Fragen aufwarf?

Die Frage ist hier, ob Du vor hast eine "bauliche Anlage gleich zu welchem Zweck" zu errichten. Ob da ein herkömmlicher Holzstapel als Bauwerk gewertet wird, wage ich zu bezweifeln.
Zumal die Holzlagerung doch im weitesten Sinne nur vorübergehend ist und vom Brennholz keine Gefahr für die Umwelt ausgeht.

Wenn man nicht unbedingt "schlafende Hunde" weckt, sagt man doch so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

In Anbetracht der Vorgeschichte Deiner Wiese rückt doch der Gedanke näher, daß der "Ex-Pächter" noch ein sehr großes Restinteresse an dieser hat. Sonst hätte er Dir wohl kaum den Zeitungsausschnitt gezeigt.

Gruss Nils
 
Rüdiger

Rüdiger

Threadstarter
Beiträge
1.475
Likes
16
Moin,

Thema erledigt.

Habe mich durch einige Gesetze gekämpft und bin zu dem Entschluß gekommen, das es sich um eine bauliche Maßnahme handeln muß (Unterstand, Hütte usw.), aber da ich das Holz nur dort lagern wil, ohne Unterstand, trifft das ganze für mich nicht zu.

ja, es handelt sich um die besagte Wiese. Der Bauer und ich hatten ein klärendes Gespräch. Er hat mir die Wiese sofort zurückgegeben und wird auch wieder einen Zaun ziehen. Das ganze hätte er aber auch gleich machen und sagen können. Ich hatte ihm im April/mai gekündigt. Gemeldet hatte er sich bis vor ein paar Tagen nicht. Erst auf meinen Anruf hin machte er einen Termin mit mir.

Jetzt kann es endlich mit dem Holz machen los gehen.

Gruß

Rüdigerl
 
M

mecki51

Beiträge
158
Likes
10
Dann viel Spaß Rüdiger, und pass auf deine Knochen auf. Gruss Klaus
 
Thema: Holzlagerplatz

Ähnliche Themen

Fahrerlaubnisse L & T

Neue Zulassungsverordnung

Zulassung von Fahrzeugen gem. neue FZV

Brauchtumsveranstaltungen

Fahrerlaubnisverordnung !!!!!

Oben