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<blockquote data-quote="Dynamike" data-source="post: 597737" data-attributes="member: 28062"><p>Zum Wertgutachten, dass können TÜV, GTÜ, KÜS und DEKRA bzw. fast jedes KFZ-Sachverständigenbüro schon. Grade TÜV und DEKRA haben ja extra ausgebildete Schadengutachter und Bewerter, teilweise machen das der a.a.S oder PI auch mit, je nach Qualifikation. Dass die meisten da nicht so viel Bock drauf haben, kann ich mir auch Vorstellen, ist doch recht aufwändig für so ein Einzelstück. Helfen wird auf alle Fälle bzw. wird Voraussetzung sein, dass die ne Übersicht von den selbst gemachten Arbeiten ( Stunden, Material ) bekommen oder Rechnungen von Fremdfirmen.</p><p></p><p>So ein Wertgutachten brauchst du nur, wenn die Versicherung das ( bspw. zur Bestimmung der Prämie) braucht und/oder das Teil gestohlen wird oder bis zur Unkenntlichkeit abfackelt. In allen anderen Fällen kann in der Regel auch hinterher beim beschädigten Fahrzeug noch der sogenannte Wiederbeschaffungswert im Nachhinein ermittelt werden, weil es existiert ja grundsätzlich erstmal noch alles, wenn auch beschädigt.</p><p></p><p>Wie aber richtig angemerkt, sollten die anderen Randbedingung zum legalen in Verkehr bringen erstmal geklärt sein.</p><p></p><p>Gruß Michael</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Dynamike, post: 597737, member: 28062"] Zum Wertgutachten, dass können TÜV, GTÜ, KÜS und DEKRA bzw. fast jedes KFZ-Sachverständigenbüro schon. Grade TÜV und DEKRA haben ja extra ausgebildete Schadengutachter und Bewerter, teilweise machen das der a.a.S oder PI auch mit, je nach Qualifikation. Dass die meisten da nicht so viel Bock drauf haben, kann ich mir auch Vorstellen, ist doch recht aufwändig für so ein Einzelstück. Helfen wird auf alle Fälle bzw. wird Voraussetzung sein, dass die ne Übersicht von den selbst gemachten Arbeiten ( Stunden, Material ) bekommen oder Rechnungen von Fremdfirmen. So ein Wertgutachten brauchst du nur, wenn die Versicherung das ( bspw. zur Bestimmung der Prämie) braucht und/oder das Teil gestohlen wird oder bis zur Unkenntlichkeit abfackelt. In allen anderen Fällen kann in der Regel auch hinterher beim beschädigten Fahrzeug noch der sogenannte Wiederbeschaffungswert im Nachhinein ermittelt werden, weil es existiert ja grundsätzlich erstmal noch alles, wenn auch beschädigt. Wie aber richtig angemerkt, sollten die anderen Randbedingung zum legalen in Verkehr bringen erstmal geklärt sein. Gruß Michael [/QUOTE]
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Wenn es draußen regnet, was ist dann eine sinnvolle Sache, die man mitnehmen sollte, bevor man das Haus verlässt?
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