Bauwagen vor Sturz versichern

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Malterminato

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Hallo alle zusammen,

ich habe einen alten DDR Bauwagen ausgebaut. Durch Dachaufbau und Dachfenster, übersteigt der Wagen auf einem Tieflader die Höhe von 4 Meter. Daher muss er gezogen werden. Ich habe die Felgen erneuert, neue Reifen raufgezogen und neue Bremslichter montiert. Der Wagen hat einen sehr geringen Radstand und taumelte mit dem zusätzlich Gewicht des verbauten Holzes, bei seinem ersten Transport nun so hin und her, dass mir schlecht wurde.
Alles ging gut.
Jedoch möchte ich bei meinem nächsten und entgültigem Transport, mich etwas mehr absichern.
Der Bauwagen hat keinen TüV und wird daher mit einem grünen Nummernschild von einem Freund, der in einem Transportunternehmen arbeitet, gezogen.
"dauercampingversicherung24" bietet eine Transportversicherung für 60€ an. Jedoch frage ich mich, falls der Wagen kippt, wer bestimmt den Schaden bzw. den Wert? Ich habe keine Rechnungen für irgendwas, da das meiste Geld für die Arbeitszeit von Handwerkern drauf gegangen ist, trotzdem stecken bestimmt 20.000€ in dem Wagen.
Versicherungen schicken mich für ein Gutachten zur Dekra oder einem KfZ Gutachter, und genau diese schicken mich wieder zur Versicherung.
s scheint mir gerade unmöglich zu sein ein Gutachten für den Wagen zu erstellen.
Und wer kommt dafür auf wenn Personen oder andere Auto´s bei einem Sturz zu Schaden kommen? "dauercampingversicherung24" deckt nur die eigenen Schäden ab.

Vielleicht weiß ja jemand von euch ein wenig besser bescheid als ich.

Mit besten Grüßen, Malte
 
schluetel

schluetel

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Ich hätte mir die Versicherungs-Police mal durchgelesen. Auch wäre die Frage was genau Du versichern willst.
Die Zugmaschine muss auf jeden Fall versichert sein und der Wagen muss muss auch entsprechend Haftpflicht-versichert sein.
Ob da ein grünes Folgekennzeichen reicht, möchte ich bezweifeln.
Die Haftpflichtversicherungen übernehmen (wenn vorhanden) aber auch nur Schäden gegenüber anderen. Für Deine eigenen Schäden kommen die nicht auf.

Mark
 
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Malterminato

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Ich will das einseits mein Bauwagen versichert ist, aslo das jemand im Vorfeld bestimmt: "der ist 20.000€" Wert, so das die Versicherung im Falle eine Totalschadens beim Transport mir nicht erzähen kann, das der in Ihren Augen einen Wert von 500€ hat.
Und der Wagen sollte Haftpflicht versichert sein, das ich nicht arm werde falls der auf andere Autos oder Menschen kippt.
Bezüglich des grünen folge Kennzeichens, gehe ich davon aus, wenn das Transportunternehmen sagt das reicht, das ich dann aus der Nummer raus bin.
 
Kuhlerter Deutzer

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Hallo Malte,

vermutlich wird aus Deinen gemachten Angaben niemand schlau, was Du überhaupt mit dem Bauwagen vor hast. Danach richtet sich ja auch die Absicherung.
Hat der umgebaute Bauwagen eine ABE ? Sind da genehmigte Zugvorrichtungen und Bremsen dran ? Willst Du damit auf öffentlichen Straßen fahren ? Ist das ein landwirtschaftlicher Anhänger ? Soll der nur auf einem Campingplatz stehen ? usw.usw.
Außerdem finde ich es bedenklich, wenn Du Angst hast, dass er schon beim Fahren umkippt, (warum eigentlich ?) was machst Du dann bei starkem Seitenwind mit dem hohen Anhänger ? (auch im Stand !)
Wie hoch ist der Wagen überhaupt ? Wenn man die Räder ab moniert, passt er dann auf einen Tieflader ?

In Deinem geschilderten Fall könnte (?) der Anhänger mit grünem Kennzeichen mit dem Zugfahrzeug des Transportunternehmers mit versichert sein. Und für Transportschäden haftet der Transportunternehmer. Ob der das mitmacht, kann ich mir nicht vorstellen.
Oder übernimmt Dein Freund die Verantwortung ?
Hast Du schon mal über eine 6 km/h Kennzeichnung nachgedacht ? Wenn der nur einmal von A nach B gefahren werden soll, ist das eventuell eine Alternative.

Vielleicht gibt es bei mehr Informationen noch weitere Vorschläge.
Gruß, Philipp
 
Kuhlerter Deutzer

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Hallo Malte,

mir ist beim erneuten Lesen Deiner Anfrage aufgefallen, dass Du großen Wert auf ein "Wertgutachten" legst.
Da Du keine Rechnungen hast, wird das sehr schwer werden. Denn die Gutachter brauchen Daten, nach denen sie sich richten können, wie z.B. Einkaufspreis, Alter, Nutzung, wertgebende Reparaturen, Marktpreise etc. Einen Wert schätzen wird Dir niemand.
Deswegen kann ich die Gutachter von Dekra u.a. verstehen, wenn sie Dich weiterschicken.
Die müssen das ja verantworten, was sie Dir schriftlich geben, es soll ja ein "Gutachten" sein.
Schau doch mal bei den Freizeitwagenherstellern nach, welche Preise die für welche Ausstattungen aufrufen. Vielleicht ist das eine Basis für ein Wertgutachten.

Viel Erfolg wünscht
Philipp
 
tlf-16-25

tlf-16-25

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Hallo Malte

Dass der Anhänger für die öffentliche Straße eine ABE oder EBE braucht, sollte eigentlich klar sein. Bauwagen mit Folgekennzeichen ist bis 25km/h auch zulässig (dann aber nicht zwangsläufig in grün.)
Haftpflichtversicherung während der Fahrt bzw. wenn er angekuppelt ist und beim an- und abkuppeln läuft immer über die Versicherung des Zugfahrzeuges.
Zulassungsfreie Anhänger sind entweder in der passenden Betriebshaftpflicht mit eingeschlossen oder können bei der Privathaftpflicht in der Regel mitversichert werden.

Für den Eigenschaden brauchts Du eine Vollkaskoversicherung.
Für den Gutachter evtl. mal bei einer "Offline-" Versicherung nach einem Versicherungsangebot fragen und ob die einen Gutachter vermitteln können.
Wenn die "normalen" Gutachter sich nicht an den Bauwagen ran trauen, könnte einer, der sich auf historische Fahrzeuge spezialisiert hat eine Möglichkeit sein.

Gruß
Markus
 
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Joerg mit 3006

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Also Mal ganz ehrlich. Wenn du solche Bauchschmerzen mit dem Transport hast, wie kannst du das mit deinem Gewissen vereinbaren das nicht doch ein Fußgänger oder Fahrradfahrer drunter liegt? Du beschreibst hier öffentlich ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug das zu mit ach und Krach auf die Straße bringen möchtest, und Panik vor einer Beschädigung des Fahrzeuges hast. Das ist grob Fahrlässig. Da muss ein Spezialtieflader her, und die Räder runter, dann bist du unter 4 m. Die können auch große Landmaschinen transportieren. Gruß Jörg.
 
K

Kobold 514

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Hallo zusammen,

ein Bauwagen ist nur zulassungsfrei, wenn er von einem Bauunternehmer von einer Baustelle zur anderen gezogen wird. Und dann ist er immer noch Betriebserlaubnispflichtig.
Die Betriebserlaubnis erlischt automatisch, wenn der Bauwagen nicht mehr als solcher genutzt wird (z.B. ausgebaut wurde).

Haftpflichtversichert ist ein Bauwagen über die Betriebshaftpflicht des Unternehmers, wie schon Jemand geschrieben hat. Aber er muss bei der Versicherung extra gemeldet werden, und die wollen eine Kopie der Betriebserlaubnis zu den Akten nehmen.

Einfach so mit grünem Folgekennzeichen ziehen ist nicht gut, da hilft auch kein Wertgutachten. Das Geld ist besser in einen Transport auf dem Tieflader investiert - der ist dann auch versichert.

Gruß Reinhard
 
Kuhlerter Deutzer

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Hallo Reinhard, hallo Jörg,

nachdem wir so einträchtig in eine Richtung gehen, muss uns Malte für eine praktikable Lösung nur noch mitteilen. wie hoch der umgebaute Bauwagen eigentlich ist.
(siehe Frage in Nr. 4 oben)
Wenn der Bauwagen zwei Stockwerke hat und über 5 m hoch ist, wird das mit dem Tieflader und abgebauten Rädern nicht ganz funktionieren.
Dann hilft nur noch ein Spezialtransport für Übermaße mit entsprechender Begleitung.
Deswegen nochmals: Malte, wie hoch ist Dein Bauwagen ?

Gruß, Philipp
 
buddyholly

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Hallo,

so wie ich das herauslese
bei meinem nächsten und entgültigem Transport
soll der nicht dauerhaft auf die Straße, sondern es geht um einen einmaligen Transport zu einem finalen Standplatz? Wie weit ist der Transportweg? Natürlich können 2 km theoretisch genauso "riskant" sein wie 200 km, aber nur der Neugier halber.

Welche Reifen sind da drauf? kann man ggf. da übergangsweise andere draufschrauben? Breitere Reifen, andere Einpresstiefe etc. um die Spur breiter zu bekommen?
Auf meinem Bauwagen waren die 70er Jahre Ballonreifen 175 R14 drauf. Damit ist der geschlingert wie ein Schiff im Sturm, und das bei serienmäßigem Aufbau. Hab jetzt 205/65 R16 drauf, das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Aber auch mein Wagen wurde nur während seiner Renovierung bisschen hin- und her gefahren, und ist seitdem ein Standmodell.

Gruß, Holger
 

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geessen

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hi,
das wundert mich nicht daß der TÜV/Dekra hier kein Wertgutachten erstellen wollen/können, ist ja auch nicht Ihr Fachgebiet/Aufgabe. Diese können nur feststellen ob das Gefährt Straßenverkehrstauglich ist.

Da müßtest Du einen (evtl vereidigten) Sachverständigen nehmen, aus dem Fahrzeugbau, oder einen aus der Holzbranche, am besten wäre wohl ein "Gestellmacher". Theoretisch könnte das auch ein Zimmerermeister oder ein Schreinermeister, evtl in Zusammenarbeit mit KFZ-Meister ? Elektormeister ? Installateurmeister ? - je nachdem was Du so alles eingebaut hast. Sollte es aber zum Streitfall kommen wird die Versicherung alles was nicht "wasserdicht" ist ablehnen zu bezahlen. Also müßte man mal bei der Versicherung nachfragen welche Qualifikation ein Gutachter (den Du übrigens selber bezahlen mußt) haben muß.

Möglich wäre auch, nichts zu machen und erst beim Schadensfall einen Gutachter zu bestellen. Diese Variante könnte zwar im Nachhinein die Schadenshöhe feststellen, allerdings könnte sich dabei aber auch herausstellen daß das ganze Gefährt so nicht Straßentauglich war und Du somit für den Schaden haften mußt, bzw die Versicherung nur einen Teil bezahlt.

Ganz grob könntest Du mal so kalkulieren. Die Materialkosten komplett machen in etwa 20 % der Gesamtkosten aus (80 % sind dann Arbeitszeit mit Steuern, Abgaben, Werkzeugabnutzung, Schärfkosten usw). Vorausgesetzt die Kiste ist fachmännisch auf- und ausgebaut worden.

Ich hoffe das hilft Dir ein bischen weiter. Wären Bilder vorhanden könnte man evtl eine grobe Richtung geben ob und wie die Kiste auf der Straße fahren darf.

Gruß
Bernhard
 
Kuhlerter Deutzer

Kuhlerter Deutzer

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Hallo Malte,

ist Dein Problem mit dem Bauwagentransport nicht mehr wichtig ? Oder ist es schon gelöst ?
Ich würde schon gerne wissen, was sich aus den vielen konstruktiven Vorschlägen und Fragen in den letzten Tagen ergeben hat.
Ich gehe nicht davon aus, dass Du damit überfordert bist.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass das Ganze nur ein Joke war.
Auf eine Antwort wartet

mit freundlichen Grüßen
Philipp
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin,

da sich Malte zuletzt am Dienstag hier reingeschaut hat, werden wir uns noch wohl ein bisschen gedulden müssen.

MfG Kai
 
Dynamike

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Zum Wertgutachten, dass können TÜV, GTÜ, KÜS und DEKRA bzw. fast jedes KFZ-Sachverständigenbüro schon. Grade TÜV und DEKRA haben ja extra ausgebildete Schadengutachter und Bewerter, teilweise machen das der a.a.S oder PI auch mit, je nach Qualifikation. Dass die meisten da nicht so viel Bock drauf haben, kann ich mir auch Vorstellen, ist doch recht aufwändig für so ein Einzelstück. Helfen wird auf alle Fälle bzw. wird Voraussetzung sein, dass die ne Übersicht von den selbst gemachten Arbeiten ( Stunden, Material ) bekommen oder Rechnungen von Fremdfirmen.

So ein Wertgutachten brauchst du nur, wenn die Versicherung das ( bspw. zur Bestimmung der Prämie) braucht und/oder das Teil gestohlen wird oder bis zur Unkenntlichkeit abfackelt. In allen anderen Fällen kann in der Regel auch hinterher beim beschädigten Fahrzeug noch der sogenannte Wiederbeschaffungswert im Nachhinein ermittelt werden, weil es existiert ja grundsätzlich erstmal noch alles, wenn auch beschädigt.

Wie aber richtig angemerkt, sollten die anderen Randbedingung zum legalen in Verkehr bringen erstmal geklärt sein.

Gruß Michael
 
Blumenmann

Blumenmann

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Wenn das Ding so instabil ist und schlingert,dass er freiwillig gegen Umsturz versichert werden soll,vermute ich,wird es schwierig überhaupt eine Versicherung zu finden,die das Risiko eingeht. Wertgutachten hin oder her.
Gruß Jürgen
 
100 06A

100 06A

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Haftpflichtversicherung während der Fahrt bzw. wenn er angekuppelt ist und beim an- und abkuppeln läuft immer über die Versicherung des Zugfahrzeuges.
leider ist das seit ca. 2011 (eigentlich seit 2002, aber die Rechtssprechung ändert sich seit 2011 immer mehr in Richtung Haftungsverbund) nicht mehr so. Zunehmend wird bei einem Unfall auch die Anhängerversicherung miteinbezogen.

Ob die Kfz- oder die Anhängerversicherung für einen Schaden haftet, ist davon abhängig, ob der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden oder abgestellt ist. Bei einem abgestellten Anhänger, bei dem sich zum Beispiel die Befestigung löst und der in ein geparktes Auto rollt, kommt die Anhänger-Versicherung für den Schaden auf. Anders sieht es bei einem Unfall im fließenden Verkehr aus: Hier übernimmt in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs den Schaden. Es sei denn, es handelt sich um einen Unfall, der klar durch den Anhänger verursacht wurde. Zum Beispiel, wenn er bei schlechten Wetterverhältnissen ausbricht und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Dann haftet die Anhängerversicherung.

Laut BGH gelten Anhänger und Zugmaschine als Haftungsverbund. Die jeweiligen Versicherungen treten demnach als Gesamtschuldner auf, wenn ein Auto einen Unfall mit einem Anhänger verursacht und somit für den Geschädigten Schadensersatzansprüche begründet.


Weiterhin ist der Anhänger wie hier auch schon beschrieben nicht mehr zulassungsfrei, weil er weder der Funktion eines Bauwagens noch ein land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit dient. Wenn das Transportunternehmen das trotzdem so macht, ist es in der Haftung, wenn was passiert. Daher glaube ich nicht, dass das Transportunternehmen den Transport so durchführt. Möglichkeit für eine halbwegs legale Überführung wäre ein Überführungskennzeichen, allerdings steht da der Fahrer für gerade, dass der Hänger verkehrstauglich ist. Und Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht...
 
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