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<blockquote data-quote="FahrM66Tfan" data-source="post: 606003" data-attributes="member: 34948"><p>Guten Morgen,</p><p></p><p>Die Fahrgestellnummer auf dem Schlepper interessiert Niemanden. Du musst mit dem Typenschild oder einfach mit einem ausgedruckten Bild davon zur Zulassungsstelle gehen. Auf dem Ausdruck muss natürlich die Fahrgestellnummer sowie die anderen Daten gut leserlich sein. Dann macht die Zulassungsstelle eigentlich noch am gleichen Tag eine Abfrage beim KBA, ob das Fahrzeug noch existiert. Existiert bedeutet in dem Zusammenhang, ob es überhaupt schon einmal in Deutschland zugelassen war und wenn ja, wo? Das hat mit der eigentlichen Fahrzeugaufbietung nichts zu tun wo man prüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gilt oder sonstiges. Ist das Fahrzeug bekannt bekommt man einen Termin, wo man eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben muss. Diese soll bezeugen, dass man das Fahrzeug ohne Papiere gekauft hat und man die original Papiere nicht doch noch irgendwo Zuhause hat. Selbst wenn man die original Papiere hat und man die im Moment nicht auffinden kann, unterschriebt man diese Eidesstattliche Versicherung. Nun kann die Zulassungsstelle die Aufbietung beginnen.</p><p></p><p>Friedrich</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="FahrM66Tfan, post: 606003, member: 34948"] Guten Morgen, Die Fahrgestellnummer auf dem Schlepper interessiert Niemanden. Du musst mit dem Typenschild oder einfach mit einem ausgedruckten Bild davon zur Zulassungsstelle gehen. Auf dem Ausdruck muss natürlich die Fahrgestellnummer sowie die anderen Daten gut leserlich sein. Dann macht die Zulassungsstelle eigentlich noch am gleichen Tag eine Abfrage beim KBA, ob das Fahrzeug noch existiert. Existiert bedeutet in dem Zusammenhang, ob es überhaupt schon einmal in Deutschland zugelassen war und wenn ja, wo? Das hat mit der eigentlichen Fahrzeugaufbietung nichts zu tun wo man prüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gilt oder sonstiges. Ist das Fahrzeug bekannt bekommt man einen Termin, wo man eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben muss. Diese soll bezeugen, dass man das Fahrzeug ohne Papiere gekauft hat und man die original Papiere nicht doch noch irgendwo Zuhause hat. Selbst wenn man die original Papiere hat und man die im Moment nicht auffinden kann, unterschriebt man diese Eidesstattliche Versicherung. Nun kann die Zulassungsstelle die Aufbietung beginnen. Friedrich [/QUOTE]
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