Du sagst also das was die Polizei in einer offiziellen Mitteilung geschrieben hat sei grundlegend falsch. Donnerwetter...
Das davon nichts neu ist ist schon klar. Neu ist es aber für die vielen hier Mitlesenden, die sich zu dem Thema mal grundlegend informieren möchten, ohne selber das halbe Internet nach Beiträgen zu diesem Thema zu durchwühlen. Darum geht es.
Ich denke mal das ich hier zu diesem Thema zuverlässiger auftrete als z.B. Mark, der mir als erstes "Ahnungslosigkeit" vorgeworfen hat, ohne selber Ahnung von der Materie zu haben oder mit einem Beitrag zu glänzen, der uns alle aus der Bahn wirft vor Begeisterung. Darauf wurde meinerseits anständig und humorvoll reagiert.
Du vermischt hier zwei Themen, was so nicht in Ordnung ist und vergleichst somit Äpfel mit Birnen. Ich schreibe von der Möglichkeit ganz legal mit einem Schlepper- Wohnwagengespann durch Deutschland zu reisen und was es dann zu beachten gilt, mit Hinblick auf einem grünen oder schwaren Kennzeichen am Schlepper. Du fängst an mit "Anhängerbetrieb von Fahrzeugen unter 3,5 T zGG."...
Das ein Kugelkopf eine ABE sowie ein Prüfzeichen haben muss, wurde nicht nur von mir schon längst hier erwähnt.
Du liegst mit Deiner Behauptung absolut falsch in der Du behauptest, dass die Kennzeichenfarbe als entscheidender Faktor Unfug sei. Sonst hätte die Polizei den Fahrer mit grüner Nummer am Schlepper und Wohnwagen hinten dran nicht angehalten und überhaupt nicht zur Anzeige gebracht. Du hast eine Logik, die ist schon beeindruckend. Woher soll die Polizei denn wissen, dass der Fahrer des Gespanns den Schlepper versteuert hat, im voraus oder nachträglich wird? Du kannst 100 Prozent davon ausgehen, dass über 50 Prozent der Fahrer, die mit einem Schlepper mit grünem Kennzeichen und Wohnwagen hinten dran unterwegs sind, den Schlepper nicht vorher oder nachträglich versteuern wird. Schon gleich dann nicht, wenn er zu einem nur drei oder zweitägigen Schleppertreffen fährt. Demnach sind über 50 Prozent nicht legal auf öffentlicher Strasse unterwegs und die Polizei natürlich dazu angehalten, dieses zu kontrollieren. Du kannst außerdem ganz sicher davon ausgehen, dass dann in über 50 Prozent der Fälle das fahren ohne Fahrerlaubnis, also ohne Füherschein, wesentlich schwerer wiegt als ein Wohnwagen an einer eventuell nicht zulässigen Kugelkopfkupplung.
Ja, es ist vieles ein "alter Hut", aber Viele setzen den nicht mal auf. Von daher muss man immer mal wieder darauf hinweisen.
Nein, es versteht sich nicht von selbst, dass eine Ackerschiene eine Prüfnummer haben muss. Hat bei mir auch noch nie Jemand beim TÜV oder Dekra interessiert. Und das dieses nur bei mir der Fall ist kann ich mir nun so überhaupt nicht vorstellen. Außerdem muss nicht auf allen einzelnen Komponenten einer Zugvorrichtung eine Prüfnummer sein. Es gibt eine Prüfnummer für die gesamte Konstruktion. Außerdem, und das hätte ich jetzt eigentlich von Dir erwartet das Du das erwähnst, muss im Falle einer geschweissten Konstruktion ein Nachweis vorliegen von einem geprüften Schweisser oder einem Fachbetrieb. Sonst gibt es keine Prüfnummer von einer technischen Überwachungsstelle und somit auch keinen Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
Das eine Zugvorrichtung eingetragen sein muss und in allen Richtungen unbeweglich wurde doch ebenfalls schon öfters hier erwähnt. Kannst Du Dir mal selber etwas neues zum Thema einfallen lassen?
MfG Werner