Ackerschiene Drehsicherung zum selber bauen

Diskutiere Ackerschiene Drehsicherung zum selber bauen im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo Leute, falls es nicht in der richtigen Kategorie ist bitte verschieben. Nachdem ich gestern gefühlt den halben Tag eine passende Lösung...
schluetel

schluetel

Beiträge
3.882
Likes
1.268
Neue Erkenntnisse:

Wohnwagen an Kugelkopf auf Ackerschiene sind wohl doch nicht grundsätzlich verboten. Allerdings ist darauf zu achten über welche Kennzeichenfarbe der Schlepper verfügt, welches zulässige Gesamtgewicht der Schlepper und welchen Führerschein der Schlepperfahrer hat.

Ein Schlepper mit grünem Kennzeichen ist, wie wir wissen, steuerbefreit und damit nur zweckgebunden einzusetzen. Hängt man nun einen Wohnwagen an den Schlepper erlischt die Zweckgebundenheit und der Fahrer erfüllt nicht mehr die Vorgaben landwirtschaftlich genutzter Gespanne.

Beim Schlepper mit schwarzem Kennzeichen mit angehängtem Wohnwagen benötigt der Fahrer aber wiederum den Führerschein BE. Hierbei darf das Zugfahrzeug jedoch nicht schwerer als 3,5 T sein. Ist dieses Gewicht überschritten ist der Tatbestand des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis erfüllt. Man benötigt die Führerscheinklasse C1E statt der BE.

MfG Werner
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn man keine Ahnung hat.....

Mark
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Du hast keine Ahnung, aber davon sehr viel. Daher kläre ich Dich ja hier auf... :)

Das eine hat mit dem anderen sehr viel zu tun. Denn mein letzter Beitrag stammt direkt von der Auskunft der Polizei. Diese hatte einen Schlepperfahrer mit angehängtem Wohnwagen angehalten, weil der Schlepper ein grünes Kennzeichen trug. Die Anhängung über den auf der Ackerschiene befindlichen Kugelkopf wurde nicht beanstandet. Da aber das Traktorgespann nicht der Zweckgebundenheit entsprach und mit schwarzem Kennzeichen unterwegs hätte sein müssen, hatte der Fahrer nicht den passenden Führerschein. Das Gespann mußte stehen gelassen werden und wurde später von einem Bekannten des Fahrers abgeholt, der den passenden Führerschein besitzt.

Aufgrund der Tatsache, dass sehr viele Oldtimertreffen so angesteuert werden und auch Leute einfach so mit einem Schlepper- Wohnwagengespann in Deutschland unterwegs sind, ist das ein wichtiger Hinweis der Polizei.

MfG Werner
 
schluetel

schluetel

Beiträge
3.882
Likes
1.268
Du hast keine Ahnung, aber davon sehr viel. Daher kläre ich Dich ja hier auf... :)

Das eine hat mit dem anderen sehr viel zu tun. Denn mein letzter Beitrag stammt direkt von der Auskunft der Polizei. Diese hatte einen Schlepperfahrer mit angehängtem Wohnwagen angehalten, weil der Schlepper ein grünes Kennzeichen trug. Die Anhängung über den auf der Ackerschiene befindlichen Kugelkopf wurde nicht beanstandet. Da aber das Traktorgespann nicht der Zweckgebundenheit entsprach und mit schwarzem Kennzeichen unterwegs hätte sein müssen, hatte der Fahrer nicht den passenden Führerschein. Das Gespann mußte stehen gelassen werden und wurde später von einem Bekannten des Fahrers abgeholt, der den passenden Führerschein besitzt.

Aufgrund der Tatsache, dass sehr viele Oldtimertreffen so angesteuert werden und auch Leute einfach so mit einem Schlepper- Wohnwagengespann in Deutschland unterwegs sind, ist das ein wichtiger Hinweis der Polizei.

MfG Werner
Wie Richard schon sagte: Immer noch am Thema vorbei!

Mark
 
G

GTfan

Beiträge
1.561
Likes
713
Neue Erkenntnisse:

Wohnwagen an Kugelkopf auf Ackerschiene sind wohl doch nicht grundsätzlich verboten. Allerdings ist darauf zu achten über welche Kennzeichenfarbe der Schlepper verfügt, welches zulässige Gesamtgewicht der Schlepper und welchen Führerschein der Schlepperfahrer hat.

Ein Schlepper mit grünem Kennzeichen ist, wie wir wissen, steuerbefreit und damit nur zweckgebunden einzusetzen. Hängt man nun einen Wohnwagen an den Schlepper erlischt die Zweckgebundenheit und der Fahrer erfüllt nicht mehr die Vorgaben landwirtschaftlich genutzter Gespanne.

Beim Schlepper mit schwarzem Kennzeichen mit angehängtem Wohnwagen benötigt der Fahrer aber wiederum den Führerschein BE. Hierbei darf das Zugfahrzeug jedoch nicht schwerer als 3,5 T sein. Ist dieses Gewicht überschritten ist der Tatbestand des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis erfüllt. Man benötigt die Führerscheinklasse C1E statt der BE.

MfG Werner
Nichts davon ist neu, aber vieles grundlegend falsch. Wer anderen umfangreiche Ahnungslosigkeit vorwirft, sollte selbst zumindest etwas zuverlässiger auftreten.

Zuerst: Rund um den Anhängerbetrieb von Fahrzeugen unter 3,5t zGG gibt es nochmal verschiedene Abstufungen. Der BE-Schein ist daher nicht immer und zwangsläufig nötig, es reicht je nach Gewicht von Zugfahrzeug und Anhänger sowie deren Verhältnis zueinander auch der Führerschein B. Das lässt sich problemlos seit Jahren im Internet nachlesen, da braucht niemand Halbwahrheiten als neue Erkenntnisse verkaufen.

Es gibt geschraubte Kugelköpfe mit Prüfzeichen zu kaufen, da nicht pauschal ausgeschlossen werden kann, dass mit den Teilen eintragungsfähige Zugvorrichtungen gebaut werden.

Die Kennzeichenfarbe als entscheidender Faktor ist Unfug, denn auch mit grünem Kennzeichen kann man sowas ziehen, das wurde hier schon hunderte Male durchgekaut. Schlepper mit grünen Kennzeichen kann man monatsweise nachversteuern, dann ist das kein Problem. Dass außerhalb des LoF-Einsatzes die Fahrzeuggewichte entscheidend sind, ist ebenfalls ein uralter Hut.

Grundlegend ist, dass eine im Straßenverkehr verwendete Zugvorrichtung in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist und über Prüfzeichen verfügt. Damit ist nicht nur das Prüfzeichen auf der Zugvorrichtung selbst (hier Kugelkopf) gemeint, sondern auch auf allen dazugehörigen Komponenten. Daher kann man nichtmal grundsätzlich ausschließen, dass ein Kugelkopf in der Ackerschiene komplett regulär und legal gefahren werden darf.
Wer sowas vor hat, sollte zuvor mit seinem TÜV-Prüfer sprechen, ob der das dann am Ende überhaupt in die Papiere einträgt. Dass die Ackerschiene eine gestempelte Prüfnummer haben muss und sämtliche Freiheitsgrade in der Bewegung mechanisch ausgeschlossen/gesperrt sein müssen, versteht sich von selbst.

Denn gerade das unkontrollierte Anheben der Ackerschiene bei temporär fehlender Stützlast (Bodenwellen, etc) ist bei einem einfachwirkenden Kraftheber und damit bei nahezu allen älteren Schleppern nur durch mechanische Sperren zu verhindern. Bei Fendt kann man die Hubarme über einen Bolzen sperren, bei Hanomag und Eicher die Hubstreben auf feste Bolzen umstecken, bei vielen anderen Herstellern ist zumindest ab Werk nichts vorgesehen. Letztlich liegt der Ball aber beim Prüfingenieur, dem muss die Lösung gefallen, sonst trägt er sie nicht ein.

MfG
Fabian
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Du sagst also das was die Polizei in einer offiziellen Mitteilung geschrieben hat sei grundlegend falsch. Donnerwetter...

Das davon nichts neu ist ist schon klar. Neu ist es aber für die vielen hier Mitlesenden, die sich zu dem Thema mal grundlegend informieren möchten, ohne selber das halbe Internet nach Beiträgen zu diesem Thema zu durchwühlen. Darum geht es.

Ich denke mal das ich hier zu diesem Thema zuverlässiger auftrete als z.B. Mark, der mir als erstes "Ahnungslosigkeit" vorgeworfen hat, ohne selber Ahnung von der Materie zu haben oder mit einem Beitrag zu glänzen, der uns alle aus der Bahn wirft vor Begeisterung. Darauf wurde meinerseits anständig und humorvoll reagiert.

Du vermischt hier zwei Themen, was so nicht in Ordnung ist und vergleichst somit Äpfel mit Birnen. Ich schreibe von der Möglichkeit ganz legal mit einem Schlepper- Wohnwagengespann durch Deutschland zu reisen und was es dann zu beachten gilt, mit Hinblick auf einem grünen oder schwaren Kennzeichen am Schlepper. Du fängst an mit "Anhängerbetrieb von Fahrzeugen unter 3,5 T zGG."...

Das ein Kugelkopf eine ABE sowie ein Prüfzeichen haben muss, wurde nicht nur von mir schon längst hier erwähnt.

Du liegst mit Deiner Behauptung absolut falsch in der Du behauptest, dass die Kennzeichenfarbe als entscheidender Faktor Unfug sei. Sonst hätte die Polizei den Fahrer mit grüner Nummer am Schlepper und Wohnwagen hinten dran nicht angehalten und überhaupt nicht zur Anzeige gebracht. Du hast eine Logik, die ist schon beeindruckend. Woher soll die Polizei denn wissen, dass der Fahrer des Gespanns den Schlepper versteuert hat, im voraus oder nachträglich wird? Du kannst 100 Prozent davon ausgehen, dass über 50 Prozent der Fahrer, die mit einem Schlepper mit grünem Kennzeichen und Wohnwagen hinten dran unterwegs sind, den Schlepper nicht vorher oder nachträglich versteuern wird. Schon gleich dann nicht, wenn er zu einem nur drei oder zweitägigen Schleppertreffen fährt. Demnach sind über 50 Prozent nicht legal auf öffentlicher Strasse unterwegs und die Polizei natürlich dazu angehalten, dieses zu kontrollieren. Du kannst außerdem ganz sicher davon ausgehen, dass dann in über 50 Prozent der Fälle das fahren ohne Fahrerlaubnis, also ohne Füherschein, wesentlich schwerer wiegt als ein Wohnwagen an einer eventuell nicht zulässigen Kugelkopfkupplung.

Ja, es ist vieles ein "alter Hut", aber Viele setzen den nicht mal auf. Von daher muss man immer mal wieder darauf hinweisen.

Nein, es versteht sich nicht von selbst, dass eine Ackerschiene eine Prüfnummer haben muss. Hat bei mir auch noch nie Jemand beim TÜV oder Dekra interessiert. Und das dieses nur bei mir der Fall ist kann ich mir nun so überhaupt nicht vorstellen. Außerdem muss nicht auf allen einzelnen Komponenten einer Zugvorrichtung eine Prüfnummer sein. Es gibt eine Prüfnummer für die gesamte Konstruktion. Außerdem, und das hätte ich jetzt eigentlich von Dir erwartet das Du das erwähnst, muss im Falle einer geschweissten Konstruktion ein Nachweis vorliegen von einem geprüften Schweisser oder einem Fachbetrieb. Sonst gibt es keine Prüfnummer von einer technischen Überwachungsstelle und somit auch keinen Eintrag in die Fahrzeugpapiere.

Das eine Zugvorrichtung eingetragen sein muss und in allen Richtungen unbeweglich wurde doch ebenfalls schon öfters hier erwähnt. Kannst Du Dir mal selber etwas neues zum Thema einfallen lassen?

MfG Werner
 
schluetel

schluetel

Beiträge
3.882
Likes
1.268
Und was hat das jetzt mit dem "selbstgebastelten Kugelkopf" zu tun?
?( ?( :huh:
Schade um den Speicherplatz und die unnützen Energiekosten für den Datentransport.

Mark
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Häh? Selbstgebastelter Kugelkopf? Wer hat das wo behauptet? Geht´s Dir gut? Mache mir so langsam etwas Sorgen... :|

MfG Werner
 
schluetel

schluetel

Beiträge
3.882
Likes
1.268
Keine Angst, mir geht's bestens, aber Danke der Nachfrage.

Ich gebe auf! Du hast recht und ich habe meine Ruhe!

Mark
 
Bernd H.

Bernd H.

Beiträge
76
Likes
49
Hallo,

Zitat von Eckhard:

Interessant ist auch, dass es einige Anhängegeräte gibt, die man in den Unterlenkern führt.
Früher gab es auch einige Anhängegeräte die mit der Ackerschiene gezogen wurden. Da wäre mal interessant wie das heute bewertet würde.

Gruß Eckhard


Mein F1L712/1 hat eine originale festverbaute Ackerschiene.
Auf dieser habe ist ein typgeprüften Kugelkopf montiert.

Nachdem ich mehrere Jahre ohne Eintragung gefahren bin, habe ich, auch wegen der häufigen Diskussionen zu dem Thema,
beim anstehenden TÜV den Prüfer gefragt, ob er den Kugelkopf eintragen könnte.

Er sagte, daß dies in dem Fall nicht notwendig sei, da zum einen der Kugelkopf typgeprüft sei und außerdem die festverbaute Ackerschiene
original zum Traktor gehöre und an dieser in früheren Jahren häufig Geräte wie Spinne, Kartoffelroder, Binder etc. gezogen wurden.

Nebenbei: Der Prüfer kommt seit vielen Jahren jede Woche einmal zur TÜV-Prüfung in die traditionelle Landmaschinenwerkstatt in meinem Ort,
wo er sowohl moderne als auch viele Oldtimer Traktoren aus der Umgebung prüft.

Ich denke mal, daß häufig jüngere Prüfer ohne Bezug auf Oldtimer-Traktoren verunsichert sind, wie z.B. im Falle der original verbauten Ackerschiene,
die wie in meinem Fall 1958 keine Prüfnummer eingestanzt hat.

PS: Die Polizei hat bisher bei Kontrollen den typgeprüften Kugelkopf auf meiner originalen Ackerschiene ohne Nummer nie beanstandet.

Gruß
Bernd
 
S

swd40

Beiträge
1.818
Likes
625
Moin,

... noch weiter offtopic, wir waren hier bei einem D05(?)-Deutz mit einer verdrehsicheren Ackerschiene in der Hydraulik ...

bei der fest verbauten Ackerschiene ist das ein anderes Thema. Und eigentlich werden die typgeprüften Kugelköpfe genau dafür verkauft. In der Ackerschiene an der Hydraulik geht aber mit Kugelkopf nicht viel, da muß ein fester Anhängebock dran (und der sollte dann auch Typgeprüft sein und eingetragen ... nachzulesen in anderen Threads ...). Unter Anderem da ein Anhänger die Ackerschiene in der Hydraulik anheben kann und so die Auflaufbremse nicht mehr funktioniert.

Gruß,

Josef
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Hallo Josef, so ähnlich habe ich auch mal gedacht in Bezug auf die Ackerschine in der Dreipunkthydraulik. Dem ist aber nicht so. Es gibt auch Beispiele von vom TÜV/Dekra abgenommenen und eingetragenen Kombinationen aus Ackerschiene mit Kugelkopf (geprüft mit ABE) an der Hydraulik. Solange das gesperrt ist und sich die Hydraulik nicht nach oben, nicht zur Seite und nicht nach unten bewegen kann und solange die geschweißten Bauteile von einem Fachmann oder einer Fachfirma ausgeführt wurden mit Nachweis, ist das absolut kein Problem. Die Abnahme mit Eintragung liegt so um die 60 Euro. Kein Drama.

MfG Werner
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Wir sind noch mitten drin. Ich wecke Dich dann, wenn es soweit ist. Bis dahin... ;)
 
Deutz D25.2_1961

Deutz D25.2_1961

Beiträge
338
Likes
154
Hallo zusammen,

ist schon ganz schön anstrengend hier. :)

Dabei ist es doch so einfach: Nehmt euren Trecker, fahrt zum Prüfer und sagt die zwei Zauberworte, "Bitte eintragen". Dan seht ihr, was geht und was nicht geht.

Ich habe einen Bock mit Prüfnummer und Gutachten, an dem wiederum ein Kugelkopf mit Prünummer sitzt, habe alles eintragen lassen und fühle mich gut damit. Kein Problem mit Betriebserlaubnis, Haftung etc. Aber jeder so, wie er will.

Grüße
Bert
 
S

SteffenHausB

Threadstarter
Beiträge
236
Likes
59
Find es immer schade wenn es bei solchen Themen Streit gibt und sich plötzlich einige auf den Schlips getreten fühlen. Und dann eine unendliche Diskussion losgetreten wird. Abgesehen davon waren trotzdem einige gute Infos dabei. So und nun ist gut. Seit froh das ihr morgens aufstehen könnt und genießt die kurze Zeit die wir gemeinsam hier haben. Vorzugsweise eine schöne Runde mit diesen tollen Traktoren drehen und nicht Zuviel nachdenken
 
Thema: Ackerschiene Drehsicherung zum selber bauen
Oben