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Beitrag
<blockquote data-quote="passer montanus" data-source="post: 129328" data-attributes="member: 1834"><p>Hallo Harald,</p><p></p><p>diese Aussage gilt nur für Anhänger mit einem schwarzen Nummernschild.</p><p>Ob ein Unterschied zu einem grünen Nummernschild besteht, vermag ich nicht</p><p>zu sagen.</p><p></p><p>Steht ein zugelassener Anhänger mit schwarzem Nummernschid im</p><p>öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugfahrzeug, darf dieser</p><p>Anhänger 2 Wochen geparkt werden.</p><p>Dieses gehört zum ruhenden Verkehr.</p><p><em><strong>Anmerkung: Es handelt sich hier nicht um eine erotische Bemerkung</strong></em></p><p></p><p>Ist der besagte Anhänger an ein Zugfahrzeug gekoppelt, darf</p><p>dieses Gespann bis Ultimo parken.</p><p>Wird aber eine Baustelle o.ä. eingerichtet, besteht die Gefahr,</p><p>daß der Anhänger auf einmal im Halteverbot steht.</p><p></p><p>Gruß PM</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="passer montanus, post: 129328, member: 1834"] Hallo Harald, diese Aussage gilt nur für Anhänger mit einem schwarzen Nummernschild. Ob ein Unterschied zu einem grünen Nummernschild besteht, vermag ich nicht zu sagen. Steht ein zugelassener Anhänger mit schwarzem Nummernschid im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugfahrzeug, darf dieser Anhänger 2 Wochen geparkt werden. Dieses gehört zum ruhenden Verkehr. [i][b]Anmerkung: Es handelt sich hier nicht um eine erotische Bemerkung[/b][/i] Ist der besagte Anhänger an ein Zugfahrzeug gekoppelt, darf dieses Gespann bis Ultimo parken. Wird aber eine Baustelle o.ä. eingerichtet, besteht die Gefahr, daß der Anhänger auf einmal im Halteverbot steht. Gruß PM [/QUOTE]
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