Ich hoffe, Rüdiger kann sie mir eingehend erklären:
Diese 20/25km Schilder sind doch nur für LoF-Anhänger interessant, oder? Sobald ich mit schwarzer Nummer fahre, zahl ich doch für den Anhänger ganz regulär Steuern und muss auch regelmäßig zum Tüv, so dass sich dann doch ein Anhänger lohnt, den man zur Not auch ans Auto hängen kann?!
Und wie sieht das aus, auf dem Bild von Tim_Tayler ist ein zweiachsiger Anhänger zu sehen. Muss ich für den denn nicht Führerscheinklasse 2 (ich bin noch immer in der alten Bezeichnung, nur da kenn ich mich bisschen aus und nur den "alten" 3er habe ich) besitzen? Ich meine, ist doch dann ein Zug mit mehr als 3 Achsen. Oder wird dann gerade das 20km Schild für die Besitzer des alten 3er interessant, da bei dem alten ja nicht die Einschränkung bei LoF Fahrzeugen besteht, dass diese auch für LoF eingesetzt werden müssen?
Und dann noch die Frage, die ich aber in nen anderen Thread stelle, nach dem Folgekennzeichen für Bauwagen. Aber wie gesagt, dass kommt in den anderen Thread.
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich muss schon sagen....diese sch....Bürokratie. Und die Eurokraten haben unsere deutsche Bürokratie sogar noch toppen können. Wo soll das mal hinführen....
Gruß
Micha