schwarzer Miststreuer (Ladewagen)

Diskutiere schwarzer Miststreuer (Ladewagen) im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, wie sieht das nun rechtlich aus: Fahrzeugtyp: Bergmann Miststreuer Auf dem Typenschild finden sich folgende Angaben: L. Bergmann...
L

Lotte

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Hallo zusammen,
wie sieht das nun rechtlich aus:
Fahrzeugtyp:
Bergmann Miststreuer
Auf dem Typenschild finden sich folgende Angaben:

L. Bergmann Maschinenfabrik
Goldenstedt / Oldenburg
Typ: M52 Fahrgestellnr.: 120227
Zul. Gesgew. 3200kg Bj.: 1969
Zul. Achslast vorn: 480kg zul. Achslast hinten: 2720kg

Der Miststreuer ist ausgestattet mit einer Feststellbremse und einem Sibrazug (Sieht aus wie eine Handbremse, kannst´e mit nach vorne zum Zugfahrzeug nehmen und manuell bremsen). Ich möchte ihn als Ladewagen für Holz hinter´m Trecker verwenden

Den Miststreuer würde ich gerne mit schwarzem Kennzeichen zulassen (Trecker ist auch schwarz). Mein netter Herr vom TÜV entgegnete, dass er Anhänger mit schwarzem Kennzeichen ohne Auflaufbremse nur bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 700? oder waren es 800kg zulassen könne, heißt also im Umkehrschluß, dass ich auf dem Wagen ein oder max. zwei Holzscheite transportieren könnte um nicht das zul. Ges.Gewicht zu überschreiten.
Hat jemand andere Erfahrungen gemacht? Gibt es wirklich keine Möglichkeit ohne Auflaufbremse nachzurüsten (was nicht lohnen wird…)? Immerhin gibt es ja den Sibrazug…

Gruß,
Lotte
 
C

Christian...

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Grundsätzlich musst du den Anhänger, wenn du ihn nicht für lof-Zwecke nutzt, schwarz zulassen, das stimmt. Das bedeutet aber auch, daß du
- Steuern für den Anhänger zahlen musst
- alle 2 Jahre mit dem Anhänger zum TÜV musst
- eigene Kennzeichen für den Anhänger brauchst
- eigene Papiere für den Anhänger brauchst
- du einen eigenen Fahrzeugschein für den Anhänger bekommst
- und einen geeigneten Führerschein brauchst (L und T sind nur für LOF).

Alles in allem also nicht unerhebliche Kosten, die auf dich zukommen.
Rechne mal durch, wie viel Holz du verkaufen musst, um die Kosten wieder reinzuholen. Lohnt sich das wirklich?
 
L

Lotte

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Hallo Christian,
jau, das weiß ich. Aber welche Alternative habe ich? Ohne Zulassung fahren ist auch nicht doll und nur ok solange nichts passiert.
LoF kann ich nicht, da mein Vorgarten zu klein ist um als Acker durchzugehen :D

Gruß,
Lotte
 
Deutzfan 7207

Deutzfan 7207

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Hallo Christian,
der Führerschein L ist nicht nur für Lof. Wenn Lotte den alten 3ér hat, und hat sich den umtragen lassen, dann hat er L und T,und wenn hinter L die Zahlen 174+175, stehen dann ist er auch außerhalb der Lof gültig.
Meine zu wissen, das der 3ér den 5ér einschließt.

Berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Gruß Markus
 
C

Christian...

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Ja, der 2er schließt den 5er ein, aber L und T gelten nur für lof-Maschinen, die wirklich zu lof-Zwecken eingesetzt werden. Such mal im Forum, das wurde schon mal besprochen.
 
L

Lotte

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Hallo,
ich hab´den alten dreier (seit ´83); das sollte also keine Hürde darstellen.
...aber zurück zum eigentlichen Thema: Wie sieht das denn nun mit der Zulassung und dem z.G.G aus?

Gruß,
Lotte
 
Deutzfan 7207

Deutzfan 7207

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Hallo Christian,
siehe Fahrerlaubnisverordnung hier im Forum.

Zitat Rüdiger
Für uns hier im Forum ist nun folgendes aus oben aufgeführter Verordnung wichtig:

Es ist also sehr wichtig für alle, welche L & T haben, das die Ziffer 174 hinter der Fahrerlaubnisklasse eingetragen ist. Ist dies der Fall, so darf man auch außerhalb der LoF-Nutzung die entsprechende Zugmaschiene fahren.

Gruß Markus
 
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Joschie

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Hallo Lotte,

es würde mich auch brennend interessieren wie das mit der Bremse bei schwarzer Anmeldung aussieht.

Ich habe auch einen alten Mitstbreiter (Fabrikat FAHR BJ 1968) mit einem Bremszug, welcher am Traktor eingehängt werden kann um mit der Hand zu bremsen.

Gruß

Josef
 
C

Christian...

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Es ist also sehr wichtig für alle, welche L & T haben, das die Ziffer 174 hinter der Fahrerlaubnisklasse eingetragen ist. Ist dies der Fall, so darf man auch außerhalb der LoF-Nutzung die entsprechende Zugmaschiene fahren.

Hab gerade nachgesehen, habe die 174 nicht drinstehen (A1, B, BE, M, L).
Wann bekommt man die 174?

Gibts das mit der 174 irgendwo "schriftlich", also offiziell? Ich glaube das ja, aber ein kurzer Link macht sich nicht schlecht wenn mal jemand fragt (so wie ich jetzt ;))
 
Papa-Schlumpf

Papa-Schlumpf

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Hallo Christian,

wie konnte dir denn sowas passieren :D? Hier hatte Rüdiger dazu eine Zusammenfassung veröffentlicht.
 
L

Lotte

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OK,
das mit den Führerscheinklassen ist hochinteressant, aber leider am Thema vorbei, vielleicht ist da ja genügend Stoff um einen extra thread aufzumachen.

Um nochmal auf das zurückzukommen, was eigentlich das Thema war:
Kann man einen o.g. Vielzweck-Ladewagen mit schwarzem Kennzeichen zulassen und dabei ein zGG eintragen lassen, welches über das "normale", für PKW-Anhänger zulässige von 700 oder 800kg hinausgeht, wenn keine Auflaufbremse verbaut ist sondern nur eine manuelle Bremse, die allerdings mit an den Trecker genommen werden kann, und das alles für einen Anhänger, der nicht schneller als 25km/h fahren wird?

eine hilfesuchende Lotte...
 
Berndt

Berndt

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Soweit ich weiß sind diese Seilzugbremsen, wie du sie beschreibst (es gab da für auch einen speziellen Hersteller, nach dem sie benannt wurden), in Deutschland nicht mehr erlaubt.
Dh damit wirst du den TÜV nicht überzeugen können.
Hast du keine ABE für den Wagen? Wenn er eine ABE hat, dann muss der TÜV ihn normalerweise abnehmen.
Gruß
Berndt

edit:
wer lesen kann ist klar im Vorteil, du hast den Namen ja erwähnt :D
Also diese Sibra-Seilzüge sind nicht mehr legal.
 
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D2505-Mike

D2505-Mike

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Hallo Lotte,
das Thema hatte ich auch schon mit meinem Versicherungsonkel sieht schlecht aus wenn er nicht gebremst ist. Ach ja und da ist noch die Frage ob dein Schlepper der mit schwarzer Nr. zugelassen ist als Oldtimer versichert ist denn dann darfst du eh nix damit ziehen so jedenfalls meine Versicherung das wäre dann Steuerhinterziehung oder so...gruß Mike
 
kohlemann

kohlemann

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@D2505-Mike
Ich glaube da wirft du so einiges durcheinander,Steuerhinterziehung,Versicherung und schwarzes H-Kennzeichen. ?(
Das eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.
Ich habe auch mal meine Unterlagen gewälzt (StVZO usw.) und das sieht wegen fehlender Bremse wirklich schlecht aus,der muß eine Bremse besitzen,ansonsten klappt das mit der Zuladung nicht.
Gruß Ralf
 
D

Dorminator

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bisher waren auflaufbremsen doch erst ab über 4t pflicht oder? nun muss man auch bei 2 oder 3t ne auflaufbremse haben,seh ich das richtig? und die seilzug gibs überhaupt nicht mehr?
find ich ja schwachsinn,seilzubremsen waren meiner meinung optimal,solang die bremse in ordnung war
 
J

Joschie

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Hallo,

ich habe heute mal mit einem mir bekannten Meister eines Anhängerbaubetrieb gesprochen. Seiner Meinung nach müsste hier auch das Datum der Herstellung gelten, da es zu diesem Zeitpunkt rechtlich in Ordnung war.

Näheres müsste man mit seinem TüV klären meinte er. Aber auch der Umbau auf ein Auflaufzugmaul ist seines Erchatens möglich und preislich noch aktzeptabel.

Gruß

Josef
 
L

Lotte

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Josef,
das ist ja ein kleiner Lichtblick. Aber bitte erkläre mir, was ein Auflaufzugmaul ist, bzw. wie es funktionirern soll???

Gruß,
Lottr
 
C

Christian...

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Auflaufzugmaul = Zugmaul für Auflaufbremse.
Wenn sich das Zugmaul zusammenschiebt (=auf der Trecker aufläuft) betätigt es die Bremse.
 
D2505-Mike

D2505-Mike

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hi! kein schwarzes H-Kennzeichen nur Oldtimer Versicherung das ist nicht das Gleiche. gruß Mike
 
C

Christian...

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Moin Mike,

die Versicherung hat mit den Steuern und der Farbe und Art des Kennzeichens nichts zu tun.

Es ist Sache der Versicherung, was sie versichert.
Versicherung A hat einen Tarif für H-Kennzeichen, mit dem man nur noch spazieren fahren darf, Versicherung B hat einen Tarif für H-Kennzeichen, bei dem alles versichert ist. Und Versicherung C hat einen Tarif, der für Oldtimer mit grünem Kennzeichen gedacht ist.
Wenn du gegen die Regeln der Versicherung verstößt. hat das mit den Steuern nichts zu tun.
 
Thema: schwarzer Miststreuer (Ladewagen)
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